24.07.2022

Privaten Vermögensaufbau und betriebliche Altersvorsorge fördern

Wir Junge Liberale fordern eine Reform der Kapitalertragsteuer, um den Vermögensaufbau langfristig zu fördern. Grundsätzlich soll die Kapitalertragssteuer in ihrer derzeitigen Form als Abgeltungssteuer abgeschafft werden. Kapitalerträge sind stattdessen Einkommen aus Arbeit gleichzustellen und mit dem jeweils anfallenden, persönlichen Einkommenssteuersatz zu besteuern. Konkret fordern wir eine deutliche Anhebung des Sparerpauschbetrages, der jährlich an die Teuerungsrate angepasst wird. Darüber hinaus fordern wir eine Spekulationsfrist von 3 Jahren bei Finanzprodukten. Das bedeutet, dass Kursgewinne steuerfrei realisiert werden können, wenn das zugrunde liegende Wertpapier zuvor mindestens 3 Jahre gehalten wurde.

Neben der privaten Altersvorsorge durch Wertpapiere, braucht es auch ein Update für die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Hierzu streben wir eine Ergänzung der fünf bisherigen Durchführungsformen der bAV durch eine Sechste, die Aktienbetriebsrente, nach dem Vorbild der amerikanischen „401k“ und „Roth IRA“ Programme an. Der Arbeitgeber zahlt in diesem Fall Beiträge auf ein spezielles Depot des Arbeitnehmers ein, wo sie in vom Arbeitnehmer bestimmte Wertpapiere investiert werden. Auch der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit durch Entgeltumwandlung Einzahlungen auf dieses Konto aus seinem Bruttolohn zu leisten. Sowohl die AG- als auch die AN-Beiträge, sind dabei bis zu den für die bAV geltenden Freibeträgen sozialversicherungs- und steuerfrei (im Jahr 2022: 3.384 € bzw. 6.768 €). Überdies setzen wir uns für eine Erhöhung dieser Freibeträge für alle Formen der bAV ein. Der Arbeitgeber garantiert bei der Aktienbetriebsrente grundsätzlich nicht die eingezahlten Beiträge. Durch den Wegfall teurer Garantien wollen wir die Renditeerwartungen der bAV‘en insgesamt steigern.  Eine Veräußerung der Wertpapiere oder die Entnahme von Ausschüttungen aus der Aktienbetriebsrente ist erst mit gleichzeitigem Bezug der gesetzlichen Rente möglich. Eine Herabsetzung der frühestmöglichen Entnahme soll nur in Ausnahmefällen erfolgen (z.B. Diagnose einer schweren Krankheit). Dazu gelten dieselben Bedingungen wie bei der Direktversicherung, mindestens 70% des zum Rentenbeginn vorhandenen Kapitals muss verrentet werden. Eine Umschichtung des Kapitals innerhalb der Aktienbetriebsrente ist wie in allen Formen der bAV belastungsfrei möglich. Wie alle anderen Formen der bAV sind die Arbeitgeberbeiträge zur Aktienbetriebsrente eine freiwillige oder im Rahmen von Tarifverträgen vereinbarte Leistung des Arbeitgebers; die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung für den Arbeitnehmer besteht analog zu den anderen Formen der bAV grundsätzlich.

Damit dieses Modell von den Arbeitnehmern auch tatsächlich in Anspruch genommen wird, soll vor Vertragsschluss eine einmalige unabhängige Beratung, die in Anspruch genommen werden kann und auf die durch den Arbeitgeber bzw. den Anbieter hingewiesen wird erfolgen. Dadurch sollen die Arbeitnehmer in die Lage versetzt werden eine sinnvolle unter Berücksichtigung aller Risiken abgewogene Entscheidung über die Vermögensanlage treffen zu können.

Damit jede Bürgerin und jeder Bürger eine informierte Altersvorsorgeentscheidung treffen kann, erneuern wir unsere Forderung nach einer Einrichtung eines digitalen Renteninformationssystems, das die Höhe der zu erwartenden Renten aus betrieblicher, privater und obligatorisch-kapitalgedeckter Altersvorsorge konsolidiert darstellt. Neben der Höhe der bereits geleisteten Zukunftssicherungsbeiträge, sollen Bürger/innen sich über deren Allokation und Wertentwicklung detailliert und tagesaktuell informieren können.

Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge sollten auch in elektronischer Form geschlossen werden können. Vor diesem Hintergrund sehen wir die Novelle zum Nachweisgesetz kritisch.

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