Neben den hauptamtlichen Berufsrichtern gibt es in der Justiz die Schöffen und Jugendschöffen, die diese Tätigkeit gleichberechtigt ausüben. Sie sind ein wichtiges Element der deutschen Gerichtsbarkeit und bringen die Perspektive der Bürger in das Justizsystem ein.
Aktuell leidet Deutschland unter dem leider seit langem bekannten Problem des Schöffenmangels. Während das Schöffenamt für die unbescholtenen Bürgerinnen und Bürger dieses Landes allerdings eine ehrenhafte Aufgabe darstellt, so gibt es insbesondere in rechtsextremen Gruppierungen Bestrebungen, durch gezielte Bewerbungsfluten die Schöffenpositionen für unlautere Ziele zu missbrauchen und die Justiz so zu unterwandern.
Wir Junge Liberale machen uns stark für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt, welches als Bindeglied zwischen Staat und Bürger die Volkssouveränität als Ersatz zu Geschworenengerichten gewährleistet.
Konkret fordern wir:
- Die Senkung des Berufsmindestalters für Schöffen und Jugendschöffen nach § 33 Nr. 1 GVG von derzeit 25 Jahren auf 21 Jahre sowie die Erhöhung des Maximalalters nach § 33 Nr. 2 GVG über das Alter von 70 Jahren hinaus.
- Die Dauer der Amtsperiode in §§ 36, 40, 42 GVG von derzeit 5 auf 3 Jahre zu senken.
- Eine verpflichtende Einführungsveranstaltung für alle Berufenen vor der ersten Verhandlung.
- Bestehende Defizite bei der Verpflichtung der Arbeitgeber, ehrenamtliche Richterinnen und Richter von der Arbeit freizustellen, sind abzubauen.