29.08.2026

Sozialstaatsreform der Jungen Liberalen – Konsolidierte Beschlusslage

Policy Paper der Jungen Liberalen: 29.08.2026

Das Sozialstaatsgebot im Grundgesetz ist eine tragende Säule der bundesrepublikanischen Ordnung. Diese Säule ist in den letzten Jahrzehnten falsch interpretiert und zu einem undurchsichtigen Bürokratiemonstrum pervertiert worden. Ein Staat, der die Menschen eigenverantwortlich handeln lässt, Startchancen ermöglicht und in Härtefällen die Existenz sichert, wurde zu einem Transfersystem, dass völlig unfinanzierbar ist und die Bürger strukturell vom Staat abhängig macht. Wir Liberale fordern eine Abkehr vom Leviathan und die Einführung von Sozialversicherungen, die den Namen auch verdienen.

Die Rentenversicherung


Die Vision

Ein sozialer Staat ist ein schlanker Staat. Das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes sichert Startchancen und die Existenz in Härtefällen – es ist kein Auftrag, die Bürger dauerhaft vom Staat abhängig zu machen. Nirgends zeigt sich das Versagen des heutigen Systems deutlicher als bei der Rente: Das umlagefinanzierte Modell ist angesichts der demografischen Entwicklung mittelfristig nicht mehr tragfähig. Die bestehenden Leistungsversprechen sind ohne erhebliche Mehrbelastung der jüngeren Generationen nicht zu halten.

Unser Anspruch ist ein anderer: Jeder Mensch soll reich in Rente gehen und in Würde altern können. Wir stehen für eine Reichtums-Rente statt einer Armutsumlage. Statt eines politischen Leistungsversprechens, das jede Generation neu verhandeln muss, tritt echtes, übertragbares Eigentum am Kapitalmarkt. Den Weg dorthin gehen wir verantwortungsvoll: kurzfristig wird die Umlage stabilisiert und die Last gerecht zwischen Beitragszahlern und Rentnern geteilt, mittelfristig auf individuelle Kapitaldeckung umgestellt und langfristig der Systemwechsel vollendet – bis hin zur Auflösung der Deutschen Rentenversicherung und der Übergabe des Kapitals in die Hand der Bürger

Der Dreiklang der Rentenreform: von der kurzfristigen Stabilisierung der Umlage über den Einstieg in die Kapitaldeckung bis zum vollständigen Systemwechsel.

Unser Reformpfad

Wir wollen keine Reform der Reparaturen, sondern einen echten Systemwechsel in drei Stufen.

Stufe 1 – Kurzfristig: Umlage stabilisieren, Lasten gerecht verteilen

Zuerst wird die Finanzierungsbasis stabilisiert und die Dynamik der Beitragssätze begrenzt. Der Verteilungsparameter α („Nachhaltigkeitsfaktor“) wird auf mindestens 0,5 angehoben, sodass die demografische Last hälftig zwischen Beitragszahlern und Rentnern geteilt wird. Bestandsrenten werden auf reinen Inflationsausgleich begrenzt, das Renteneintrittsalter wird an das Verhältnis von Beitrags- zu Rentenbezugsdauer nach dem Maßstab der 1980er Jahre gekoppelt und passt sich damit automatisch an die steigende Lebenserwartung an. Die einseitige Haltelinie wird aufgegeben, versicherungsfremde Leistungen – Rente mit 63, Mütterrente, Sonderregelungen für besonders langjährig Versicherte – werden als Finanzierungsquelle des Übergangs abgeschafft, ebenso das Altersteilzeitgesetz. Parallel wird ein staatlicher Kapitalstock nach dem Prinzip des Generationenkapitals aufgebaut.

Stufe 2 – Mittelfristig: Einstieg in die individuelle Kapitaldeckung

Ein staatlicher Rentenfonds nach skandinavischem Vorbild stabilisiert das System, löst aber die demografische Instabilität der Umlage nicht. Deshalb erhält jeder Deutsche ein an die Steuer-ID gebundenes, ab Geburt automatisch eröffnetes individuelles Altersvorsorgedepot. Statt Rentenbeiträge zu zahlen, fließt ein Mindestanteil des Bruttogehalts oder Jahresgewinns in dieses Depot – wahlweise in den staatlichen Rentenfonds oder private Kapitalmarktprodukte. Die Beiträge sind vollständig steuerlich absetzbar, die Kapitalerträge im Depot bleiben steuerfrei. Die Transaktions- und Betriebskosten trägt der Bund; die Gebühren des staatlichen Fonds sind nach dem Vorbild des schwedischen AP7 möglichst gering zu halten. Das Generationenkapital dient als zeitlich befristetes Übergangsvehikel mit strikter Zweckbindung.

Stufe 3 – Langfristig: Systemwechsel vollenden

Die Umlage wird vollständig durch die individuelle Aktienrente substituiert. Die Deutsche Rentenversicherung prüft gemeinsam mit dem Bundesrechnungshof, in welchen Kohorten die Umstellung sinnvoll organisiert und finanziert werden kann und wie bestehende Rentenpunkte umgewidmet werden. Die Versorgungskassen von Beamten, Richtern und Soldaten sowie langfristig private Ersatzkassen werden in das kapitalgedeckte System integriert – ein Alterssicherungssystem für alle, ohne privilegierte Sonderwege. Eine verfassungsrechtlich verankerte Beitragssatz-Haltelinie begrenzt den Beitrag auf maximal 20 Prozent. Nach abgeschlossener Umstellung wird die Deutsche Rentenversicherung aufgelöst und das Generationenkapital in die Hand der Bürger veräußert.

Der Liberale 18-Punkte-Plan für die Reichtumsrente

Wir wollen keine Reform der Reparaturen, sondern einen echten Systemwechsel. Den gehen wir verantwortungsvoll an: kurzfristig wird die Umlage stabilisiert und die Last gerecht verteilt, mittelfristig wird auf individuelle Kapitaldeckung umgestellt, langfristig wird der Wechsel vollendet.

Kurzfristig: Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung

Es sind sofortige Maßnahmen erforderlich, um die Finanzierungsbasis zu stabilisieren und die Dynamik der Beitragssätze zu begrenzen. Wir fordern:

1.     Anhebung des Verteilungsparameters α („Nachhaltigkeitsfaktor“) auf mindestens 0,5. Die demografische Last wird damit hälftig zwischen Beitragszahlern und Rentnern geteilt – kein Maximalziel, sondern der Mindeststandard der Generationengerechtigkeit.

2.     Begrenzung der Bestandsrenten auf reinen Inflationsausgleich. Produktivitätsgewinne verbleiben bei den Arbeitnehmern, die sie erwirtschaften.

3.     Abschaffung des Übergangsfaktors der Kapitalrente, mindestens jedoch strikte Beschränkung auf zukünftige Kohorten. Keine Quersubventionierung von Rentnern, die nichts zur Kapitaldeckung beigetragen haben.

4.     Kopplung des Renteneintrittsalters an das Verhältnis von durchschnittlicher Beitragsdauer zu durchschnittlicher Rentenbezugsdauer nach dem Maßstab der 1980er Jahre – nicht nach dem schwächeren 2:1-Verhältnis der ASK. Diese Kopplung passt sich künftig automatisch an die steigende Lebenserwartung an und ist versicherungsmathematisch fundierter.

5.     Aufgabe der einseitigen Haltelinie. Das Rentenniveau lässt sich nicht dauerhaft politisch garantieren, ohne die Beitragszahler unverhältnismäßig zu belasten.

6.  Abschaffung versicherungsfremder Leistungen als Finanzierungsquelle des Systemübergangs. Beitragslose Rentenansprüche, Sonderregelungen für besonders langjährig Versicherte, die Rente mit 63 sowie die Mütterrente sind keine Versicherungsleistung, sondern Wahlgeschenke.

7.  Abschaffung des Altersteilzeitgesetzes. In einer Gesellschaft mit akutem Fachkräftemangel ist staatlich subventionierter Vorruhestand ein Anachronismus.

8.     Integration der Frühstart-Rente in individuelle Kapitalkonten nach dem Vorbild von 401(k) und Roth IRA. Aus einem staatlichen Sparbuch wird echtes, übertragbares Eigentum am Kapitalmarkt. Im Gegensatz zur sog. „Kapitalrente“ soll es echtes Eigentum für die Menschen werden.

9.     Wiedereinführung der Spekulationsfrist von zwölf Monaten und Anhebung des Sparerpauschbetrags auf 10.000 Euro. Wer privat fürs Alter vorsorgt, darf nicht durch die Besteuerung von Kursgewinnen bestraft werden. Parallel soll ein staatlicher Kapitalstock nach dem Prinzip des Generationenkapitals aufgebaut werden, der über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren aus Haushaltsmitteln gespeist und kapitalmarktbasiert investiert wird. Ziel ist es, die Bundeszuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung perspektivisch durch die Erträge dieses Stocks vollständig zu ersetzen. Etwaige Überschüsse verbleiben zweckgebunden im Rentensystem und entlasten die Beitragszahler.

Mittelfristig: Einführung der individuellen Aktienrente

Ein staatlicher Rentenfonds nach skandinavischem Vorbild stabilisiert das System, löst aber das Grundproblem der demographischen Instabilität der Umlage nicht. Daher fordern wir den Einstieg in die vollständige Kapitaldeckung:

10. Individuelles Altersvorsorgedepot für jeden Deutschen, das an die Steuer-ID gebunden ist und ab der Geburt automatisch eröffnet wird. Statt Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen, wird ein Mindestanteil des Bruttogehalts oder Jahresgewinns in dieses Depot eingezahlt – wahlweise in den staatlichen Rentenfonds oder private Kapitalmarktprodukte.

11. Kostenübernahme durch den Bund. Die Transaktions- und Betriebskosten trägt der Bund; die Gebühren des staatlichen Rentenfonds sind nach dem Vorbild des schwedischen AP7 möglichst gering zu halten.

12. Steuerliche Förderung der Vorsorge. Beiträge sind vollständig steuerlich absetzbar, Kapitalerträge im Depot bleiben steuerfrei. Ziel ist eine deutlich höhere Rendite als im Umlagesystem.

13. Flexible Auszahlung mit Missbrauchsschutz. Nach mindestens 30 Beitragsjahren, spätestens zum 65. Lebensjahr, kann jeder Depotinhaber das angesparte Kapital schrittweise oder vollständig liquidieren. Wer sich vollständig auszahlen lässt, verwirkt dauerhaft den Anspruch auf Leistungen der negativen Einkommensteuer im Alter, bzw. fällt auf das verfassungsrechtliche Minimum zurück. So gehen individuelle Vorsorgeentscheidungen nicht zulasten der Allgemeinheit, und es entsteht kein Anreiz, Vermögen frühzeitig aufzubrauchen, um anschließend staatliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

14. Generationenkapital als Übergangsvehikel. Es dient als zeitlich befristetes Instrument mit strikter Zweckbindung. Bestandsrentner sind als Begünstigte ausgeschlossen und neue Zugangsrentner exakt proportional zur vorherigen Einzahlungsleistung zu berücksichtigen.

Langfristig: Vollendung des Systemwechsels

15. Vollständige Substituierung der Umlage durch die individuelle Aktienrente. Die Deutsche Rentenversicherung prüft gemeinsam mit dem Bundesrechnungshof, in welchen Alterskohorten die schrittweise Umstellung sinnvoll organisiert und finanziert werden kann und inwiefern bestehende Ansprüche in Form von Rentenpunkten in die Aktienrente umgewidmet werden können.

16. Integration der Versorgungskassen von Beamten, Richtern und Soldaten sowie langfristig privater Ersatzkassen in das kapitalgedeckte System. Ein Alterssicherungssystem für alle – ohne privilegierte Sonderwege auf Kosten der Steuerzahler.

17. Verfassungsrechtlich verankerte Beitragssatz-Haltelinie bei maximal 20 Prozent, perspektivisch abgesenkt durch Kapitalerträge – statt eines Anstiegs Richtung 22 Prozent und darüber im Regierungsszenario.

18. Auflösung der Deutschen Rentenversicherung. Nach abgeschlossener Systemumstellung wird sie aufgelöst und das Generationenkapital in die Hand der Bürger veräußert.

Die Kranken- und Pflegeversicherung


Die Vision

Unser Gesundheits- und Pflegesystem steht vor gravierenden strukturellen und finanziellen Herausforderungen. Die gesetzliche Krankenversicherung ist nur noch durch massive, überwiegend schuldenfinanzierte Steuerzuschüsse tragfähig, die soziale Pflegeversicherung wird durch Darlehen aus Bundesmitteln über Wasser gehalten. Demografischer Wandel, steigende Lebenserwartung und immer neue Leistungsversprechen ohne Gegenfinanzierung lasten zunehmend auf der jungen Generation. Unsere Loyalität gilt den jungen Leistungsträgern: Wir wollen ein System, das nachhaltig in der Finanzierung und effizient in der Versorgung ist und Wahlfreiheit, Eigenverantwortung und Wettbewerb in den Mittelpunkt rückt.

Nach Schweizer Vorbild soll die Doppelstruktur aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung durch ein einheitliches privatrechtliches System ohne Einkommensschranken ersetzt werden. Der Versicherungszwang weicht einer allgemeinen Pflicht zur Versicherung: Eine Grundversicherung mit einheitlichem Leistungskatalog und Kontrahierungszwang garantiert jedem den Zugang, während individuelle Zusatzversicherungen für Wettbewerb und Wahlfreiheit sorgen. Die soziale Pflegeversicherung wird sozial verträglich in dieses System integriert. Getragen wird die Ordnung von unabhängigen Institutionen statt korporatistischer Gremien – mit einem gestärkten, weisungsfreien IQWiG als zentralem Ansprechpartner und einer Krankenhausreform, die Qualität und Spezialisierung an die Stelle planwirtschaftlicher Standortpolitik setzt.

Die Zielarchitektur: eine allgemeine Versicherungspflicht mit garantierter Grundversicherung und frei gestaltbaren Zusatzversicherungen, abgesichert durch unabhängige Institutionen.

Unser Reformpfad

Der Reformpfad gliedert sich in zwei Handlungsfelder: die Reform der Krankenversicherung (GKV) und die Reform der Pflegeversicherung (SPV). Beide verbinden kurzfristige Stabilisierung mit einem grundlegenden Strukturwechsel.

Reform der Krankenversicherung (GKV)

Kurzfristig: Stabilisierung auf der Ausgabenseite

Zur Stabilisierung der defizitären GKV setzen wir vorrangig an den Ausgaben an, um allgemeine Beitragssteigerungen zu verhindern und die Beiträge ab 2030 auf einen Absenkungspfad zu bringen. Dazu gehören die Abschaffung der Versicherungspflichtgrenze und die Öffnung von PKV und GKV für einen offenen Wettbewerb, der Ersatz der beitragsfreien Ehegatten-Mitversicherung durch einen reduzierten Beitragssatz (Kinder bleiben beitragsfrei und steuerfinanziert), mehr Selbstbeteiligung durch Anhebung der Belastungsobergrenzen, eine Praxis- und No-Show-Gebühr, die vollständige Herausnahme versicherungsfremder Leistungen aus der Beitragsfinanzierung, die Beschränkung auf evidenzbasierte Leistungen, die Einführung von Teil-Krankschreibung und Karenztag sowie eine SGB-V-Reform, die Kassenfusionen wieder ermöglicht und Wettbewerb über offene IT-Schnittstellen erleichtert.

Strukturell: Übergang zur Grundversicherung und Institutionenreform

Anschließend wird die GKV/PKV-Doppelstruktur durch ein einheitliches privatrechtliches System nach Schweizer Vorbild ersetzt: eine allgemeine Pflicht zur Versicherung, eine Grundversicherung mit einheitlichem Leistungskatalog und Kontrahierungszwang, finanziert über eine günstige Kopfpauschale mit begrenztem Risikoaufschlag und einem progressiven Zuschuss aus dem Bundeshaushalt für Geringverdiener. Ein Risikoausgleichsfonds nach Schweizer Vorbild verhindert Risikoselektion, die Modularisierung über Zusatzversicherungen erlaubt individuelle Wahl, und die Scheinrechnung aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil entfällt. Institutionell wird der Gemeinsame Bundesausschuss aufgelöst und seine Aufgaben auf ein weisungsfreies, mit bindender Entscheidungskompetenz ausgestattetes IQWiG übertragen, das über Leistungskatalog, Nutzenbewertung und einen einheitlichen Gebührenkatalog (statt EBM und GOÄ) entscheidet; seine Unabhängigkeit wird im Grundgesetz verankert. Hinzu kommen die Krankenhausstrukturreform mit Abschaffung der Landeskrankenhauspläne und Hinwendung zu Qualität, Spezialisierung und monistischer Finanzierung, die Stärkung der Ambulantisierung, die Notfall- und Rettungsreform sowie die Abschaffung der Versicherungssteuer und ihre Integration in einen einheitlichen Umsatzsteuertarif.

Reform der Pflegeversicherung (SPV)

Kurzfristig: Stabilisierung vor der Ablösung

Die soziale Pflegeversicherung hat den Kipppunkt überschritten. Kurzfristig werden die Leistungen des SGB XI auf dem heutigen Niveau festgeschrieben, die Ausgabendynamik der vollstationären Pflege (§ 43c SGB XI) entschärft und zum Teilleistungsprinzip zurückgekehrt. Der Pflegegrad 1 wird konsequent auf Prävention ausgerichtet, und versicherungsfremde Leistungen werden aus der Beitragsfinanzierung entfernt; pandemiebedingte Mehrausgaben erstattet der Bund.

Strukturell: Integration in die Grundversicherung

Im Rahmen der grundlegenden Reform der Krankenversicherung wird die Pflegeversicherung abgewickelt und sozial verträglich in dasselbe System integriert. Eine relevante Grundversorgung wird über die Grundversicherung abgedeckt, weitergehende Pflegeleistungen über Zusatzversicherungen. Das vereinfacht den gesamten Versicherungskomplex und erleichtert seine Verwaltung auf systemischer und individueller Ebene.

Der vollständige Beschluss: Eine Zeitenwende in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

Unser Gesundheits- und Pflegesystem steht vor gravierenden strukturellen und finanziellen Herausforderungen. Schon heute ist das Umlagesystem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgrund einer deutlichen Finanzierungslücke nur durch massive Steuerzuschüsse finanzierbar. Diese im Wesentlichen über Schulden finanzierten Zuschüsse belasten zukünftige Generationen durch Tilgungen und Zinszahlungen nachhaltig. Auch die soziale Pflegeversicherung (SPV) hat den Kipppunkt bereits überschritten und wird nur mit Darlehen aus Bundesmitteln über Wasser gehalten. Durch den demographischen Wandel, steigende Lebenserwartung, eine wachsende Zahl chronisch Kranker und immer mehr Pflegebedürftige stößt die Umlagefinanzierung an ihre Grenzen. Ohne zeitnahe Reformen trägt die junge Generation die Hauptlast eines Systems, dessen demografische Basis erodiert. Unsere Loyalität gilt den jungen Leistungsträgern – eine generationengerechte Reformagenda ist überfällig.

Wir Jungen Liberalen wollen ein System schaffen, das nachhaltig in der Finanzierung und gleichzeitig effizient in der Versorgung ist. Es soll Wahlfreiheit und Eigenverantwortung in den Mittelpunkt rücken sowie gezielt auf Wettbewerb und Anreize setzen. Dafür sind sowohl kurzfristige Stabilisierungsschritte als auch grundlegende strukturelle Reformen notwendig.

Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung

Angesichts der defizitären Finanzsituation der GKV müssen kurzfristig vor allem ausgabenseitige Maßnahmen ergriffen werden. Die Verhinderung von Mehrbelastung hat hohe Priorität, sodass die Maßnahmen allgemeine Beitragssteigerungen verhindern und ab 2030 die Beitragshöhe auf einen Absenkungspfad bringen. Zur kurzfristigen Stabilisierung der GKV fordern wir:

  • Abschaffung der Versicherungspflichtgrenze, sodass die Angebote von PKV und GKV in einen offenen Wettbewerb treten. Versicherte sollen frei in die private Krankenversicherung wechseln können. Die geltenden Einschränkungen zum Wechsel aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung bleiben bestehen, um einen Missbrauch des Solidarsystems zu verhindern. Kontrahierungszwänge und unflexible Zwangsmitgliedschaften je nach Berufsform, Sozialversicherungsstatus oder Alter sind unverzüglich abzuschaffen.
  • Ersatz der beitragsfreien Ehegatten-Mitversicherung durch einen reduzierten Beitragssatz auf das niedrigere Einkommen der Ehepartner. Die kostenlose Mitversicherung von Kindern bleibt innerhalb der GKV erhalten und wird aus Steuermitteln durch den Bund getragen.
  • Ausweitung der Eigenverantwortung durch mehr Selbstbeteiligung. Die Belastungsobergrenze für Selbstbeteiligungen wird von 2 % auf 5 % der jährlichen Bruttoeinnahmen angehoben (Vorsorgeleistungen ausgenommen), die Obergrenze für chronisch Kranke maßvoll von 1 % auf 2 %. Eine Ausweitung der Sozialversicherungspflicht auf Kapitaleinkommen lehnen wir ab; Kapitalerträge sind auch bei freiwillig Versicherten beitragsfrei zu stellen. Zur Entlastung des Systems fordern wir die Wiedereinführung einer Praxisgebühr sowie eine No-Show-Gebühr für nicht wahrgenommene Arzttermine, deren Abrechnung zur Vermeidung von Bürokratie durch die Krankenkassen erfolgt.
  • Vollständige Herausnahme versicherungsfremder Leistungen aus der Beitragsfinanzierung. Die Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsempfängern ist dauerhaft vollständig aus Steuermitteln des Bundes zu erstatten, ebenso rückwirkend die entstandenen Kosten der letzten fünf Kalenderjahre. Auch die pandemiebedingten Kostenübernahmen der GKV sind einmalig aus Steuermitteln auszugleichen.
  • Finanzierung ausschließlich evidenzbasierter Leistungen aus Beitragsmitteln – auch bei Satzungsleistungen. Beitragsmittel für Leistungen wie Homöopathie sind auszuschließen.
  • Teil-Krankschreibung und Karenztage. Ein Arzt soll künftig eine teilweise Krankschreibung bescheinigen können; der Arbeitnehmer wird für die geleistete Arbeit anteilig entlohnt und erhält für die nicht geleistete Zeit Lohnfortzahlung. Bei vollständiger Krankschreibung besteht der Anspruch auf Lohnfortzahlung erst ab dem zweiten Tag.
  • Reform des SGB V, sodass kassenartenübergreifende Fusionen wieder möglich werden (Wiedereinführung von § 171a SGB V), Fusionsverfahren beschleunigt und Hürden im Aufsichtsrecht abgebaut werden. Verbindliche offene IT-Schnittstellen erleichtern Wettbewerb und reduzieren Doppelstrukturen. Die Insolvenzfähigkeit der Kassen bleibt als marktwirtschaftliches Korrektiv erhalten.

Grundlegende Reform der Krankenversicherung

Neben den kurzfristigen Maßnahmen braucht es grundlegende Strukturreformen. Ziel ist ein System, in dem Wettbewerb zwischen Versicherern Effizienz und Innovationen fördert und zugleich eine verlässliche Grundversorgung für alle gewährleistet bleibt. Nach Schweizer Vorbild soll der Versicherungszwang durch eine allgemeine Pflicht zur Versicherung im Rahmen einer Grundversicherung ersetzt werden. Die Doppelstruktur von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen weicht einem einheitlichen privatrechtlichen System ohne Einkommensschranken, sodass alle Anbieter in echten Wettbewerb treten. Die Grundversicherung gewährleistet ein allgemeines Versorgungsniveau mit einheitlichem Leistungskatalog und unterliegt dem Kontrahierungszwang, sodass der Zugang zur Gesundheitsversorgung für alle garantiert ist.

Darüber hinaus wird die Modularisierung durch individuelle Zusatzversicherungen ausgeweitet, damit Versicherte stärker zwischen Beitrag und Leistung abwägen können. Die Scheinrechnung der Aufteilung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil wird abgeschafft, sodass Versicherte den Beitrag direkt an die Versicherung zahlen – verlustfrei für die Arbeitnehmer. Der Wettbewerb findet über Beitragshöhe, Servicequalität, Vertragsgestaltung sowie zusätzliche Angebote mit Leistungserbringern statt. Zur Umsetzung fordern wir:

  • Kopfpauschale mit Risikoaufschlag. Die Beiträge für die Grundversicherung basieren auf einer günstigen Kopfpauschale in Abhängigkeit eines flexiblen Selbstkostenbetrags und sind versicherungsabhängig einheitlich für alle Versicherten, sodass bereits hier ein kostenbezogener Wettbewerb entsteht. Ein begrenzter individueller Risikoaufschlag darf sich nach Alter und verhaltensabhängigen Gesundheitsrisiken bemessen. Für Menschen mit geringem Einkommen wird die Kopfpauschale bis zur Höhe des günstigsten Anbieters progressiv aus dem Bundeshaushalt übernommen; teurere Optionen und der Risikoaufschlag werden nicht ausgeglichen. Private Zusatzversicherungen unterliegen der freien Preis- und Leistungsgestaltung.
  • Risikoausgleichsfonds. Um Risikoselektion zu vermeiden, wird der bestehende morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich durch einen Risikoausgleichsfonds nach Schweizer Vorbild ersetzt, der Unterschiede in den Risikostrukturen prospektiv und anhand statistischer Risiken – nicht tatsächlicher Kosten – ausgleicht. Einnahmen aus der Drogenabgabe werden ebenfalls über den Risikoausgleichsfonds verteilt.
  • Gesundheitsvorsorgedepot. Individuelle Altersvorsorgedepots können um ein Gesundheitsvorsorgedepot ergänzt werden, damit Versicherte im Alter höhere Gesundheitskosten aus Eigenmitteln tragen können, ohne diese der Gesamtgesellschaft aufzubürden. Die jährlichen Einzahlungen betragen mindestens 1 % und höchstens 2,5 % des Jahresarbeitsentgeltes und werden steuerbefreit; eine Beschränkung der Vorsorgesumme gibt es nicht. Wertsteigerungen und Liquidierungen bleiben bis zur Entnahme steuerfrei. Bei unmittelbarer Liquidierung des Vermögens wird der Anspruch auf Sozialhilfe bis zum Tod auf das verfassungsmäßige Minimum bei Härtefällen bzw. auf Null reduziert, solange und soweit das Vermögen nicht zurückgezahlt wird.

Stabilisierung und graduelle Ablösung der sozialen Pflegeversicherung

Der würdevolle Umgang mit pflegebedürftigen Menschen ist eine zentrale Aufgabe eines liberalen Gesundheitssystems. Zugleich steht die soziale Pflegeversicherung unter erheblichem finanziellen Druck, sodass die langfristige Finanzierbarkeit konsequent anzugehen ist. Im Rahmen der grundlegenden Reform der Krankenversicherung ist auch die Pflegeversicherung abzuwickeln und sozial verträglich in dasselbe System zu integrieren: Eine relevante Grundversorgung wird über die Grundversicherung abgedeckt, weitergehende Pflegeleistungen über Zusatzversicherungen. Zur kurzfristigen Stabilisierung vor der Ablösung fordern wir:

  • Das Festschreiben der Leistungen des SGB XI auf dem heutigen Niveau.
  • Rückführung der Ausgabendynamik der vollstationären Pflege. Die im § 43c SGB XI enthaltene Dynamik ist zu entschärfen; eine Rückkehr zum Teilleistungsprinzip der Sozialen Pflegeversicherung ist zwingend erforderlich.
  • Ausrichtung des Pflegegrads 1 auf Prävention. Leistungen werden auf Beratung, Pflegekurse, Hilfsmittel und Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes beschränkt; Ansprüche wie der Entlastungsbetrag oder ein Zuschuss bei vollstationärer Pflege entfallen.
  • Finanzierung ausschließlich notwendiger Pflegeleistungen. Versicherungsfremde Leistungen wie Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen oder die Förderung von Ehrenamt und Selbsthilfe gehören nicht dazu. Pandemiebedingte Mehrausgaben sind vom Bund zu erstatten.

Schluss mit dem Behördenwirrwarr – das IQWiG als zentraler Ansprechpartner

Eine freiheitliche Gesundheitsordnung braucht klare Verantwortlichkeiten, wissenschaftliche Evidenz und fairen Wettbewerb statt politischer Detailsteuerung und korporatistischer Blockaden. Der Leistungskatalog ist konsequent am nachgewiesenen Nutzen auszurichten; staatliche Preiskontrollen und Quotierungen lehnen wir ab. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) soll als zentraler unabhängiger Ansprechpartner gestärkt werden. Daher fordern wir:

  • Kurzfristig die Auflösung des Gemeinsamen Bundesausschusses und die Übertragung seiner evidenzbasierten Aufgaben auf ein weisungsfreies, mit bindender Entscheidungskompetenz ausgestattetes IQWiG. Dieses entscheidet eigenständig über Leistungskatalog, Zulassung neuer Behandlungsmethoden, Nutzenbewertung von Arzneimitteln (im AMNOG-Verfahren) und Qualitätsstandards. Eine Leistung, deren Nutzen das IQWiG ablehnt, wird nicht aufgenommen; empfohlene Leistungen werden aufgenommen, sofern der Bundestag nicht binnen sechs Monaten mit einfacher Mehrheit widerspricht. Die Leitung wird durch den Bundestag ernannt und unterliegt keinen Weisungen der Regierung oder Standesvertretungen; Patientenvertreter erhalten Stimmrecht. Vergütungsverhandlungen finden direkt zwischen Versicherern und Leistungserbringern statt; die getrennten Gebührenordnungen (EBM und GOÄ) werden durch einen einheitlichen Gebührenkatalog des IQWiG ersetzt.
  • Langfristig, dass das IQWiG nach der Reform der Krankenversicherung den Basistarif definiert, Mindeststandards für medizinische Behandlungen setzt, die Nutzenbewertung von Arzneimitteln vornimmt und die Ziffernordnung im Leistungskatalog verantwortet. Innerhalb der Mindeststandards sind Präventionsmaßnahmen (Impfungen, Sport, Ernährung, Gesundheit) zu berücksichtigen, um langfristig Kosten einzusparen.
  • Schutz der GKV und SPV vor staatlichen Eingriffen. Kranken- und Pflegekassen erhalten Klagerechte, um die Rechte ihrer Mitglieder gegenüber dem Staat zu vertreten, insbesondere bei Zweckentfremdung von Beitragsmitteln oder wenn Bund, Länder oder Kommunen ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen. Hierzu bedarf es klarer Regelungen im Sozialgerichtsgesetz und im Bundesverfassungsgerichtsgesetz sowie der Verankerung der institutionellen Unabhängigkeit des IQWiG im Grundgesetz, analog zur Deutschen Bundesbank.

Planwirtschaftliche Mangelversorgung beenden – Reform von Krankenhäusern und Ambulanz

Die aktuelle Krankenhausstruktur ist ineffizient, weil sie knappe Ressourcen zu oft in überholten Doppelstrukturen bindet, statt sie an Qualität, Spezialisierung und tatsächlichem Versorgungsbedarf auszurichten. Eine liberale Krankenhauspolitik setzt auf Wettbewerb um Qualität, transparente Ergebnisse und eine bedarfsgerechte Konzentration medizinischer Leistungen. Wir fordern daher:

  • Eine echte Krankenhausstrukturreform. Die planwirtschaftlichen Instrumente – 16 Landeskrankenhauspläne, staatliche Bedarfsprüfungen, politische Standortentscheidungen – werden abgeschafft und durch Marktmechanismen und unabhängige Aufsicht ersetzt. Die Versorgung richtet sich am tatsächlichen Bedarf aus, die Effizienz steigt durch Spezialisierung. Die Meistbegünstigungsklausel wird gestrichen, die automatische Tarifrefinanzierung für ärztliches Personal gestoppt. Langfristig wird die duale durch eine monistische Krankenhausfinanzierung ersetzt, bei der Investitionskosten in die Vergütung eingepreist werden. Krankenhäuser werden grundsätzlich privatrechtlich organisiert; die Privatisierung von Unikliniken nach dem Vorbild Gießen/Marburg (UKGM) ist zu prüfen.
  • Lockerung der Bremsen bei der Ambulantisierung. Ein wesentlicher Teil bislang stationärer Leistungen kann kostensparender und mit besseren Ergebnissen ambulant erbracht werden. Die Vergütung muss künftig sektorengleich erfolgen; privatwirtschaftliche Hybridmodelle wie Retail-Clinics werden ermöglicht.
  • Reform der Notfallversorgung und des Rettungswesens. Hilfesuchende werden bereits vor Inanspruchnahme einer Leistung in die passende Versorgungsebene gesteuert. Der Rettungsdienst wird ein Leistungsbereich des SGB V mit bundeseinheitlichen Qualitätsanforderungen; die private Organisation des Rettungswesens wird sinnvoll integriert.

Strukturreformen für ein digitales, finanziell solides und transparentes Gesundheitswesen

  • Leistungstransparenz. Versicherte erhalten bei Leistungsinanspruchnahme automatisch eine übersichtliche Aufstellung aller Leistungen und Kosten.
  • Bürokratieabbau und Digitalisierung. Die Datenerhebung wird auf das fachlich Notwendige reduziert, eine bundesweit zentrale digitale Daten- und Kommunikationsplattform vereinfacht Qualitätsprüfungen. Da die Digitalisierung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, sollte sie aus Steuermitteln finanziert werden; die Aufgaben der Gematik werden auf Spezifikationen, Vorgaben, Zulassung und Aufsicht beschränkt.
  • Abschaffung der Versicherungssteuer. Sie wird abgeschafft und in einen niedrigen, einheitlichen Umsatzsteuertarif integriert. Der neue Basistarif ist von der Umsatzsteuer befreit und zu 100 Prozent von der Einkommensteuer absetzbar; individuelle Zusatzversicherungen fallen unter die Umsatzsteuer und sind bis zu einer jährlichen Höchstgrenze von der Einkommensteuer abzugsfähig. Bis zu einer Umsatzsteuerreform fallen Arznei- und Hilfsmittel unter den ermäßigten Satz.
  • Gesundheitsabgabe auf legale Drogen (Drogenabgabe). Legaler Drogenkonsum (etwa Alkohol oder Tabak) wird mit einer zweckgebundenen Drogenabgabe belegt, die sämtliche Bagatell-, Lenkungs- und Sondersteuern auf diese Produkte ersetzt. Die Einnahmen sind zweckgebunden für das Gesundheitssystem und werden über den Risikoausgleichsfonds abgewickelt. Die Höhe bemisst sich allein nach den statistisch entstehenden Behandlungskosten; indirekte volkswirtschaftliche Kosten und politische Lenkungswillkür bleiben unberücksichtigt und werden regelmäßig anhand wissenschaftlicher Kostenanalysen, frei von politischer Einflussnahme, festgelegt. So werden die Folgen individueller Entscheidungsfreiheit zielgerichtet den Verursachern zugeordnet und die Politisierung von Konsumentscheidungen reduziert.

Die Sozialhilfe als negative Einkommensteuer


Die Vision

Als Liberale sind wir überzeugt: Leistung muss sich lohnen. Wir glauben an die Schaffenskraft und Eigenverantwortung des Individuums. Wo private Initiative scheitert, braucht es einen Staat, der eine Grundsicherung garantiert – aber die Anreize zu Leistung und Hilfsbereitschaft nicht erstickt. Die bisherige Grundsicherung wird diesem Anspruch nicht gerecht: Ein Dickicht aus hunderten Transferleistungen macht Menschen strukturell vom Staat abhängig, statt sie rasch wieder in Beschäftigung zu bringen.

Deshalb führen wir alle steuerfinanzierten Transferleistungen in ein einziges, schlankes System aus einem Guss zusammen: die negative Einkommensteuer. Sie ersetzt Grundsicherung, Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld und bildet das zentrale Instrument sozialer Absicherung. Für jeden verdienten Euro wird die Auszahlung nur mit einer konstanten Rate reduziert, sodass sich Mehrarbeit stets lohnt und keine abrupten Transferabbrüche entstehen. So verschmelzen Steuer- und Sozialsystem zu einer einzigen, durchgehenden Linie – Leistung lohnt sich in jeder Einkommenslage. Die Arbeitslosenversicherung wird in diesem System zu einem freiwilligen Opt-Out-Modell und ist nicht länger verpflichtend.

Ein durchgehender Verlauf statt abrupter Transferabbrüche: Bis zum Grundfreibetrag zahlt der Staat, darüber zahlt der Bürger – Mehrarbeit lohnt sich immer.

Der vollständige Beschluss: Leistung muss sich lohnen – für einen aktivierenden und leistungsorientierten Sozialstaat

Wir sind als Liberale davon überzeugt, dass Leistung sich lohnen muss. Wir glauben an die Schaffenskraft und die Eigenverantwortung des Individuums. Die Möglichkeit, freiwillig zum gegenseitigen Vorteil zu handeln, ist Grundlage der spontanen Ordnung, die unsere Marktwirtschaft konstituiert. Arbeit ist ein integraler Bestandteil der Lebenszeit jedes Menschen, und jede Einschränkung oder Besteuerung dieses wirtschaftlichen Lebensbereiches ist eine Einschränkung individueller Freiheit. Es gehört zur Eigenverantwortung des Individuums, seinen Mitmenschen in Notsituationen zu helfen. Wo private Initiative scheitert, braucht es einen Staat, der eine Grundsicherung garantiert, aber individuelle Anreize zur Leistung und zur Hilfsbereitschaft nicht einschränkt – ein Staat und eine Gesellschaft, die die Menschenwürde achten.

Entscheidend ist, alle Anstrengungen zu unternehmen, damit Menschen, die Transferleistungen beziehen, möglichst rasch wieder eine Beschäftigung finden. Arbeit muss sich immer mehr lohnen als der Bezug von Sozialleistungen. Die Reformen der sogenannten „neuen Grundsicherung“ werden unserem liberalen Anspruch der Leistungsgerechtigkeit nicht gerecht. Wir sehen Handlungsbedarf, um die arbeitende Bevölkerung zu entlasten und zugleich einen aktivierenden Sozialstaat zu gestalten, der Anreize für Beschäftigung setzt.

Ein schlanker Sozialstaat für Leistungsgerechtigkeit

Das bürokratische System in der Grundsicherung muss vereinfacht werden. Die Jungen Liberalen fordern die Reform der Grundsicherung zu einem aktivierenden Sozialstaatsmodell – die Zusammenlegung aller steuerfinanzierten Transferleistungen in ein schlankes System aus einem Guss.

Die negative Einkommensteuer als einheitliches System

Die Grundsicherung soll nach dem Prinzip der negativen Einkommensbesteuerung strukturiert werden und damit die bisherigen Leistungen der Grundsicherung, das Kindergeld sowie den Kinderzuschlag ersetzen. Die negative Einkommensteuer bildet das zentrale Instrument der sozialen Absicherung. Je verdientem Euro wird sie mit einer konstanten Rate reduziert, sodass sich Mehrarbeit stets lohnt und keine abrupten Transferabbrüche entstehen. Erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 28.000 Euro fällt „positive“ Einkommensteuer an. Freibetrag und Tarif werden an die kalte Progression – insbesondere Inflations- und nominale Einkommensentwicklung – angepasst und aneinander gekoppelt. Anspruch besteht bei Vorliegen von Bedürftigkeit. Für erwerbsfähige Personen setzt Bedürftigkeit die Bereitschaft voraus, zumutbare Arbeit aufzunehmen oder an Qualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen. Wer hierzu nicht bereit ist, gilt nicht als bedürftig und hat keinen Anspruch.

Für nicht erwerbsfähige, bedürftige Personen sieht die negative Einkommensteuer einen maximalen Auszahlungsbetrag vor, der unabhängig von eigenem Erwerbseinkommen gewährt wird. Dieser Grundbetrag bildet das Niveau der sozialen Absicherung und orientiert sich am notwendigen Existenzminimum. Anspruch besteht nur, soweit weder ausreichendes Einkommen noch ausreichendes Vermögen zur eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts vorhanden ist; eine angemessene Grenze für Schonvermögen wird festgelegt.

Personen in durch die Bundesagentur für Arbeit geförderten Qualifizierungsmaßnahmen gelten im neuen dualen Qualifizierungsmodell als berufstätig. Entsprechende Entlohnung ist analog mit der negativen Einkommensteuer zu unterstützen. Die Arbeitslosenversicherung soll künftig nur noch als Opt-In-Modell angeboten werden, ist nicht länger verpflichtend und muss vollständig vom Arbeitnehmer getragen werden.

Kinder und Familien

Kinder werden im System der negativen Einkommensteuer direkt berücksichtigt. Für jedes Kind erhöht sich der maximale Auszahlungsbetrag, sodass Familien unabhängig vom Erwerbsstatus angemessen unterstützt werden. Die bisherigen Leistungen für Kinder werden vollständig in dieses System integriert und durch eine substanzielle Erhöhung der Unterstützung ergänzt.

Wohnkosten

Die pauschale Übernahme der Kosten der Unterkunft im bisherigen Bürgergeld führt zu Fehlanreizen und Verzerrungen auf angespannten Wohnungsmärkten. Daher werden Wohngeld und die bisherigen Wohnkostenzuschüsse in das System der negativen Einkommensteuer integriert. Die negative Einkommensteuer wird hierzu um eine regionale Wohnkostenkomponente ergänzt, die sich am niedrigsten Drittel des Mietniveaus der jeweiligen Region orientiert und pauschal gewährt wird. So wird eine zielgenaue Unterstützung sichergestellt, ohne die Preissignale des Wohnungsmarktes zu stark zu verzerren.

Entbürokratisierung und Verwaltungsreform

Durch die Zusammenführung aller steuerfinanzierten Transferleistungen in ein einheitliches System kann eine umfassende Entbürokratisierung der Sozialverwaltung erreicht werden. Finanzämter, Familienkassen, Wohngeldstellen und weitere Ämter der Sozialverwaltung werden administrativ zusammengeführt sowie umfassend digitalisiert und automatisiert. Der Personalbestand der Sozialverwaltung kann dadurch deutlich reduziert werden. Die aktive Arbeitsmarktförderung, insbesondere Berufsberatung, Qualifizierung und Arbeitsvermittlung, bleibt bestehen und wird gezielt gestärkt, um Menschen schnellstmöglich wieder in Beschäftigung zu bringen.

Weitere Beschlüsse

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