Leistung muss sich in allen Lebenslagen und für alle Einkommensstufen lohnen. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, die leistungsbereite Mitte unseres Landes zu entlasten, Leistungsanreize zu setzen und Bürokratie radikal abzubauen. Der wesentliche Hebel, damit dieses Ziel erreicht wird, ist neben einer Senkung der Sozialversicherungsabgaben die Gestaltung eines Steuersystems, das Mehrarbeit, Verantwortungsübernahme und Weiterqualifizierung stets belohnt. Mit einer Gesamtstaatsquote von rund 50 % und einer ungerecht steilen Progressionskurve im mittleren Tarifbereich der Einkommensteuer setzt der deutsche Staat gegenwärtig Fehlanreize. Unser Ziel als Liberale ist deshalb eine perspektivische Absenkung der Staatsquote auf 33 % durch die Verschlankung des Sozial- und Verwaltungsstaats in allen Bereichen und auf allen Ebenen.
Wir fordern eine grundlegende Neuordnung der Einkommensteuersystematik in Deutschland. Ziel ist es, einen eigenständigen Einkommensteuertarif des Bundes (BESt) und der Bundesländer (LESt) mit kommunalen Hebesätzen nach Schweizer Vorbild einzuführen. Bund und Länder haben das Recht, ihre Steuergesetzgebung und die Gestaltung der Steuertarife eigenständig zu entscheiden. Im Kontext dieses Zielbildes fordern wir die Einführung eines Einkommensteuertarifs mit einer Progressionszone auf allen föderalen Ebenen (Flat Tax) mit einem jährlichen Steuerfreibetrag in Höhe eines Vollzeitgehaltes durch den Mindestlohn (28.932 Euro im Jahr 2026). Im Gegenzug sind Steuervergünstigungen und steuerliche Ausnahmetatbestände weitestgehend abzuschaffen. Kurzfristig kann ein annähernd aufkommensneutraler, flacher Steuersatz in diesem System insgesamt im Bereich um die 30 Prozent liegen und ist unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einsparungen durch die starke Vereinfachung des Steuersystems zu bemessen. Die Ausgestaltung der Tarife auf die föderalen Ebenen wird proportional zur Neuordnung der Aufgabenteilung festgelegt. Einhergehend mit der oben genannten Senkung der Staatsausgaben soll die Gesamtsteuerlast perspektivisch auf höchstens 20 Prozent (Zielmarke föderaler Gesamtbelastung) begrenzt werden. Bereits bei Einführung der Flat Tax ist ein verbindlicher mehrjähriger Abbaupfad mit jährlichen Steuersenkungen festzuschreiben, der vom aufkommensneutralen Einführungs-Steuersatz zum Ziel-Steuersatz führt. Diese jährlichen Steuersenkungen (Reformdividenden) schaffen für die Steuerpflichtigen Planungssicherheit und erhöhen für den Staat den Anpassungsdruck. Gleichzeitig erhöhen sie den Rückhalt für Reformen.