Policy Paper der Jungen Liberalen: 19.08.2026
I – Unsere Vision: Ein Steuer- und Sozialsystem aus einem Guss
Die Jungen Liberalen verfolgen mit ihrer Steuerreform ein klares Ziel: ein Steuersystem, das einfach, transparent und ehrlich ist – und das Steuer und Sozialstaat nicht länger als zwei getrennte Bürokratien, sondern als ein einziges, konsistentes System denkt. Wer heute arbeitet, zahlt in ein Dickicht aus Gemeinschaftssteuern; wer Unterstützung braucht, kämpft sich durch hunderte Einzelleistungen. Unsere Vision führt beides zusammen.
Drei Steuern statt eines Steuerdschungels
Am Ende der Reform trägt das gesamte Steueraufkommen auf nur noch drei tragenden Säulen: der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer. Alle Bagatell-, Lenkungs- und Sondersteuern entfallen; die Kapitalertragsteuer geht in der Einkommensteuer auf. Was bleibt, ist ein System, dessen Logik jede Bürgerin und jeder Bürger auf einer Seite verstehen kann.
Föderal aufgeteilt – mit klarer Verantwortung
Schluss mit dem Verteilungsgerangel zwischen Bund und Ländern. Jede Ebene erhält eigene, klar zugeordnete Steuerquellen: Die Einkommensteuer teilt sich in einen Bundes- und einen Landestarif, die Körperschaftsteuer verantworten die Länder, die Umsatzsteuer wird zur reinen Bundessteuer. Gemeinden erhalten ein gedeckeltes Hebesatzrecht. Wer über eine Steuer entscheidet, trägt auch die politische Verantwortung für ihre Höhe – das schafft echten Steuerwettbewerb und Transparenz.
Die negative Einkommensteuer: Sozialstaat und Steuer in einem
Das Herzstück der Vision ist die Integration der Sozialhilfe in die Einkommensteuer. Statt Bürgergeld, Kindergeld, Wohngeld und dutzender weiterer Transfers gibt es eine einzige negative Einkommensteuer. Wer wenig verdient, erhält Geld vom Staat; wer mehr verdient, zahlt in das System ein – entlang derselben, durchgängigen Linie. Jeder zusätzlich verdiente Euro erhöht das verfügbare Einkommen. So verschwindet der Widerspruch zwischen Fördern und Fordern: Leistung lohnt sich in jeder Einkommenslage.

II – Unser Reformpfad
Das Problem: Das deutsche Steuersystem ist intransparent, bürokratisch und wettbewerbsfeindlich
Rund drei Viertel des Steueraufkommens in Deutschland stammen aus Gemeinschaftssteuern: Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer. Diese Steuern werden zwar dezentral erhoben, anschließend aber zwischen Bund, Ländern und Gemeinden nach komplizierten Verteilungsschlüsseln aufgeteilt. Das Ergebnis ist ein System, das Verantwortlichkeiten verschleiert, Bürokratie verursacht und politische Reformen erschwert.
Besonders problematisch ist, dass nahezu jede relevante Steuerreform zum Verhandlungsgegenstand zwischen Bund und Ländern wird. Statt klarer Zuständigkeiten entsteht ein permanentes Verteilungsgerangel. Bürger und Unternehmen können kaum nachvollziehen, welche Ebene welche Steuer erhebt, wer über die Höhe entscheidet und wer die Einnahmen tatsächlich erhält. Gleichzeitig verhindert das heutige System echten Steuerwettbewerb zwischen Ländern und Gemeinden.
Das Steuerrecht ist zudem durch zahlreiche Bagatell-, Lenkungs- und Sondersteuern überfrachtet. Viele dieser Steuern bringen wenig Einnahmen, verursachen aber hohen Verwaltungsaufwand, verzerren wirtschaftliche Entscheidungen und belasten Bürger sowie Unternehmen zusätzlich.
Die Strukturelle Lösung: Klare Zuständigkeiten, einfache Bemessungsgrundlagen, mehr Steuerwettbewerb
Die Jungen Liberalen schlagen eine grundlegende Reform der Steuerordnung vor. Kernidee ist die Entflechtung der Gemeinschaftssteuern. Jede staatliche Ebene soll künftig klar erkennbare eigene Steuerquellen erhalten. Wer über Steuern entscheidet, soll auch politisch für deren Höhe verantwortlich sein.
Die Einkommensteuer soll künftig aus drei transparenten Komponenten bestehen: einer Bundeseinkommensteuer und einer Landeseinkommensteuer. Die Bemessungsgrundlage bleibt bundeseinheitlich, damit das System einfach und vergleichbar bleibt. Die Länder sollen aber eigenständig über ihren Tarif entscheiden können. Gemeinden erhalten ein gedeckeltes Hebesatzrecht auf die Landeseinkommensteuer. Dadurch entsteht Wettbewerb um niedrige, faire und wachstumsfreundliche Steuersätze. Der Grundfreibetrag soll sofort auf das Niveau eines Vollzeit-Mindestlohnjahresgehalts angehoben und anschließend automatisch an die Inflation angepasst werden.
Die Körperschaftsteuer soll den Ländern zugeordnet werden. Die Länder bestimmen den Tarif, während Bemessungsgrundlage und Regeln gegen Doppelbesteuerung bundeseinheitlich bleiben. Damit können insbesondere strukturschwächere Regionen durch niedrigere Unternehmenssteuern Investitionen und Ansiedlungen attraktiver machen. Gemeinden erhalten auch hier ein gedeckeltes Hebesatzrecht. Gleichzeitig muss die Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften rechtsformneutral ausgestaltet werden, etwa durch Anrechnungs- oder Teilfreistellungsverfahren.
Die Kapitalertragsteuer soll kurzfristig Anleger entlasten: Der Sparerpauschbetrag wird auf 10.000 Euro erhöht, die Vorabpauschale abgeschafft und die Spekulationsfrist von zwölf Monaten wieder eingeführt. Langfristig wird die Kapitalertragsteuer als eigenständige Steuer abgeschafft und in die Einkommensteuer integriert. Private Veräußerungsgewinne im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung bleiben grundsätzlich steuerfrei.
Die Umsatzsteuer soll als reine Bundessteuer organisiert werden. Da sie stark europarechtlich geprägt ist, ist eine bundesweit einheitliche Erhebung folgerichtig. Kurzfristig sollen die EU-Mindeststeuersätze ausgeschöpft werden. Langfristig setzen sich die Jungen Liberalen für einen niedrigen, einheitlichen Umsatzsteuersatz und die Abschaffung europäischer Mindestvorgaben ein.
Ergänzend sollen zahlreiche Bagatell-, Lenkungs- und Sondersteuern abgeschafft werden, darunter Solidaritätszuschlag, Luftverkehrsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Versicherungssteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer sowie kommunale Kleinststeuern. Neue Steuern sollen grundsätzlich einer Sunset-Klausel von fünf Jahren unterliegen. Zusätzlich soll das Grundgesetz um eine Obergrenze der Steuer- und Abgabenlast von 50 Prozent ergänzt werden.
Der Reformpfad: Erst entlasten, dann entflechten, anschließend Flat Tax ermöglichen
Die Reform sollte in drei Stufen eingeführt werden.
Stufe 1: Sofortige Entlastung und Vereinfachung
Zu Beginn stehen Maßnahmen, die schnell wirken und ohne vollständigen Systemumbau möglich sind. Dazu gehören die Anhebung des Grundfreibetrags, der sich am Mindestlohn in Vollzeit orientieren soll (28.932 Euro im Jahr 2026), die automatische Inflationsanpassung, die Erhöhung des Sparerpauschbetrags auf 10.000 Euro, die Abschaffung der Vorabpauschale, die Wiedereinführung der Spekulationsfrist sowie die Abschaffung des Solidaritätszuschlags und erster Bagatell- und Lenkungssteuern. Energie- und Stromsteuer sollen kurzfristig auf europäische Mindestmaße abgesenkt werden.
Stufe 2: Verfassungs- und Strukturreform
Im zweiten Schritt wird die Gemeinschaftssteuerordnung entflochten. Einkommensteuer und Körperschaftsteuer werden in klare Bundes-, Landes- und Gemeindeanteile überführt. Die Umsatzsteuer wird zur Bundessteuer. Die Bemessungsgrundlagen bleiben bundeseinheitlich, während Länder und Gemeinden innerhalb klarer Grenzen eigene Tarife beziehungsweise Hebesätze festlegen können. Dadurch entstehen Transparenz, politische Verantwortlichkeit und Steuerwettbewerb. Diese Reformen müssen mit einem starken Rückbau der Staatsquote und Aufgabenlast und einer Reform des Sozialstaates einhergehen.
Stufe 3: Einführung einer niedrigen Flat Tax
Sobald die neue Steuerarchitektur steht, kann die Flat Tax eingeführt werden. Sie sollte sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene möglich sein und mit hohen Freibeträgen kombiniert werden. Entscheidend ist, dass die Flat Tax nicht isoliert am Anfang steht, sondern erst nach der Entflechtung der Zuständigkeiten, der Bereinigung des Steuersystems und der Sicherung rechtsformneutraler Unternehmensbesteuerung eingeführt wird. So wird verhindert, dass eine Tarifreform lediglich in das bestehende komplizierte System eingepasst wird. Ziel ist ein einfaches, transparentes und wettbewerbsfähiges Steuersystem, das Leistung belohnt, Investitionen erleichtert und Bürgern wie Unternehmen mehr Eigenverantwortung lässt.
III – Unser detaillierter Beschluss
Verteilungsgerangel zwischen Bund und Ländern stoppen – Gemeinschaftssteuern reformieren
Fast 75 Prozent des gesamten Steueraufkommens in der Bundesrepublik entfällt auf die so genannten Gemeinschaftssteuern (Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge). Dieses umfassende Finanzvolumen wird nach der Erhebung über die örtlichen Finanzämter und der subsequenten Verlagerung auf einen Bundestopf wiederum umständlich an Bund, Länder und Gemeinden abgeführt. Durch diesen Bürokratieaufwand gehen wertvolle Produktivität und nicht zuletzt das Geld der Steuerzahler verloren. Ganz zu schweigen von der Zustimmungspflichtigkeit aller relevanten Steuervorhaben und dem daraus resultierenden Gerangel zwischen Bund und Ländern. Wir fordern daher eine Reform der Gemeinschaftssteuerordnung, um die Transparenz des Steuerwesens zu erhöhen und Steuerwettbewerb zu ermöglichen.
Einkommensteuer
Das System der Einkommensbesteuerung soll nach dem Vorbild der schweizerischen Einkommensteuer reformiert werden. Die Einkommenssteuer soll sich künftig aus einem Steuertarif des Bundes (BESt) und einem Steuertarif der Länder (LESt) zusammensetzen. Die Tarife werden addiert. Die Gesetzgebung auf dem Gebiet der Einkommensteuer übt der Bundestag weiterhin mit Zustimmung des Bundesrates aus, wobei der BESt nicht zustimmungsbedürftig ist. Den LESt bestimmen die Länder eigenständig. Sie dürfen dabei den vom Bund festzulegenden Grundfreibetrag sowie andere bundesrechtlich begründete Freibeträge, Freigrenzen und Pauschbeträge nicht unterschreiten. Die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer bleibt bundeseinheitlich; landesspezifische Abweichungen hiervon sind ausgeschlossen. Der Grundfreibetrag für jede Person soll unverzüglich auf die Höhe eines Vollzeitgehaltes durch den Mindestlohn (28.932 Euro im Jahr 2026) angehoben werden und entsprechend der Inflationsentwicklung automatisch steigen.
An die Berechnungsgrundlage des Bundes für das zu versteuernde Einkommen und Vorschriften zur Verhinderung von Doppelbesteuerung sind sie gebunden. Der Bund erhält die Einnahmen aus dem BESt vollständig, die Länder die aus den LESt. Der BESt soll im Verhältnis zum jetzigen Anteil des Bundes am Gesamtaufkommen der Lohn- und Einkommenssteuer niedriger, aber mindestens aufkommensneutral, ausgestaltet werden und gilt bundesweit einheitlich. Der BESt wird von den Finanzämtern direkt an den Bund abgeführt. Den Bundesländern steht es frei, einen LESt zu erheben, ebenso wie die Gestaltung der Tarifstruktur, wobei sich diese auf die tarifliche Ausgestaltung beschränkt und keine eigenständigen steuerlichen Sondertatbestände begründen darf. Wir sprechen uns sowohl im Bund als auch in den Ländern für eine angemessen niedrige Flat Tax mit den entsprechend hohen Freibeträgen aus.
Der Art. 106 GG ist um eine Obergrenze der Steuer- und Abgabenlast von 50 Prozent (Halbteilungsgrundsatz) zu ergänzen. Die Gemeinden bekommen, entsprechend Art. 28 Abs. 2 GG, das Recht, einen Hebesatz auf den LESt zu erheben, der ebenfalls gedeckelt sein soll.
Das Ehegattensplitting ist eine wichtige Entlastung, um die Ehe gegenüber anderen Lebensentwürfen gleichzustellen. Gleichwohl erkennen wir an, dass der aktuelle Splittingtarif zu problematischen Nebeneffekten führt, die es insbesondere für Frauen unattraktiv macht nach der Geburt wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen. Wir fordern daher eine Reform des Ehegattensplittings entsprechend Art. 6 GG, die insbesondere Familien mit Kindern und die Ehe steuerlich entlastet (Familiensplitting). Eine pauschale Abschaffung des Ehegattensplittings käme einer verfassungsrechtlich problematischen Steuererhöhung gleich und ist daher abzulehnen.
Körperschaftsteuer
Um den innerdeutschen Steuerwettbewerb zu ermöglichen und insbesondere strukturschwachen Regionen die Chance zu geben, lukrative Unternehmensansiedlungen zu realisieren, sollen die Länder künftig über die Höhe der Körperschaftssteuer (KSt) entscheiden, denen auch die Einnahmen zustehen sollen. Die bereits ausgeführten Bestimmungen zur LESt gelten für die KSt analog. Die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer bleibt bundeseinheitlich; landesspezifische Abweichungen hiervon sind ausgeschlossen. Im Übrigen übt der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates weiter die Gesetzgebung aus und bestimmt insbesondere eine einheitliche Bemessungsgrundlage und Regeln zur Verhinderung von Doppelbesteuerung.
Die Zuordnung des steuerpflichtigen Gewinns zu den Ländern erfolgt grundsätzlich nach dem Sitz der Geschäftsleitung; bei Unternehmen mit mehreren Standorten ist eine sachgerechte Aufteilung nach bundeseinheitlich festgelegten Kriterien vorzusehen. Die Gemeinden sollen analog zur Einkommensteuer ein gedeckeltes Hebesatzrecht auf die Körperschaftssteuer erhalten. Zur Wahrung der Rechtsformneutralität bei der Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften ist sicherzustellen, dass die Gesamtsteuerbelastung unabhängig von der gewählten Rechtsform vergleichbar bleibt. Die Körperschaftsteuer erfüllt hierbei die Funktion einer Vorbesteuerung auf Unternehmensebene, um eine dauerhafte Steuerstundung sowie missbräuchliche Gestaltungen zu verhindern. Bei Ausschüttung von Gewinnen auf Ebene der Gesellschafter sind daher geeignete Mechanismen vorzusehen, die eine Doppelbelastung vermeiden und eine insgesamt ähnliche steuerliche Belastung wie bei Personengesellschaften gewährleisten. Dies kann insbesondere durch Anrechnungs- oder Teilfreistellungsverfahren erfolgen. Ziel ist ein einfaches, transparentes und wettbewerbsfähiges Steuersystem, das ökonomische Entscheidungen nicht durch steuerliche Verzerrungen beeinflusst.
Kapitalerträge
Kurzfristig setzen wir uns für eine spürbare Entlastung von privaten Anlegern ein. Der individuelle Sparerpauschbetrag soll unverzüglich auf 10.000 Euro angehoben werden. Ferner sprechen wir uns für die Wiedereinführung der bis 2009 geltenden Spekulationsfrist von zwölf Monaten aus, sodass private Veräußerungsgewinne nach Ablauf dieser Frist steuerfrei sind. Die Vorabpauschale soll ebenfalls sofort abgeschafft werden.
Im Zuge einer grundlegenden Reform des Einkommensteuersystems soll die Kapitalertragsteuer als eigenständige Steuer abgeschafft und Kapitalerträge vollständig in die Einkommensteuer integriert werden. Private Veräußerungsgewinne aus Kapitalanlagen bleiben dabei grundsätzlich steuerfrei, sofern sie im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung erzielt werden. Dividenden und Zinsen unterliegen weiterhin der Einkommensteuer nach Maßgabe des jeweiligen Bundes- und Ländersteuertarifs. Zur Vermeidung von Missbrauch ist eine klare Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit bundeseinheitlich festzulegen.
Durch die Integration der Kapitalerträge in die Einkommensteuer und die bundeseinheitliche Bemessungsgrundlage wird die steuerliche Behandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften systematisch angenähert. Die bisherige doppelte Belastungswirkung der Kapitalertragsteuer entfällt, sodass die Gesamtbelastung von Gewinnen unabhängig von der Rechtsform transparenter, nachvollziehbarer und weitgehend neutral ausgestaltet werden kann.
Die bisherige Erhebung der Kapitalertragsteuer an der Quelle entfällt. Stattdessen erfolgt die Besteuerung im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer. Zur Sicherstellung eines einfachen Vollzugs und einer vollständigen steuerlichen Erfassung sind bundeseinheitliche Mitteilungs- und Meldepflichten der Kreditinstitute vorzusehen. Auf diese Weise wird Steuerwettbewerb zwischen den Ländern ermöglicht, ohne die Erhebung durch zusätzliche Komplexität auf Ebene der Kreditinstitute zu belasten.
Um das Problem der Besteuerung ausländischer Kapitalerträge zu lösen, sollen ausländische Kapitalerträge künftig weiterhin als Quellensteuer über den Bund erhoben werden. Die Doppelbesteuerungsabkommen der Bundesrepublik mit anderen Staaten sind entsprechend zu ergänzen und neue mit Staaten zu verfassen, die bisher noch kein solches Abkommen haben.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer (USt) ist durch die Mehrwertsteuergesetzgebung der Europäischen Union und die damit verbundenen Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung als bundesweit einheitliche Steuer zu verstehen. In diesem Zusammenhang ist es nur folgerichtig die USt künftig auch als reine Bundessteuer zu organisieren und sie als solche zu erheben. Das Verfahren des Umsatzsteuervorwegausgleichs entfällt. Um spürbare Entlastungen zu realisieren, sollen die EU-Untergrenzen für die reguläre und ermäßigte USt in Deutschland ausgeschöpft werden. Langfristig setzen sich die Jungen Liberalen für die Abschaffung der Mehrwertsteueruntergrenze der EU von 15 Prozent ein und fordern die Einführung eines niedrigen, einheitlichen Umsatzsteuersatzes in Deutschland.
Das Grundgesetz wird entsprechend angepasst. Grundsätzlich sollen alle neu-eingeführten Steuern einer Sunset-Klausel von 5 Jahren unterliegen.
Bundessteuern
Über die bereits genannten Bundessteuern hinausgehende Steuern lehnen wir ab. Vielmehr muss der intransparente Dschungel an unterschiedlichsten Arten von Kleinst- und Bagatellsteuern abgeschafft werden. Die Jungen Liberalen fordern daher die Abschaffung folgender Steuern:
- Sämtlicher Lenkungssteuern wie der:
- Alkoholsteuer
- Alkopopsteuer
- Kaffeesteuer
- Schaumweinsteuer
- Tabaksteuer
- Zwischenerzeugnissteuer
- Kraftfahrzeugsteuer
- Luftverkehrssteuer
- Solidaritätszuschlag
Sowohl die Energie- als auch die Stromsteuer sind kurzfristig auf die Mindestmaße abzusenken, die nach EU-Richtlinien vorgegeben sind. Da Energieträger unterschiedlicher Art für wirtschaftliches Wachstum von herausragender Bedeutung sind, wollen wir die Europäische Vorgabe der Mindestbesteuerung für Energieträger abschaffen und den Verbrauch sodann ausschließlich der Umsatzbesteuerung unterziehen. Damit werden sowohl private Haushalte als auch kommerzielle Unternehmen deutlich entlastet und der Wirtschaftsstandort Deutschland insgesamt gestärkt.
Die Versicherungssteuer soll vollständig abgeschafft werden. Die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung soll vollständig von der Umsatzsteuer ausgenommen sein und die Beiträge zusätzlich von der Einkommensteuer befreit werden. Individuelle Zusatzversicherungen sollten unter den Umsatzsteuersatz fallen und, bis zu einer festzusetzenden jährlichen Höchstgrenze, von der Einkommensteuer abzugsfähig sein.
Landessteuern
Die Länder erhalten mit der Einführung der Landeseinkommenssteuer ein transparentes und effektives Mittel, um die Finanzierung der öffentlichen Haushalte zu gewährleisten. Darüber hinaus kommt ihnen der Ertrag aus der Körperschaftsteuer sowie aus den in die Einkommensteuer integrierten Kapitalerträgen zu. Somit werden zahlreiche Steuern der Länder hinfällig und können abgeschafft werden. Die Jungen Liberalen fordern daher die Abschaffung folgender Steuern:
- Biersteuer
- Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer
- Feuerschutzsteuer
- Grunderwerbssteuer
- Rennwett- und Lotteriesteuer
Der Verfassungsauftrag der Weimarer Reichsverfassung, der in Art. 140 GG festgehalten ist, muss umgesetzt werden. Die Entschädigungszahlungen an die Kirche müssen ein Ende haben. Weiterhin fordern wir die Abschaffung der Kirchensteuer. Ferner fordern wir die Abschaffung der Spielbankabgabe in allen Bundesländern sowie die endgültige Streichung der Vermögenssteuer, deren Erhebung gegenwärtig ausgesetzt ist.
Gemeindesteuern
Die Gemeinden bekommen mit dem gedeckelten Hebesatzrecht auf die Einkommens- und Körperschaftssteuern die Möglichkeit, einen gerechten und transparenten Steuerwettbewerb in Deutschland zu organisieren und gleichzeitig eine ausreichende Finanzierung der öffentlichen Haushalte zu gewährleisten. Daher wird die Erhebung der Gewerbesteuer und der Grundsteuer hinfällig und ist demnach abzuschaffen. In diesem Zusammenhang fordern die Jungen Liberalen folgerichtig die Abschaffung aller Bagatell- und Lenkungssteuern der Gemeinden wie zum Beispiel der:
- Getränkesteuer
- Hundesteuer
- Jagd- und Fischereisteuer
- Pferdesteuer
- Schankerlaubnissteuer
- Sex- bzw. Prostitutionssteuer
- Spielautomatensteuer
- Vergnügungssteuer
- Verpackungssteuer
- Werbesteuer
- Zweitwohnsitzsteuer
- Übernachtungs- bzw. Bettensteuer
Quellen
Einfach, niedrig und gerecht – Staatsquote senken und Flat Tax einführen, 72. Bundeskongress in Bingen am Rhein.
Echten Steuerwettbewerb ermöglichen – Gemeinschaftssteuerreform umsetzen, Mai 2023 EBuVo
Privaten Vermögensaufbau und betriebliche Altersvorsorge fördern, Juli 2022 EBuVo