29.10.2023

Europas Einheit vollenden: Freiheit ist das Grundprinzip

Vor weniger als 80 Jahren lag Europa nach einem von Deutschland geführten Angriffskrieg in Schutt und Asche – der grausame Höhepunkt eines Jahrhunderts kriegerischer Konflikte zwischen Nationalstaaten. Die Gründung der Europäischen Union kehrte diesen Prozess um. Die friedliche Integration vormals verfeindeter Staaten macht die EU zu einem historisch einzigartigen Erfolg. Seit dem Fall des Eisernen Vorhangs können auch die Staaten Mittel- und Osteuropas am europäischen Projekt teilhaben. Viele Meilensteine der Einigung erscheinen uns heute als Selbstverständlichkeiten: Nach der Einführung des Schengen-Raums wirken auf unsere in Freiheit großgewordene Generation Grenzkontrollen und nicht mehr ihre Abwesenheit als Ausnahmeerscheinung. Mit dem EU-Binnenmarkt haben wir den größten gemeinsamen Wirtschaftsraum der Welt geschaffen. Seine vier Freiheiten bieten den europäischen Bürgerinnen und Bürger eine Fülle von Chancen zur Entfaltung – sei es als Unternehmerin, Arbeitnehmer oder Verbraucher. Die Europäische Union ist geprägt von kultureller Vielfalt und gemeinsamer Identität gleichermaßen. In der Weltgemeinschaft ist die Europäische Union Stimme und Anwalt der universellen Geltung der Menschenrechte und der liberalen Demokratie.

Nichtsdestotrotz steht die Europäische Union vor einer Reihe erheblicher Herausforderungen: Die stagnierende Entwicklung von Kernindustrien, die mangelnde Reformbereitschaft und lähmende Bürokratie spiegeln sich im niedrigen Wirtschaftswachstum der EU wider und bedrohen unsere Zukunftsfähigkeit. Eine Neuausrichtung der wirtschaftlichen Strategie auf die Kernideen – mehr Marktwirtschaft und mehr Binnenmarkt – ist dringend erforderlich. Migrationsbewegungen führen derzeit vermehrt zu Konflikten zwischen den Mitgliedsstaaten. Eine humanitäre, gesamteuropäische Strategie wirkt so trotz des Migrationskompromisses nach wie vor wie ein Luftschloss. Angriffe auf europäische Werte, wie das Recht auf private Kommunikation, die Gleichstellung von LGBTIQ+ und Frauenrechte erfolgen aus dem Inneren und erfordern entschlossenes Handeln zum Schutz unserer Grundwerte. Wir müssen die Bekämpfung der Klimakrise mit nachhaltigem Wirtschaftswachstum verbinden, um in der Welt Vorbild für die Transformation zu einer ökologischen Marktwirtschaft zu werden.

Unmittelbar wird Europa nun wieder von einem Angriffskrieg geprägt: der bestialische, völkerrechtswidrige russische Angriff gegen die Ukraine. Er führt uns vor Augen, wie schnell die europäische Friedens- und Sicherheitsordnung gestört werden kann, wie hoch unsere wirtschaftliche Abhängigkeit von autokratischen Staaten war und noch immer ist, und wie wenig wir auf die konsequente Verteidigung unserer Werte mit notfalls militärischen Mitteln vorbereitet waren. Diese Naivität muss uns eine Lehre und Handlungsaufforderung sein – wir brauchen wirtschaftliche Souveränität, eine gemeinsame Stimme in der Außenpolitik und konsequente gemeinsame Verteidigungsanstrengungen. Denn wir sind aufgewacht in einem neuen globalen Systemwettbewerb, dem wir uns stellen müssen, um die Zukunft der Freiheit in Europa zu sichern.

Der Reformstau muss ein Ende haben. Dafür stehen die Mitgliedsstaaten mit in der Verantwortung. Sie müssen das Subsidiaritätsprinzip mit Leben füllen und zur europäischen Lösungsfindung beitragen. Denn wir sind überzeugt, dass die EU ihr wirkliches Potenzial noch längst nicht ausgeschöpft hat. Indem wir die Verantwortung ernstnehmen, die der europäische Einigungsprozess in unsere Hände legt, wollen wir die vor uns liegenden Herausforderungen bewältigen. Dafür braucht es liberale Antworten der jungen Generation:  Wir wollen Europas Einheit in Freiheit vollenden!

I. Mehr Binnenmarkt heißt mehr Wirtschaftswachstum

Das Wirtschaftswachstum in Europa stagniert. Während im Süden hohe Jugendarbeitslosigkeit herrscht, kämpft insbesondere Nordeuropa mit dem Arbeitskräftemangel. Interventionistische Industriepolitik, Protektionismus, Subventionen und Bürokratie sind kein Weg aus dieser Krise. Der Schlüssel für ein starkes Wirtschaftswachstum sind mehr Marktwirtschaft, Freihandel, Deregulierung und Planungsbeschleunigung. Deshalb wollen wir uns zurückbesinnen auf die liberalen Kernideen der Integration des Europäischen Binnenmarkts.

Wir wollen mutige Wege zur Eindämmung des Fachkräftemangels gehen:Um Fachkräftemangel und Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, wollen wir die European Employment Services zu einer Europäischen Arbeitsplattform ausbauen, die sowohl als digitale Job- und Ausbildungsplatzvermittlungsplattform fungiert als auch die Koordinationsrolle für die nationalen Arbeitsagenturen in der EU ernst nimmt.

Europäisches Recht muss grenzüberschreitende Arbeit einfach und unbürokratisch ermöglichen. Dazu wollen wir die Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie reformieren, um moderne, selbstbestimmte (Remote-)Arbeitsmodelle rechtssicher zu ermöglichen. Berufsabschlüsse, non-formale und informelle Kompetenzen müssen europaweit einfach anerkannt werden können. Dazu braucht es einen digitalen One-Stop-Shop in jedem Mitgliedstaat. Um Arbeitskräften europaweit schnelle Standortwechsel zu erleichtern, wollen wir Englisch als europaweite Verwaltungssprache sowie eine einheitliche digitale Identität für öffentliche Dienstleistungen einführen. Die Mitgliedstaaten sollen verpflichtet werden, Verwaltungsdienstleistungen wie die Anmeldung eines Wohnsitzes oder die Gründung eines Unternehmens digital, unbürokratisch und in weniger als 24 Stunden zu ermöglichen. Wir begrüßen die Einführung der paneuropäischen privaten Rentenproduktklasse als Maßnahme auf dem Weg, die grenzüberschreitende Inanspruchnahme privater Altersvorsorgeprodukte europaweit zu erleichtern. Ansprüche aus nationalen Pflichtrentensystemen lassen sich in der EU beliebig kombinieren. Durch verstärkte Koordination der Mitgliedsstaaten wollen wir es ermöglichen, dass diese Ansprüche digital und einfach berechnet werden können, um hypermobilen Arbeitskräften eine langfristige Rentenplanung zu ermöglichen. Sozialpolitik ist für uns eine nationale Aufgabe – der EU soll hier nur eine Koordinierungsrolle zukommen. Daher wollen wir die EU-Mindestlohnrichtlinie und die EU-Arbeitszeitrichtlinie abschaffen.

Mittelfristig gehört zum Binnenmarkt auch die Harmonisierung nationaler Einwanderungsrechte in einem europäisches Einwanderungsrecht. Die Blue Card soll weiterhin das Instrument für höchstqualifizierte Zuwanderung sein. Für diese Gruppe besonders bildungs- und einkommensstarker Zuwanderer wollen wir die Blue Card mit weiteren Privilegien und Anreizen zu einem noch attraktiveren Weg in den europäischen Arbeitsmarkt weiterentwickeln. Das Vorgehen, „Goldene Pässe“ gegen Geldzahlungen oder Immobilienerwerb zu verkaufen, lehnen wir dagegen ab. Als weiteren Schritt schlagen wir ein europäisches Visum zur Arbeitssuche vor, das an Qualifikation, Sprachkenntnis und Geldmittel geknüpft ist. Damit verbunden wollen wir eine einheitliche EU-Arbeitserlaubnis einführen. Wir wollen einen Europäischen Talentpool einrichten: Bewerber aus dem Ausland können sich für diesen Talentpool im Rahmen eines Punktesystems bewerben. Mitgliedsstaaten können die Kontingente bedarfsgerecht abrufen. Kurzfristig wollen wir die unpraktikablen Verdienstuntergrenzen für die Blue Card deutlich absenken. Als sofortige unbürokratische Antwort auf den Fachkräftemangel wollen wir bereits jetzt für besonders qualifizierte Einwanderer ein einjähriges Orientierungsvisum mit EU-Arbeitserlaubnis für Absolventen der weltweit besten Universitäten einführen.

Wir fordern eine konsequente Ausweitung der Rechtsformen im Gesellschaftsrecht der EU, insbesondere die Einführung einer europäischen Kapitalgesellschaft für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), bei der mehrere Gesellschafter zulässig sind. Nationale Markteintrittsbarrieren wollen wir abbauen. Produktregistrierungen und -zulassungen sollen ausschließlich auf europäischer Ebene erfolgen können. Darüber hinaus fordern wir ein Europäisches Kaufrecht als freiwillige Alternative zu der Vielzahl von nationalen Kaufrechten ein, um den grenzüberschreitenden Handel durch ein einheitliches Regelwerk zu erleichtern. Analog zu den Harmonisierungen im IP-Recht wollen wir auch die nationalen Gesetzgebungen zu Arbeitnehmererfindungen europaweit harmonisieren, um ein reibungsloses Funktionieren des EU-Binnenmarktes als Innovationsmarkt zu gewährleisten. Wir fordern einen fairen und transparenten Steuerwettbewerb. Dazu benötigt es eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage sowie eine EU-Richtlinie gegen Erosion der Bemessungsgrundlage durch Gewinnverlagerung. Mindeststeuersätze und eine globale Mindeststeuer lehnen wir ab. Wir sagen der Bürokratie den Kampf an. Wir fordern einen Bureaucracy Reduction Act, um die Bürokratielast für Unternehmen, um mindestens 75 Prozent zu reduzieren. Insbesondere Berichts-, Dokumentations- und Nachweispflichten wollen wir spürbar verringern. Damit die Bürokratie danach nicht erneut ansteigt, fordern wir eine „One in, one out-Regelung“ für die Einführung neuer Bürokratie. Bulgarien und Rumänien wollen wir in den Schengen-Raum aufnehmen.

Wir wollen in der EU den größten digitalen Binnenmarkt der Welt aufbauen. Um mit dem AI-Act eine europaweite, für die KI-Industrie attraktive Regulierung zu finden, muss dieser als technologieoffene Meta-Regulierung qualitative Standards schaffen, ohne die KI-Entwicklung zu behindern. Dazu müssen die Definitionen der Künstlichen Intelligenz sowie der Hochrisikoanwendungen eng und präzise gefasst werden. Bürgerrechtswidrige Anwendungen wie biometrische Echtzeiterkennung im öffentlichen Raum wollen wir von vornherein untersagen. Vermeintlicher Urheberrechtsschutz droht den europäischen Sektor gegenüber anderen Märkten zu benachteiligen und könnte zu Marktführern aus Ländern mit geringeren Standards führen. Deshalb wollen wir in die Urheberrechtsregulierung für KI-Trainingsdaten ein Fair-Use-Prinzip für öffentlich zugängliche Daten nach amerikanischem Vorbild verankern. Wir begrüßen den Digital Markets Act (DMA) und die Wettbewerbs- sowie Antidiskriminierungsregelungen des Digital Services Act (DSA) als Rahmen zur Sicherung eines freien und fairen Wettbewerbs im digitalen Binnenraum. Den Vorstoß der EU-Kommission zur Einführung von Netzgebühren lehnen wir als Angriff auf das freie Internet ab. Stattdessen wollen wir Netzneutralität zusätzlich im Wettbewerbsrecht der EU verankern. Die Reform der DSGVO, insbesondere der Regelungen zur Zuständigkeitsprüfung, ist lange überfällig und greift gleichzeitig zu kurz. Denn der Erfolg eines digitalen Binnenmarkts hängt nicht nur von der Harmonisierung der Regeln innerhalb der EU ab, sondern auch von einer EU-weiten einheitlichen und unpolitischen Auslegung dieser Regeln. Deshalb fordern wir eine politisch unabhängige EU-weite Aufsichtsbehörde für die Regeln des digitalen Binnenmarkts. Die Roaming-Freiheit im Europäischen Wirtschaftsraum wollen wir auf alle Beitrittskandidaten und die Schweiz ausweiten Die zeitliche Begrenzung der Roaming-Freiheit wollen wir abschaffen. Wir wollen den europäischen Binnenmarkt auf weitere Branchen, wie etwa den Verkehrs-, Rüstungs- und Medienmarkt, ausweiten.

Die Weiten des Weltraums sind unendlich, genauso wie sein wirtschaftliches Potenzial. Deshalb fordern wir anstelle von regionaler Kleinstaaterei ein Europäisches Weltraumgesetz, das einen innovationsfreudigen und gesamteuropäischen Rahmen für die Raumfahrtindustrie schafft. Die Europäische Weltraumorganisation (ESA) soll private Unternehmen verstärkt als Dienstleister nutzen und ihnen Zugang zum Raumfahrtzentrum Guayana gewähren.

Multilaterale Verträge auf WTO-Ebene sehen wir als die beste Grundlage an, um globalen Freihandel zu ermöglichen. Die Unabhängigkeit und Transparenz der WTO wollen wir sicherstellen, indem Dokumente wie bei der UNO künftig stets veröffentlicht werden. Da eine Reform erst langfristig erwartbar ist, setzen wir bis dahin auf bi- und multilaterale Freihandelsverträge der EU. Damit die EU in Zukunft als verantwortungsvoller Partner auftreten kann, sollen auch umfassende Freihandels- und Investitionsabkommen wie CETA allein durch ein Mehrheitsvotum des Europäischen Parlaments und des Rates zustande kommen. Eine Ratifizierung durch die nationalen Parlamente soll nicht mehr notwendig sein. Die TTIP-Verhandlungen wollen wir wieder aufnehmen. Wir fordern eine zügige Ratifizierung des Freihandelsabkommens mit MERCOSUR und einen neuen Anlauf zu Verhandlungen einer Freihandelszone mit der ASEAN. Darüber hinaus setzen wir uns für Verhandlungen über ein gemeinsames Freihandelsabkommen mit Indien und der ECOWAS, für die rasche Verabschiedung der Abkommen mit Chile, Mexiko und Neuseeland, sowie für einen zügigen Abschluss der Verhandlungen mit Australien, Thailand und Indonesien ein. Wir wollen, dass die EU ein Freihandels- und Investitionsabkommen mit Taiwan abschließt.

Wir fordern eine marktwirtschaftliche Erneuerung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Über einen Zeitraum von zehn Jahren wollen wir die Agrarsubventionen der ersten und zweiten Säule abbauen. Wir wollen die Zulassungsbedingungen für gentechnisch veränderte Organismen (Grüne Gentechnik), insbesondere durch die CRISPR/Cas-Methode, vereinfachen, um die Landwirtschaft umweltfreundlicher zu machen und die Ernährungssicherheit einer wachsenden Weltbevölkerung sicherzustellen. Insekten- und Tiermehl sowie Algen sollen unter Berücksichtigung gesundheitlicher Belange als Futtermittel zugelassen werden. Neuartige Lebensmittel wie Insekten, In-vitro-Fleisch oder von Mikroorganismen hergestellte Milch wollen wir zulassen. Unwissenschaftliche Verbote von Pflanzenschutzmitteln lehnen wir ab. Die Verschwendung von Lebensmitteln soll durch die Abschaffung der EU-Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse verringert werden.

II. Europa, Kontinent der Rechtsstaatlichkeit

Polen und Ungarn untergraben weiterhin Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Gleichzeitig zeigen sie im Kampf gegen Korruption gravierende Mängel auf. Auch in Italien finden Angriffe auf die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Ehen und Regenbogenfamilien statt. An den EU-Außengrenzen werden mit illegalen Push-Backs Menschenrechte gebrochen, ankommende Flüchtlinge anderorts überhaupt nicht registriert. Ursula von der Leyen konzentriert sich in diesen Zeiten darauf, Bürgerrechte mit einer anlasslosen Überwachungsinitiative – der Chatkontrolle – zu untergraben. Wir stellen uns dem entgegen und verteidigen die EU als Kontinent der Rechtsstaatlichkeit.

Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie sind nicht verhandelbar. Deshalb fordern wir einen effektiven Rechtsstaatsmechanismus. Die Verletzung demokratischer und rechtsstaatlicher Standards muss zum Einfrieren von EU-Geldern führen. Entsprechende Verfahren müssen von der Kommission auf den Europäischen Gerichtshof (EuGH) übergehen. Die Kommission soll, wie das Parlament und die Mitgliedstaaten, ein Antragsrecht haben. Gleiches soll für das Verfahren über Stimmrechtsentzug gelten. Auch Korruption hat in den Mitgliedstaaten und den EU-Institutionen keinen Platz. Missbrauchte EU-Gelder müssen samt Strafzahlungen zurückgefordert werden.

Pressefreiheit ist das Rückgrat einer Demokratie. Deshalb unterstützen wir den Vorschlag für ein Europäisches Medienfreiheitsgesetz. Wir fordern allerdings eine unabhängige Medienaufsicht und einen absoluten Schutz von Journalistinnen und Journalisten vor staatlicher Überwachung.

Wir wollen den Schutz der Grundrechte in der EU verbessern. Dazu wollen wir eine Europäische Verfassungsbeschwerde einführen. Wer geltend macht, durch einen EU-Rechtsakt in seinen Rechten aus der EU-Grundrechtecharta unmittelbar verletzt zu sein, soll vor dem EuGH klagen können. Nach Ausschöpfen des nationalen Rechtswegs soll das Gleiche für nationale Gesetze gelten. Dazu soll die Charta auf nationale Sachverhalte als Mindeststandard ausgeweitet werden. Die EU soll der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) beitreten. In der Charta und der EMRK soll das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch geschützt sein. Denn wir setzen uns europaweit für einen legalen und sicheren Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen für alle sein. Die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt soll von allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Nach dem Vorbild der USA fordern wir einen European Respect for Marriage Act und damit die volle Anerkennung der in einem Mitgliedstaat rechtmäßig geschlossenen Ehe in allen Mitgliedstaaten. Gleiches soll für Adoptionen, Elternschaft aufgrund der Inanspruchnahme einer Leihmutter oder Eizellspende, Namensänderungen und Änderungen des Geschlechtseintrags gelten.

Die Mitgliedstaaten haben das Recht auf eine eigenständige Drogenpolitik. Wir wollen den EU-Rahmenbeschluss von 2004 ändern, damit Deutschland die vollständige Legalisierung von Cannabis und allen anderen Drogen zu ermöglichen.

Wir fordern ein Recht auf Verschlüsselung. Grundrechtsverletzungen wie die Chatkontrolle lehnen wir ab. Die Chatkontrolle ist das geistige Erbe der Vorratsdatenspeicherung. Es handelt sich wieder einmal um einen Versuch, durch ebenso tiefgehende wie breit gestreute Massenüberwachung die rechtsstaatliche Balance aus dem Gleichgewicht zu bringen. Auch die nicht verhältnismäßige Fluggastdatenspeicherung muss nach dem eindeutigen Urteil des EuGH endlich ein Ende finden.

Wir begrüßen, dass mit dem Digital Services Act (DSA) wesentliche Teile des grundrechtswidrigen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) abgelöst wurden. Der DSA ist insbesondere insoweit ein gelungener Schritt hin zu einer Harmonisierung im digitalen Binnenmarkt, als dass darüberhinausgehende Verschärfungen für Löschfristen und Meldepflichten unzulässig sind. Gleichzeitig bleibt die Gefahr des Overblockings groß: Der Schutz der Meinungsfreiheit und Maßnahmen zur Eindämmung des Verbreitens illegaler Inhalte sind im DSA außer Balance. Der Katalog illegaler Inhalte wird vergrößert und Upload-Filter werden erlaubt, während gleichzeitig zivilrechtliche Durchsetzungsbefugnisse für nicht gerechtfertigte Sperrungen fehlen. Dies sehen wir als Gefahr für die Meinungsfreiheit. Gleiches gilt für die jüngste Reform des EU-Urheberrechts. Sie muss korrigiert werden. Die Uploadfilter sind eine Gefahr für das freie Internet. Wir fordern deren sofortige Abschaffung. Stattdessen braucht es ein Fair-Use-Prinzip in Form einer allgemeinen Abwägungsklausel nach amerikanischem Vorbild. Auch das Leistungsschutzrecht für Presseverleger wollen wir abschaffen.

Kriminalität macht nicht vor Staatsgrenzen halt, unser Rechtsstaat darf es auch nicht. Daher wollen wir die Europäische Staatsanwaltschaft (EuStA) stärken. Die EuStA soll künftig auch gegen die Verletzung von EU-Sanktionen, grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und grenzüberschreitenden Terrorismus vorgehen können. Dabei soll sie von Europol unterstützt werden. Europol wollen wir zu einem Europäischen Kriminalamt (EKA) mit eigenen Ermittlungs- und Exekutivbefugnissen sowie zusätzlichen operativen Befugnissen weiterentwickeln. Die Befugnisse der Behörden sollen unter Achtung der Grundrechtecharta in einer Rahmen-Strafprozessordnung und einem Rahmen-Gefahrenabwehrrecht normiert werden. Gegen alle Maßnahmen muss effektiver Rechtsschutz möglich sein. Ein Rahmen-Strafrecht soll ein Mindestmaß an in der gesamten EU strafbaren Tatbeständen bestimmen, gegen die EuStA und EKA einschreiten müssen. Das Rahmen-Strafrecht muss sich auf Straftaten beschränken, für die die Zuständigkeit der EuStA eröffnet ist. Es darf aber in keinem Fall über das in den Mitgliedstaaten bereits strafbare Verhalten hinausgehen. Whistleblower müssen auch in der EU ausreichend geschützt werden.

Die Behörden der Mitgliedstaaten sollen verpflichtet werden, Informationen zu Verdachtsfällen mit Bezug zu anderen Mitgliedstaaten an das EKA mitzuteilen, um anderen Mitgliedstaaten eine effektive Strafverfolgung zu ermöglichen. Das Europäische Terrorismus-Abwehrzentrum (ECTC) bei Europol soll ausgebaut werden. Bei diesem sollen Informationen der Niederlassungen in den Mitgliedstaaten und der nationalen Behörden zusammenlaufen. Dabei ist das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten zu beachten.

Um die Zusammenarbeit der Inlandsnachrichtendienste zu verbessern, soll eine neue Europäische Behörde zur Koordination der Nachrichtendienste der Mitgliedstaaten geschaffen werden. Sie soll die Erkenntnisse der Mitgliedstaaten in den Bereichen Spionage und Terrorismus bündeln und dem EKA zuarbeiten. Die Behörde muss unter der Kontrolle des EU-Parlaments stehen.

In der Migrationspolitik fordern wir konsequente Rechtsstaatlichkeit. Denn in keinem Politikbereich klaffen Realität und rechtlicher Anspruch so weit auseinander. Deshalbbegrüßen wir, dass endlich ein Kompromiss zur Reform der europäischen Flüchtlingspolitik vorliegt. Wir wollen diesen Kompromiss rechtsstaatlich umsetzen und streben ein Europäisches Asylsystem an, das Menschen wirksam schützt, die vor Krieg und politischer Verfolgung fliehen, gleichzeitig aber Nicht-Schutzberechtigte möglichst schon am Versuch der Einreise hindert, andernfalls effektiv abschiebt.

Der Schutz der EU-Außengrenzen muss gewährleistet werden. Deshalb wollen wir Frontex zu einer echten EU-Grenzschutzpolizei mit eigenen Exekutivbefugnissen ausbauen. Bedingung dafür ist natürlich, dass effektive Kontrollmechanismen eingeführt und durchgesetzt werden, welche die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards sicherstellen, insbesondere den Verzicht auf illegale Push-Backs und die Prävention von Missbrauch. Die Kontrolle von Frontex durch das Europäische Parlament muss ausgeweitet und der Grundrechtsbeauftragten von Frontex Einsicht in alle Serious Incident Reports gegeben werden. Zudem fordern wir einen Untersuchungsausschuss zu den Vorwürfen von Menschenrechtsverletzungen und Veruntreuungen unter dem zurückgetretenen Frontex-Direktor Leggeri. Geflüchtete müssen bei ihrer Ankunft in der EU registriert werden und ein EU-weit einheitliches elektronisches Aufenthaltsdokument erhalten. Die Zulässigkeitsprüfung soll für alle Mitgliedstaaten verpflichtend sein, damit geprüft wir, ob Asylsuchende durch einen sicheren Drittstaat in die EU eingereist sind. Wir begrüßen den Vorstoß einiger Mitgliedsstaaten die europäische Seenotrettung voranzutreiben. Ziel ist es, zivile Seenotrettung obsolet zu machen. Bis dahin dürfen die NGOs und Verbände allerdings nicht an ihrer wichtigen Arbeit gehindert werden. In Seenot gerettete Geflüchtete sollen zukünftig schnellstmöglich in europäischen Häfen registriert werden, um eine geregelte Überführung in EU-Asylzentren zu gewährleisten. Wir setzen uns für geeignete Grenzschutzmaßnahmen sowie eine moderne Sicherheitstechnik zur Überwachung des Grenzbereichs an den EU-Außengrenzen ein. Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raums lehnen wir ab. Offene Binnengrenzen sind ein Garant für persönliche und wirtschaftliche Freiheit.

Wir wollen vermeiden, dass sich Geflüchtete auf lebensgefährliche Reisen begeben. Kriminellen Schleppern wollen wir durch legale Fluchtwege die Geschäftsgrundlage entziehen. Um Fluchtursachen zu bekämpfen, befürworten wir die Einrichtung von humanitären Schutzzonen unter Aufsicht des UNHCR oder der EU, mit Finanzierung der EU und im Einvernehmen mit den jeweiligen Staaten in der mittelbaren Umgebung von Krisenherden. Außerdem wollen wir die Asylantragstellung im Ausland, insbesondere in EU-Botschaften, Transitstaaten und humanitären Schutzzonen ermöglichen, sowie humanitäre Visa für akut Schutzbedürftige zur Einreise zum Zweck der Asylantragstellung einführen.

Die im Migrationskompromiss geplanten EU-Asylzentren müssen die Grundrechte der Geflüchteten garantieren. Dazu gehören humanitäre Standards, insbesondere ein Mindestmaß an Mobilität innerhalb der Zentren sowie der Zugang für Anwälte. Die Einhaltung der Standards sollen von der EU und dem UNHCR kontrolliert werden. Um Geflüchteten eine Perspektive zu geben und das Verlassen eines Asylzentrums schnellstmöglich zu gewährleisten, muss die Entscheidung über deren Asylantrag zügig und mit der notwendigen Sorgfalt getroffen werden. Asylsuchende, die sich aufgrund einer höheren Bleibeperspektive außerhalb der Asylzentren befinden, sollen in dem ihnen zugewiesenen Mitgliedstaat eine Arbeitserlaubnis erhalten, um die Sozialsysteme zu entlasten.

Nicht alle Geflüchteten haben eine Bleibeperspektive. Damit eine Rückführung gelingt, muss die EU sich für mehr Rückführungsabkommen einsetzen. Voraussetzung für solche Abkommen muss immer ein No-Torture-Abkommen sein. Für uns ist klar: Abschiebungen in Nicht-Herkunftsländer dürfen nur (völker-)rechtskonform und unter Einhaltung des Non-Refoulement-Prinzips in Transitstaaten geschehen. Deshalb wollen wir Rückführungsabkommen vor allem mit Herkunftsländern schließen, denen im Gegenzug z.B. ein Kontingent an legaler Zuwanderung zugesichert oder mehr Entwicklungshilfe gezahlt wird.

Der Solidaritätsmechanismus ist für uns nur ein erster Schritt auf einem steinigen Weg zu einem gesamteuropäischen Verteilungsschlüssel für Geflüchtete. Mittelfristig sind die Sanktionszahlungen an die tatsächlichen Kosten der Aufnahme, Unterbringung und Integration anzupassen. Langfristig wollen wir einen verbindlichen Schlüssel in Abhängigkeit von Bevölkerungszahl und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit etablieren.

III. Triade für Europas Nachhaltigkeit: innovativ, kooperativ und global

Die Klimakrise bedroht unsere Zukunft. Nur Innovation und ein strenges Einhalten des Treibhauslimits können uns langfristig eine nachhaltige und wohlhabende Zukunft ermöglichen. Ohne ein Wohlstandsversprechen werden wir Entwicklungsländer nicht für ihren Beitrag zur globalen Verantwortung gewinnen können. Gleichzeitig bieten viele Entwicklungsländer gute Bedingungen für eine nachhaltige Wirtschaft. Energie ist dort billig, wo die Sonne viel scheint oder der Wind viel weht. Diese Bedingungen sind in Europa, aber auch weltweit sehr ungleich verteilt. Unter diesen Umständen greifen Klimaschutz, Innovationspolitik und Entwicklungszusammenarbeit Hand in Hand.

Wir wollen die globale Erwärmung auf maximal 1,5 Grad Celsius begrenzen und in der EU bis 2045 Klimaneutralität erreichen. Dazu fordern wir ein Limit für alle Treibhausgase, die noch emittiert werden dürfen, um das 1,5-Grad-Ziel nicht zu gefährden. Das Treibhauslimit soll sich an den Prognosen des Weltklimarats (IPCC) orientieren. Wer Treibhausgase emittiert oder Produkte, die zur Emittierung von Treibhausgasen führen in den Verkehr bringt, muss Emissionszertifikate erwerben. Die Anzahl der ausgegebenen Zertifikate sinkt jährlich. Ab dem Jahr 2045 werden keine Zertifikate mehr ausgegeben. Erreichen wollen wir dies, indem wir das Emissionshandelssystem für Energie, Industrie, Schiffsverkehr und EU-Flugverkehr (EHS 1) und das Emissionshandelssystem für Wärme und Verkehr (EHS 2) bis 2029 zusammenlegen. Die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten soll bis dahin beendet und der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) auf alle Güter ausgeweitet werden, die unter das EHS fallen. Die Einnahmen des CBAM sollen teilweise für nachhaltige Investitionsprojekten in den betroffenen Ländern genutzt werden. Wir wollen alle Sektoren, inklusive der Abfall- und Landwirtschaft und auch kleine Schiffe in das EHS einbeziehen. Preisober- und -untergrenzen für Zertifikate lehnen wir ab, denn die Preisbildung am Markt sendet wichtige Signale auch an die Politik. Die Mitgliedstaaten sollen die EHS-Einnahmen frei verwenden können, soweit sie dem Klimaschutz einschließlich dessen Sozialverträglichkeit dienen. In Deutschland wollen wir die Einnahmen den Bürgerinnen und Bürgern Form eines Klimageldes zurückzahlen. Treibhausgase wollen wir nur über den EHS bepreisen. Daher soll die Pflicht zur Besteuerung von Energie und Strom entfallen.

Der EHS schreibt einen verbindlichen Pfad zur Klimaneutralität vor. Flankierende Feinsteuerung durch Regulierungen wie die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung oder eine EU-Gebäuderichtlinie ist ineffizient. Dies schließt nationale, ineffiziente Feinsteuerung wie das GEG mit ein. Wir setzen auf Technologieoffenheit. Nur der Einfallsreichtum der Forschung und der Markt entscheiden, welche Technologie sich durchsetzt. Das gilt auch für E-Fuels und Kernenergie. Daher wollen wir das von der EU beschlossene Verbot von Verbrennungsmotoren zugunsten einer konsequenten Anwendung des EHS wieder aufheben. Die Kernenergie kann es europaweit ermöglichen, den Energiemix vielfältiger zu machen. Die Energiepreise müssen für alle stabil und bezahlbar bleiben, damit der Wirtschaftsstandort Europa international wettbewerbsfähig bleibt.

Wir wollen Emissionen nicht nur reduzieren, sondern der Atmosphäre auch Treibhausgase entziehen. Denn die Prognosen des Weltklimarats zeigen: Ohne Negativemissionen ist das 1,5 Grad-Ziel nicht erreichbar. Daher soll die EU ein Negativemissionsziel und einen Markt für Negativemissionen etablieren. Hierzu sollen Negativemissionen vollständig in den Europäischen Emissionshandel integriert werden, indem in der EU generierte Negativemissionen unter Einhaltung des Carbon Removal Certification Frameworks mit der äquivalenten Menge an handelbaren Zertifikaten entlohnt werden, ohne dass die Gesamtmenge der Zertifikate steigt. Bis die Bereitstellung von Negativemissionen zu dem Marktpreis von Zertifikaten wirtschaftlich ist, wollen wir ein jährlich steigendes Negativemissionsziel ausschreiben. Dazu wollen wir Negativemissionen, die zum Marktpreis noch nicht wirtschaftlich sind, nach einer Merit-Order fördern, um das Negativemissionsziel möglichst kostengünstig zu erreichen. Damit schaffen wir einen marktwirtschaftlichen Wettbewerb um Negativemissionen. Um Negativemissionstechnologien schneller zur Marktreife zu entwickeln, wollen wir einen EU-Rahmen für die Abscheidung, den Transport und die Speicherung von CO2 schaffen und ein CO2-Transportnetz aufbauen und befristet mit Mitteln des Innovation Funds und des Modernisation Funds fördern. Dafür fordern wir zur besseren Durchsetzung auch auf nationaler Ebene die Zulassung von Carbon Capture in Utilization (CCU) und die Höchstgrenze für CO2-Einspeicherung in Deutschland abschaffen.

Die Energiewende erfordert eine Reform des Strommarktdesigns, um wettbewerbsfähige und stabile Preise sowie Versorgungssicherheit zu garantieren. Wir setzen weiter auf das marktwirtschaftliche Merit-Order-Prinzip. Erneuerbare Energien sollen vollständig in den Markt integriert werden und staatliche Subventionen, wie auch für fossile Brennstoffe, entfallen. Auch darüber hinaus lehnen wir staatliche Eingriffe, die den Preismechanismus oder funktionierende marktwirtschaftliche Ordnungen empfindlich stören können, wie etwa Energiepreisbremsen oder das Abschöpfen von sogenannten “Zufallsgewinnen”, ab.  Die lokale Verfügbarkeit von Strom muss bei der Preisbildung eine stärkere Berücksichtigung finden, sodass Menschen vom Bau erneuerbarer Energien oder Energiespeicher in ihrer Umgebung finanziell profitieren. Energiespeicher wie Wasserstoff und Pumpspeicher müssen in den Markt integriert und Anreize für eine flexible Bereitstellung von Energie geschaffen werden. Den Energiebinnenmarkt wollen wir vollenden. Der Handel zwischen den Mitgliedstaaten muss erleichtert werden, auch durch den Ausbau der Strom- und Wasserstoffnetze. Den Markt wollen wir auf die Beitrittskandidaten und die Union für den Mittelmeerraum ausweiten. Im Zuge dessen wollen wir eine Europäisch-Israelische Wasserstoffpartnerschaft begründen. Über eine Pipeline soll Europa kostengünstigen Wasserstoff aus Israel beziehen können.

Wir fordern ein EU-Hochgeschwindigkeitsschienennetz, mit einer Regelgeschwindigkeit von mindestens 300 km/h auf den Hauptrouten sowie ein EU-Nachtzugnetz. Nationale Standards für Eisenbahnsysteme und den Ticketverkauf wollen wir harmonisieren, um EU-weit Interoperabilität zu gewährleisten. Insbesondere muss das Europäische Eisenbahnverkehrsleitsystem (ERTMS) und das European Train Control System (ETCS) flächendeckend umgesetzt werden. Durch eine Trennung von Netz und Betrieb wollen wir den Wettbewerb auf dem Bahnmarkt erhöhen.

Flankierend zum Klimaschutz in Europa wollen wir das Pariser Abkommen weiterentwickeln. In einem ersten Schritt sollen die von Vertragsstaaten einzureichenden national festgelegten Beiträge (NDC) völkerrechtlich verbindlich werden. Anschließend brauchen wir ein globales Treibhauslimit und Negativemissionsziel. Eine Quote soll das Emissionsbudget auf die Staaten aufsplitten. Die Quote muss den unterschiedlichen Entwicklungsstand der Staaten und die sozialen und wirtschaftlichen Folgen berücksichtigen. Die Staaten können innerhalb eines Korridors mit Emissionsrechten handeln und so ihr Emissionsbudget erhöhen oder eine Entlohnung für überdurchschnittliche Anstrengungen erhalten. Dies ermöglicht Flexibilität und verhindert zugleich, dass einzelne Staaten Emissionsrechte im großen Stil erwerben. Der Königsweg bleibt ein globales Emissionshandelssystem. Dies wollen wir in einem Klimaclub voranbringen. Zudem soll die Verknüpfung des EHS mit anderen Emissionshandelssystemen auch Bestandteil neuer Freihandelsverträge sein. Eine Blaupause für ein globales EHS ist das Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation (CORSIA),dasden Luftverkehr verpflichtet, klimaneutral zu wachsen. Wir wollen CORSIA verschärfen, damit die Emissionen ab 2026 sinken und 2045 null erreichen, indem über CO2 und den Sockelbetrag hinausgehende Emissionen in CORSIA integriert werden. Erreicht CORSIA seine bis 2025 gesetzten Ziele nicht, soll die EU das EHS auf alle Flüge im EWR ausweiten. Flugverbote und eine Kerosinsteuer lehnen wir zugunsten von Emissionshandelssystemen ab.

Wir wollen Klimaschutz möglichst kostengünstig gestalten, aber auch wir wissen: Klimaschutz kostet Geld. Deshalb wollen wir vor allem private Investitionen mobilisieren. Öffentliche Investitionen sind nur dann angebracht, wenn ein hohes Risiko dazu führt, das Investitionen ausbleiben. Dies ist vor allem bei Investitionen in Innovationen und Entwicklungsländern der Fall. Hier sehen wir eine zentrale Rolle der Europäischen Investitionsbank (EIB). Damit die EIB mehr investieren kann, wollen wir das Eigenkapital und die Haftungssumme der EIB schrittweise vervielfachen. Flankierend zu mehr Investitionen in Entwicklungsländern wollen wir diesen durch eine stärkere Einbindung in den Welthandel eine bessere wirtschaftliche Perspektive bieten. Dazu wollen wir die WTO zu einer fairen Plattform für die Ausgestaltung eines weltweiten Freihandels reformieren. Die EU soll ihre Marktmacht für mehr Freihandel nutzen und nicht für Protektionismus missbrauchen. Den Rückbau von Entschuldungsprozessen und ähnliche Methoden, um einseitig unfaire Marktbedingungen durchzusetzen, lehnen wir ab. Anstelle von Prozessstandards und äußerlichen Produktstandards setzen wir auf qualitative Produktstandards, um Länder mit geringer industrieller Ausprägung nicht zu benachteiligen. Höhere Importzölle auf höhere Veredelungsstufen von Gütern (sog. Zolleskalation) schaffen wir ab. Die Agrarsubventionen der EU und anderer Industriestaaten sollen auf WTO-Ebene als verbotene Beihilfen klassifiziert werden. Bestehende Freihandelsabkommen wollen wir hinsichtlich unfairer Elemente überprüfen.

IV.   Freiheit schützen, Werte verteidigen: Europäische Außenpolitik für eine sichere Welt

Die Welt ist im Wandel. Die Annahme, dass die Demokratisierung der Welt nach dem Sieg über den Kommunismus unaufhaltbar sei, war ein fataler Irrtum. Allen voran die Volksrepublik China und Russland fordern die liberalen Demokratien heraus. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine entspricht einer offenen Kriegserklärung an alle Demokratinnen und Demokraten. Nur wenn die Demokratien in Europa und der Welt zusammenhalten, können wir unsere Freiheit bewahren und die Bedingungen erhalten, unter denen auch andere Gesellschaften Freiheit erkämpfen können.

Deshalb fordern wir eine Europäische Außenpolitik. Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik soll zu einem echten Europäischen Außenminister werden. Außenpolitische Entscheidungen ohne Gesetzescharakter werden je nach Tragweite vom Außenminister oder der EU-Kommission getroffen, wie in einem Bundesstaat. Dabei richtet sich die EU-Außenpolitik nach einer Europäischen Sicherheitsstrategie. Die Strategie soll durch den Rat der EU mit qualifizierter Mehrheit und das Parlament auf Vorschlag eines Europäischen Sicherheitsrates beschlossen werden, dem die zuständigen EU-Minister und Behördenleiter angehören. Außenpolitische Rechtsakte mit Gesetzescharakter beschließt der Rat der EU mit qualifizierter Mehrheit, wobei das Parlament gleichberechtigter Mitgesetzgeber ist. Die EU-Mitgliedstaaten müssen ihre Außenpolitik nach der EU-Außenpolitik ausrichten. In internationalen Organisationen müssen die Mitgliedstaaten geschlossen auftreten. Der französische Sitz im UN-Sicherheitsrat soll zu einem europäischen Sitz werden. Das EU Intelligence Analysis Centre (INTCEN) und das Satellitenzentrum der EU (SatCen) sollen zu einem EU-Auslandsnachrichtendienst mit operativen Fähigkeiten zusammengelegt werden. Nach dem Vorbild der Five Eyes sollen Informationen der Nachrichtendienste der Mitgliedstaaten ausgetauscht werden.

Die EU-Außenpolitik muss dem Schutz der Menschenrechte verpflichtet sein. Daher begrüßen wir die globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte und wollen sie stärken. Auch global agierende Unternehmen haben menschenrechtliche Sorgfaltspflichten. Jedoch sehen wir die derzeitigen Entwicklungen in Bezug auf das Lieferkettengesetz auf europäischer Ebene kritisch. Wir setzen uns für ein Lieferkettengesetz ein, welches effektiv die Menschenrechtssituation in Produktionsländern verbessert und dennoch zumutbar für Unternehmen bleibt und nicht zu einem Wettbewerbsnachteil für deutsche oder europäische Unternehmen führt. Diesem Anspruch wird weder das aktuelle, nationale Lieferkettengesetz, noch das geplante europäische Lieferkettengesetz gerecht. Gerade bei einem Lieferkettengesetz für Deutschland sehen wir große Risiken. Es darf keinen deutschen Alleingang in Bezug auf das Lieferkettengesetz geben! Wir fordern die Umsetzung eines Lieferkettengesetzes allein auf europäischer Ebene und sprechen uns gegen ein nationales Lieferkettengesetz aus. Es muss der schmale Grat zwischen vertretbaren Sorgfaltspflichten für große Unternehmen, die durch geringe finanzielle Belastung zu erfüllen sind, und unverhältnismäßigen Verpflichtungen, die zu einer Benachteiligung von ebendiesen Unternehmen, führt gewahrt werden. Die Jungen Liberalen bekennen sich auch in diesem Bezug zum Prinzip der Marktwirtschaft. So stehen wir Kennzeichnungspflichten in Bereichen, in denen staatliche Regulierung über das Lieferkettengesetz unverhältnismäßig wären, offen gegenüber.

Demokratiebewegungen sollen sich unserer Unterstützung sicher sein. Dies gilt vor allem für die mutigen iranischen Freiheitskämpferinnen und -kämpfer, die gegen die Diktatur der Mullahs auf die Straße gehen. Die iranischen Revolutionsgarden müssen auf die EU-Terrorliste. Die Atomverhandlungen mit dem Iran müssen beendet werden. Die EU-Außenpolitik muss auch eine systematische Perspektive der Selbstbestimmung aller Geschlechter und Lebensentwürfe enthalten. Sie folgt den Prinzipien des Human Security Ansatzes und der feministischen Außenpolitik. Sie trägt somit auch zur Stärkung der Rechte, Repräsentanz und Ressourcen aller Frauen und Mädchen bei, basierend auf der Realität, in der sie leben. Dazu zählt insbesondere die konsequente Umsetzung der UN-Resolution 1325 und die Anerkennung von Kriegsvergewaltigungen als Kriegsverbrechen.

Die außenpolitische Handlungsfähigkeit der EU muss auch im Krisen- und Konfliktfall gewährleistet sein. Kritische Infrastruktur muss vor dem Einfluss autokratischer Staaten geschützt sein. Dazu wollen wir die EU-Investitionskontrolle für ausländische Direktinvestitionen verschärfen. Die Kommission soll Investition untersagen können, wenn sie die Sicherheit der Union gefährden. Nationale Schutzinstrumente müssen von allen Mitgliedsstaaten eingeführt und dürfen durch europaweit gestreute Investitionen nicht umgangen werden. Staaten, die systematisch Völkerstraftaten verüben oder deren Politik auf die Erosion des Gewaltverbots gerichtet ist, sind Investitionen in kritische Infrastruktur zu untersagen. Wirtschaftliche Risiken, die durch systematische Abhängigkeiten von systemischen Unternehmen entstehen, müssen erfasst und abgebaut werden. Kritische Technologien dürfen nicht in die Hände der Volksrepublik China und anderer Systemrivalen fallen. Dazu fordern wir auch ein Outbound Investment Screening.

Damit die EU sich gegen äußere Bedrohungen verteidigen kann, fordern wir Europäische Streitkräfte unter Kontrolle des EU-Parlaments und dem Oberbefehl eines Europäischen Verteidigungsministers. Meilensteine auf dem Weg dahin sind die Weiterentwicklung der Militärischen Planungs- und Führungsfähigkeit (MPCC) zu einem EU-Hauptquartier, die Bündelung und Koordinierung militärischer Fähigkeiten, z.B. nach Vorbild des NATO Framework Nation Concept, die Schaffung einer EU-Offiziersakademie und einer EU-Spezialeinheit, die Stärkung der EU-Eingreiftruppe (Rapid Deployment Capacity), Erasmus für Soldatinnen und Soldaten, gemeinsame Ausrüstungs- und Ausbildungsstandards und eine gemeinsame Rüstungsentwicklung und -beschaffung. Dazu soll die EU-Verteidigungsagentur (EVA) befähigt werden, auf Anfrage der Mitgliedstaaten Entwicklung und Beschaffung von Rüstungsgütern selbständig und unabhängig von nationalen Wirtschaftsinteressen vorzunehmen. Perspektivisch sollen allen größeren Rüstungsbeschaffungen der Mitgliedstaaten über die EVA erfolgen. Zudem fordern wir eine EU-Rüstungsexportverordnung, die einheitliche Standards für Rüstungsexporte vorschreibt. Danach sollen Rüstungsexporte an Staaten verboten sein, die Menschenrechte oder Völkerrecht systematisch und schwer verletzen. Exporte an Demokratien sind zu genehmigen. Dies gilt grundsätzlich für die NATO-Mitgliedstaaten sowie für Australien, Georgien, Indien, Israel, Japan, Moldau, Neuseeland, die Schweiz, Südkorea, Taiwan und die Ukraine.

Solange Staaten wie Russland und China über Nuklearwaffen verfügen, bleibt nukleare Abschreckung unverzichtbar. Wir wollen deshalb mit Frankreich in einen Dialog darüber treten, wie die französischen Nuklearwaffen auch dem Schutz der EU dienen können und streben eine europäische Kooperation an. Mit der Schaffung Europäischer Streitkräfte sollen die französischen Nuklearwaffen in Europäischen Nuklearstreitkräften aufgehen, um die Fähigkeit der EU zur nuklearen Abschreckung zu sichern.

Eine EU-Wehrpflicht lehnen wir ab. Die EU-Streitkräfte dürfen im Inland nur im Einvernehmen mit dem betroffenen Mitgliedstaat eingesetzt werden. Sie sollen die NATO nicht ersetzen, sondern sie stärken. Denn die NATO hat ihren Mitgliedstaaten Jahrzehnte der Freiheit, des Friedens und der Sicherheit beschert. Deshalb soll die EU der NATO beitreten, sobald sie über eigene Streitkräfte verfügt.

Die Ukraine verteidigt nicht nur ihre, sondern auch unsere Freiheit. Für uns steht deshalb fest: Die Ukraine muss den Krieg gewinnen. Die EU und die Mitgliedstaaten müssen so lange wie nötig an der Seite der Ukraine stehen und sie mit allem unterstützen, was nötig ist. Dazu müssen die Kapazitäten der Rüstungsindustrie ausgeweitet werden. Der Ukraine müssen verfügbare Rüstungsgüter umgehend geliefert werden, auch moderne Kampfjets und Langstreckenwaffen. Zusätzlich soll die Ukraine eine jährliche Budgethilfe für den Verteidigungsetat in Höhe von mindestens 10 Mrd. Euro erhalten. Die EU-Ausbildungsmission für die Ukrainischen Streitkräfte soll fortgeführt werden. Auch die wirtschaftliche Unterstützung muss fortgesetzt werden. Der Wiederaufbau der Ukraine muss auch durch die eingefrorenen Reserven der Russischen Zentralbank finanziert werden. Die EU-Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine wollen wir sofort eröffnen. Nach dem Ende der Kampfhandlungen soll der NATO-Beitritt der Ukraine so schnell wie möglich erfolgen, wobei wir die Ukraine bestmöglich unterstützen werden. Die NATO muss der Ukraine Sicherheitsgarantien bereitstellen, wie sie dies auch gegenüber Deutschland in der Vergangenheit bereits getan hat.

Die Sanktionen gegen Russland müssen aufrechterhalten und verschärft werden. Wir fordern ein vollständiges und unbefristetes Handelsembargo. In Russland tätige Unternehmen dürfen in der EU nicht tätig sein und europäische Unternehmen mit ihnen nicht zusammenarbeiten. Drittstaaten und Unternehmen, die Sanktionen umgehen, sind zu sanktionieren. Eine Aufhebung der Sanktionen ist ausgeschlossen, bis Russland allen völkerrechtlichen Verpflichtungen nachkommt. Neben der Achtung der Souveränität und territorialen Integrität der Ukraine sowie Moldaus und Georgiens, gehört dazu auch die Auslieferung von Kriegsverbrechern und die Leistung von Reparationen.

Die Herrschaft der Kommunistischen Partei über die Volksrepublik China (VR China) gehört zu den größten Freiheitsbedrohungen der Gegenwart. Wir fordern daher eine Europäische Chinastrategie, eingebettet in eine Chinastrategie des Westens. Ziel muss sein, den Einfluss der VR China einzudämmen und eine Umgestaltung der globalen Ordnung nach chinesischen Vorstellungen zu verhindern. Die VR China ist Wettbewerber und Rivale. Es ist wünschenswert, aber zweifelhaft, ob die VR China auch Partner sein kann, z.B. in der Klimapolitik. Deshalb müssen wirtschaftliche Abhängigkeiten abgebaut und Global Gateway als Alternative zur Belt and Road Initiative gestärkt werden. Das EU-China-Investitionsabkommen (CAI) wollen wir in seiner derzeitigen Form nicht ratifizieren. Eine Neuauflage der Verhandlungen ist ausgeschlossen, bis die VR China grundlegende Menschenrechte und das Völkerrecht achtet.

Die Menschenrechtsverbrechen der VR China müssen öffentlich verurteilt und sanktioniert werden. Über eine Millionen Uiguren, Kasachen, Kirgisen, Hui und Tibeter werden aufgrund ihres Glaubens und ihrer ethnischen Herkunft in Internierungslagern festgehalten, wo sie Zwangsarbeit, Folter und willkürlichen Tötungen ausgeliefert sind. An muslimischen Frauen in Ostturkestan werden massenhaft Zwangsabtreibungen und Zwangssterilisationen vorgenommen. Das muss die EU als Völkermord anerkennen und die Mitgliedstaaten die VR China vor dem Internationalen Gerichtshof anklagen. Wir unterstützen die Unabhängigkeit Hongkongs, Ostturkestans und Tibets. Die Annexion Tibets bleibt völkerrechtswidrig. Die EU soll diplomatische Beziehungen zur tibetischen Exilregierung aufnehmen.

Taiwan ist ein unabhängiger Staat. Das muss so bleiben. Im Einvernehmen mit der Regierung Taiwans wollen wir diplomatische Beziehungen zu Taiwan aufnehmen. Die Mitgliedschaft Taiwans in internationalen Organisationen unterstützen wir. Rüstungsexporte an Taiwan befürworten wir. Es darf kein Zweifel bestehen, dass die EU im Falle eines Angriffs ein Embargo gegen die VR China verhängen und militärische Optionen in Abstimmung mit unseren Partnern erwägen wird.

Das Existenz- und Selbstverteidigungsrecht Israels ist für uns nicht verhandelbar. Deutschland, die EU und Mitgliedstaaten müssen alle Zahlungen an die Palästinensische Autonomiebehörde (PA) und in die Palästinensischen Autonomiegebiete mit sofortiger Wirkung einstellen. Solange die PA Angriffe auf Israel nicht bedingungslos verurteilt, darf kein einziger Cent dorthin fließen. Eine Wiederaufnahme der Zahlungen darf nur im Einvernehmen mit Israel erfolgen und muss an klare Bedingungen geknüpft sein. Insbesondere ist die Verbreitung von Antisemitismus in Schulbüchern oder das Auszahlen sogenannter „Märtyrer-Renten“ an die Angehörigen von Terrorristen inakzeptabel.

Die aktuellen Pläne der israelischen Regierung für eine Justizreform beobachten wir mit großer Sorge. Wir stehen an der Seite unserer Freunde und Partner, die sich für eine effektive Gewaltenteilung einschließlich einer starken und unabhängigen Verfassungsgerichtsbarkeit einsetzen.

V. Erasmus und Beyond: Für weltbeste Bildung und grenzenlose Horizonte in Europa

Bildung ist die Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben. Deshalb wollen wir Bildungsfreizügigkeit als neue Grundfreiheit der EU etablieren. Wir wollen die europäischen Berufsausbildungs- und Schulsysteme im Rahmen eines mit dem Bologna-Prozess vergleichbaren Verfahrens stärker koordinieren und modularisieren, um die gegenseitige Anerkennung zu vereinfachen.

Jeder junge Mensch sollte die Chancen haben, Auslandserfahrungen zu sammeln. Wir wollen, dass neben Studierenden auch Azubis und Schülerinnen und Schüler Erasmus+ verstärkt nutzen können. Unser Ziel ist es, allen Schülerinnen und Schülern mit Erasmus+ zu ermöglichen, sechs Monate ihrer Schulzeit im europäischen Ausland verbringen zu können. Erasmus+ für Azubis wollen wir attraktiver machen, indem wir eine Plattform für die Vernetzung von Betrieben, Berufsschulen und Azubis schaffen und durch verstärkte Kommunikationsbemühungen zugänglicher machen. Den Mitgliedstaaten des Europarats, der EU-Nachbarschaftspolitik und dem Kosovo wollen wir den Status als Programmland anbieten. Zudem wollen wir das Erasmus-Programm für Lehrkräfte etablieren und von der bislang notwendigen Akkreditierung der jeweiligen Schule loslösen. Dazu wollen wir das Budget von Erasmus+ erhöhen.

Bestehende Universitäten künstlich in Netzwerke zu integrieren, um ihnen das Label “Europäische Universität”zu verleihen, wird der Initiative „Europäische Hochschulen“ nicht gerecht. Stattdessen wollen wir die richtigen Anreize für echte europäische Integration im Bildungssektor setzen: Dazu wollen wir multinationale Hochschulen und Forschungsinstitute in europäischen Grenzregionen und Studiengänge sowie Prä-Doc- und Post-Doc-Programme, die den Aufenthalt an mindestens zwei europäischen Hochschulen bzw. Forschungsinstituten unterschiedlicher Nationalstaaten bedingen, finanziell unterstützen. Um auch das lebenslange Lernen und ökonomischen Aufstieg durch Weiterbildung europaweit zu stärken, setzen wir uns auch für die Gründung europäischer Fernhochschulen ein, die multilinguale Studienangebote machen sollen. Insbesondere wollen wir Studiengänge unterstützen, die durch einen Doppelabschluss an mehreren Universitäten zur Überwindung von Hürden im Binnenmarkt oder zwischen unterschiedlicher nationaler Regulierung beitragen können. Multinationale Doppelabschlüsse an Hochschulen sollen zum Standardfall in der EU werden. Wir wollen, dass möglichst alle europäischen Studierenden unproblematisch digital auf Bibliotheken anderer europäischer Hochschulen zugreifen können. Wir setzen uns dafür ein, dass die Semester- und Prüfungszeiten für an den europäischen Hochschulen harmonisiert werden, um die Mobilität von Studierenden zu verbessern. Hochschulen sollen europaweit ausländische Studienleistungen basierend auf dem ECTS anerkennen müssen.

Die EU hilft den klügsten Köpfen Europas dabei, gemeinsam Forschung und Innovation zu betreiben. Wir fordern eine deutliche Stärkung des Forschungsprogramms „Horizont Europa“ mit Schwerpunkten in den Bereichen Gentechnologie, Klimaschutztechnologie, Künstliche Intelligenz, Quantentechnologie, Kernfusion und Forschungstransfer im kommenden Finanzrahmen. Multinationalen Personalaustausch zwischen Forschungsinstituten wollen wir fördern. Um den freien Austausch wissenschaftlicher Erkenntnisse und Daten zu fördern, soll die EU-Initiative zu Open Access weiter forciert werden und die EU-Kommission Open-Data-Initiativen zum Teilen von Daten zwischen europäischen Forschern und Instituten sowie zum Veröffentlichen von Datensätzen öffentlicher Institutionen stärken.

VI. Solide Finanzen für ein wachsendes Europa

Europa steht vor wichtigen wirtschaftlichen Herausforderungen. Solide Finanzen sind der Schlüssel für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum der EU. Fiskalische Stabilität ist Voraussetzung, um akute Krisen erfolgreich zu bewältigen und Zukunftsinvestitionen zu ermöglichen. Hohe Schuldenstände erschweren darüber hinaus die Inflationsbekämpfung. Daher wollen wir die EU-Finanzpolitik so ausrichten, dass sie solide, nachhaltige und wachstumsorientierte Haushaltsführung garantiert.

Wir fordern daher eine neue Schwerpunktsetzung im europäischen Haushalt. Über 30% des europäischen Haushalts fließen aktuell in die Förderung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). In den nächsten 10 Jahren wollen wir einen Übergang zu einer marktwirtschaftlichen Agrarpolitik gestalten, indem wir die Subventionen der GAP auslaufen lassen. Auch im Bereich der Strukturförderung besteht Einsparpotenzial. Die europäische Strukturförderung führt zu Fehlallokationen von Ressourcen und soll daher zugunsten eines echten Steuerwettbewerbes abgeschafft werden. Wir wollen den mehrjährigen Finanzrahmen in seiner Dauer an die Legislaturperiode des EU-Parlaments anpassen und es ermöglichen, Budgets zwischen den Haushaltstiteln innerhalb eines Finanzrahmens zu verschieben. Am geltenden Verschuldungsverbot halten wir fest.

Wir fordern eine EU-Finanzpolitik, die einen Rahmen mit klaren Anreizen für stabile und nachhaltige Finanzen der Mitgliedstaaten setzt, ohne die Eigenverantwortung und finanzielle Souveränität der Mitgliedsstaaten aufzuweichen. Wir halten an der „No-Bailout-Klausel“ fest und lehnen eine sog. „Haftungsunion“ ab: Es liegt in der Verantwortung jedes Mitgliedsstaats, nicht-defizitäre Haushalte aufzustellen und nationale Finanzprobleme selber zu lösen. Staaten sollen nicht darauf spekulieren können, dass unsolide Haushaltsführung auf die EU-Gemeinschaft abgewälzt wird.

Daher wollen wir den Stabilitäts- und Wachstumspakt auf Grundlage einheitlicher und transparenter Regeln für alle Mitgliedsstaaten weiterentwickeln, um effektiven länderspezifischen Schuldenabbau zu garantieren. In Form von Schuldentragfähigkeitsanalysen wollen wir ein Frühwarnsystem für nicht-nachhaltige Haushalte und einen angemessenen, aber ambitionierten Schuldenabbauplan etablieren. Durch die Einführung mittelfristiger nationaler struktureller finanzpolitischer Pläne und eines strengen Durchsetzungsregimes dieser, wollen wir effektiver als bisher Schuldenstände der Nationalstaaten reduzieren. Wir halten an der Verpflichtung zur Einführung einer nationalen Schuldenbremse für alle EU-Mitgliedsstaaten sowie der Sanktionierung bei einer Vertragsverletzung fest.

Zudem fordern wir höhere verpflichtende Eigenkapitalquoten für Geschäftsbanken, um eine höhere Finanzmarktstabilität zu erreichen und die Kreditvergabe und Giralgeldschöpfung durch Geschäftsbanken stärker an die unterliegenden Risiken zu binden.

Den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) wollen wir zu einem Europäischen Währungsfonds (EWF) weiterentwickeln. Der neu geschaffene EWF unterstützt nur in konkreten Notlagen durch kurzfristige Finanzhilfen, deren Bereitstellung und Auszahlung an Haushalts- und Strukturreformen gekoppelt sind. Außerdem soll der EWF zukünftig auch die Haushaltsüberwachung vom ECOFIN-Rat und die Einhaltung der Defizitkriterien von der Kommission übernehmen, um eine politisch unabhängige Durchführung zu gewährleisten. Sollten die Schulden eines Mitgliedsstaates nach sorgfältiger Analyse nicht mehr tragfähig sein, so soll der EWF die regelgeleitete Schuldenrestrukturierung und, sofern das nicht ausreicht, auch den Ausnahmefall eines geordneten Staatsinsolvenzverfahrens durchführen. Entsprechend setzen wir uns für ein kodifiziertes internationales Staatsinsolvenzverfahren ein, das alle Gläubiger mit einbezieht. Das beinhaltet für die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit eines geordneten Euro-Austrittsverfahrens im Einvernehmen mit den anderen Euro-Staaten einerseits und einer in der Eurozone anerkannten Neuaufstellung ihrer Staatsfinanzen andererseits. Die Gläubiger erhalten so, anders als bei einem ungeordneten Verfahren, Planungssicherheit, und Fehlanreize auf den Finanzmärkten werden reduziert.

Nur eine starke, unabhängige Europäische Zentralbank (EZB) garantiert einen stabilen Euro. Vor politischer Einflussnahme schützt in erster Linie Transparenz: Deshalb sollen zukünftig die Protokolle der Sitzungen des EZB-Rats nach fünf Jahren veröffentlicht werden müssen und bereits kurz nach der Sitzung soll das Abstimmungsergebnis als Teil der Zusammenfassungen der Sitzungen bekannt gegeben werden. Der EZB soll ein Selbstwahlrecht ihres Direktoriums eingeräumt werden. Um die Unabhängigkeit des EZB-Rates zu stärken, wollen wir ein Wiederwahlverbot für die nationalen Zentralbankpräsidenten im Europäischen Fiskalpakt ergänzen. Am Wiederwahlverbot des EZB-Präsidenten halten wir fest. Die Länge der Amtszeit soll so gewählt werden, dass sie grundsätzlich nicht mit der Europawahl zusammenfällt, damit für die Besetzung von EZB-Ämtern das Leistungs- und nicht das Mehrheitsprinzip gilt.

Die Preisniveaustabilität muss oberstes Ziel der Geldpolitik der Zentralbank sein. Daher müssen die europäischen Verträge dahingehend überarbeitet werden, dass künftig ausgeschlossen wird, dass die EZB nationale Volkswirtschaften einseitig durch geldpolitische Maßnahmen subventioniert. Dafür soll das sekundäre Ziel der EZB aus dem AEUV gestrichen werden. Wir fordern die Bundesregierung sowie die Bundesbank auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ernst zu nehmen und im Rahmen ihrer institutionellen Möglichkeiten, konsequent auf das Ende aller Anleihenkaufprogramme, die einer Staats-/ und oder Unternehmensfinanzierung gleichen hinzuwirken und eine Vergemeinschaftung der Staatsschulden in Europa zu verhindern. Ebenso lehnen wir jegliche Formen von europäischen Altschuldenfonds ab. Um die Zielschärfe der Preisniveaustabilität zu erhöhen, fordern wir, dass die historische und zukünftige Vermögenspreisinflation (insbesondere Wohnkosten) bei der Geldpolitik der EZB berücksichtigt wird.

Wir wollen die europäische Finanzaufsichtsarchitektur weiterentwickeln, die Bankenunion sowie die Kapitalmarktunion vervollständigen. Damit können Fehlanreize auf Finanzmärkten reduziert und die Finanzierungsmöglichkeiten insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen diversifiziert werden. Im Rahmen der Bankenunion wollen wir das marktwirtschaftliche Prinzip – Bail-in statt Bail-out auf Steuerzahlerkosten – konsequent umsetzen. Lücken in der Gläubigerhaftung im Rahmen des Abwicklungsregimes des Single Resolution Boards (SRB) wollen wir sukzessive abbauen.

Bargeld bleibt Zahlungsmittel der EU. Um die Freiheit des Zahlungsverkehrs zu schützen, soll die Herstellung und Prägung der Euro Münzen und Banknoten soll in den nach 2002 herkömmlichen Stückelungen betrieben werden. Allen Bestrebungen zur Abschaffung des Bargeldes erteilen wir eine klare Absage. Der Digitale Euro kann nur als Ergänzung zu Bargeld funktionieren. Zur Einführung des Digitalen Euros ist für uns Voraussetzung, dass dieser möglichst Bargeldäquivalent ist, insbesondere offline wie online genutzt werden kann und Anonymität sowie keine Obergrenzen bei Zahlungen gewährleistet. Der digitale Euro muss dabei unverzinst sein, sowie ohne Wechselkurse zwischen den unterschiedlichen Arten des Euros . Darüber hinaus darf der digitale Euro nicht zu einer Zentralisierung des Zahlungssystems hin zur EZB führen. Wir begrüßen zudem alternative Tauschmittel wie Kryptowährungen und setzen uns für ein verlässlichen und freiheitlichen Rechtsrahmen auf EU-Ebene ein. Daher lehnen wir eine Rückverfolgung von Kryptowertetransfers ab und fordern eine Überarbeitung der entsprechenden Vorschriften.

Das vorgeschlagene Verbot des Payment for order flow (PFOF) ist unverhältnismäßig und schwächt die Aktienkultur in Europa sowie die Altersvorsorgeoptionen für junge Menschen. Wir lehnen das Verbot deshalb vollumfänglich ab. Stattdessen wollen wir Kostentransparenz beim PFOF schaffen, um die Einhaltung der MIFID-II-Richtlinien durch den Verbraucher nachvollziehbar zu machen.

VII. Unsere Vision: Der Europäische Bundesstaat

Die Europäische Einheit war bei Beginn des Einigungsprozesses nach dem Zweiten Weltkrieg eine Utopie. Fast 80 Jahre später sind wir beinahe am Ziel. Die Europäische Union ähnelt in vielen Aspekten bereits einem Bundesstaat. Wir Junge Liberale wollen die Europäische Einheit vollenden. Wir wollen den Europäischen Bundesstaat gründen! Denn nur als Europäerinnen und Europäer können wir die Herausforderungen unserer Zeit – Krieg, Klimakrise, Wettbewerb der Systeme – meistern und unsere Freiheit, unseren Wohlstand und unsere Sicherheit bewahren. Der Europäische Bundesstaat ist der erklärte Gegenentwurf zu nationaler Abschottung einerseits und einem Europäischen Zentralstaat andererseits. Der Europäische Bundesstaat ist Einheit in Vielfalt.

Wir wollen einen Europäischen Verfassungskonvent einberufen, der eine bundesstaatliche Verfassung für die Europäische Union ausarbeitet. Diese Verfassung wollen wir den Bürgerinnen und Bürgern der Union in einem gesamteuropäischen Referendum zur Abstimmung vorlegen. Damit begründen die Mitgliedstaaten, in denen eine Mehrheit für die Verfassung votiert, den Europäischen Bundesstaat. Dies soll einhergehen mit weitreichenden Reformen. Das Europäische Parlament soll nach einem einheitlichen Wahlrecht mit transnationalen Wahllisten von allen Bürgerinnen und Bürgern ab 16 Jahren gewählt werden. Zudem fordern wir ein einheitliches passives Wahlrecht ab 18 Jahren europaweit. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung an der Wahl muss europaweit gewährleistet werden. Die Möglichkeit per Brief für die Europawahl zu wählen, sollte europaweit gegeben sein. Gesetzliche nationale Quoten oder Geschlechterquoten lehnen wir bei der Listenbesetzung ab. Das Parlament soll seinen Sitz in Brüssel haben und über ein Initiativrecht verfügen. Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren wird auf alle Politikbereiche ausgeweitet. Dadurch wird das Parlament in allen Politikbereichen gleichberechtigter Mitgesetzgeber neben dem Rat der EU. Der Rat setzt sich aus den Vertreterinnen und Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten zusammen und wird mit dem Europäischen Rat zusammengelegt. Der Rat beschließt über alle Rechtsakte mit qualifizierter Mehrheit von 55 % der Mitgliedstaaten, die 65 % der Bevölkerung repräsentieren.

Lediglich Verfassungsänderungen, der Beitritt neuer Mitgliedstaaten und der Beitritt von assoziierten Staaten zum Europäischen Wirtschaftsraum sowie dem Schengen-Raum sollen einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitgliedstaaten, die zwei Drittel der Bevölkerung repräsentieren, sowie auch einer Zweidrittelmehrheit im Parlament bedürfen. Die Sitzungen des Rates und der Vorbereitungsgremien des Rates müssen grundsätzlich öffentlich sein. Der Rat erhält ebenfalls ein Initiativrecht.

Die Europäische Kommission wollen wir zu einer echten Europäischen Regierung weiterentwickeln. Damit das Spitzenkandidatenprinzip volle Wirkung entfaltet, sollen die Fraktionen im Parlament das Vorschlagsrecht für die Präsidentin oder den Präsidenten der Regierung erhalten. Diese/r wird daraufhin allein vom Parlament gewählt. Die gewählte Präsidentin oder der gewählte Präsident schlägt die höchstens 18 Ministerinnen und Minister vor, die einzeln vom Parlament gewählt werden. Das Parlament kann mit der Mehrheit seiner Mitglieder eine neue Präsidentin oder einen neuen Präsidenten wählen (konstruktives Misstrauensvotum).

Ein Europäischer Bundesstaat muss finanziell souverän sein, das heißt seine Aufgaben durch eigene Einnahmen erfüllen können. Primäre Einnahmequelle sollen Beitragszahlungen der Mitgliedstaaten sein. Jeder Mitgliedstaat zahlt einen festgelegten Anteil seines Bruttonationaleinkommens an den EU-Haushalt. Die Höhe bestimmen Rat und Parlament im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren.

Um die Handlungsspielräume künftiger Generationen abzusichern, soll die Verfassung eine gerichtlich überprüfbare Schuldenbremse nach dem Vorbild des Grundgesetzes vorsehen.

Die Europäische Verfassung soll der EU für die Politikbereiche die Zuständigkeit übertragen, in denen europäische Lösungen erforderlich sind oder zu besseren Ergebnissen als nationale Lösungen führen. Wo dies nicht der Fall ist, muss die Zuständigkeit bei den Mitgliedstaaten verbleiben. Dementsprechend wollen wir der EU die ausschließliche Zuständigkeit für die Außen- und Verteidigungspolitik sowie die Zusammenarbeit mit Drittländern übertragen. Insbesondere die vorhandene geteilte Zuständigkeit für die Energiepolitik wollen wir stärken. Für die Ausübung der Zuständigkeiten der EU gilt weiterhin der Grundsatz der Subsidiarität, damit Politik so nah an den Bürgerinnen und Bürgern geschieht wie möglich.

Die Einigung Europas wollen wir auch geographisch vollenden. Deshalb unterstützen wir den EU-Beitritt aller Westbalkanstaaten, der Ukraine, Moldaus und Georgiens. Unser Ziel ist, diesen Staaten einen EU-Beitritt bis zur nächsten Europawahl 2029 zu ermöglichen, wenn sie die Kopenhagener Kriterien erfüllen. Wir bleiben offen für den Beitritt weiterer europäischer Staaten.

Die Europäische Integration darf nicht durch einzelne Mitgliedstaaten ausgebremst werden. Wir befürworten daher ein „Europa der verschiedenen Geschwindigkeiten“, in dem Gruppen einzelner Mitgliedstaaten schneller voranschreiten. Dazu wollen wir die in den Verträgen vorgesehene Möglichkeit der Verstärkten Zusammenarbeit häufiger nutzen. Aber, trotz verschiedener Geschwindigkeiten der Integration, muss die Richtung gleich bleiben: eine „ever closer Union“.

Der Europäische Bundesstaat soll ein freiwilliger Zusammenschluss von Staaten bleiben. Ein Austritt bleibt möglich. Dies soll wie die Werte der Union – Freiheit, Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Subsidiarität – durch eine Ewigkeitsklausel in der Verfassung garantiert werden. Um den Aufbau einer europäischen Identität zu verstärken, wollen wir eine „Eurolympiade“ am Vorbild der Commonwealth Games veranstalten und den 9. Mai europaweit zum Feiertag erklären.

Die Vollendung der Einheit Europas beginnt jetzt

Wir Junge Liberale kämpfen für eine große Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa in der Renew Europe-Fraktion und starke Freie Demokraten im Europäischen Parlament mit vielen jungliberalen Abgeordneten, die die Zukunft unseres Kontinents gestalten. Die Herausforderungen, vor denen wir stehen, sind gewaltig, doch die historische Verantwortung des europäischen Einigungsprozesses und unsere Überzeugung von Europas Potenzial sind unser Antrieb. Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind die Werte, die Europa stark gemacht haben. Wir wissen, dass diese Werte nicht selbstverständlich sind. Doch vereint in Vielfalt werden wir alle Herausforderungen meistern. Die Vollendung der Einheit Europas beginnt jetzt!

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