19.05.2023

Echten Steuerwettbewerb ermöglichen – Gemeinschaftssteuerreform umsetzen

Deutschland ist Höchststeuerland. Die Steuer- und Abgabenlast ist so hoch, dass ein durchschnittlicher Single-Haushalt über die Hälfte seines Einkommens an den Staat abgeben muss. Die Junge Liberalen beobachten diese Tendenz mit großer Sorge und fordern eine entschiedene Trendwende. Die Steuerlast muss gesenkt werden. Ein substanzieller Teil der Belastung, fließt in die undurchsichtige Umverteilung der Steuermittel über den Gemeinschaftssteuertopf. Der Staat muss nicht nur die Steuern senken, sondern auch die Steuermittel möglichst effektiv einsetzen und nicht in aufgeblähten Bürokratieebenen versickern lassen. Daher fordern die Jungen Liberalen eine grundlegende Neuordnung des Steuerrechts von Bund, Ländern und Gemeinden.

 

Verteilungsgerangel zwischen Bund und Ländern stoppen – Gemeinschaftssteuern reformieren

Fast 75 Prozent des gesamten Steueraufkommens in der Bundesrepublik entfällt auf die so genannten Gemeinschaftssteuern (Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge). Dieses umfassende Finanzvolumen wird nach der Erhebung über die örtlichen Finanzämter und der subsequenten Verlagerung auf einen Bundestopf wiederrum umständlich an Bund, Länder und Gemeinden abgeführt. Durch diesen Bürokratieaufwand gehen wertvolle Produktivität und nicht zuletzt das Geld der Steuerzahler verloren. Wir fordern daher eine Reform der Gemeinschaftssteuerordnung, um die Transparenz des Steuerwesens zu erhöhen und Steuerwettbewerb zu ermöglichen.

 

  • Einkommensteuer: Das System der Einkommensbesteuerung soll nach dem Vorbild der schweizerischen Einkommenssteuer reformiert werden. Die Einkommenssteuer soll sich in künftig aus einem Steuertarif des Bundes (BESt) und einen Steuertarif der Länder (LESt) zusammensetzen. Die Tarife werden addiert. Die Gesetzgebung auf dem Gebiet der Einkommensteuer übt der Bundestag weiterhin mit Zustimmung des Bundesrates aus, wobei der BESt nicht zustimmungsbedürftig ist. Den LESt bestimmen die Länder eigenständig. Sie dürfen dabei den vom Bund festzulegenden Grundfreibetrag sowie andere bundesrechtlich begründete Freibeträge, Freigrenzen und Pauschbeträge nicht unterschreiten. An die Berechnungsgrundlage des Bundes für das zu versteuernde Einkommen und Vorschriften zur Verhinderung von Doppelbesteuerung sind sie gebunden. Der Bund erhält die Einnahmen aus dem BESt vollständig, die Länder die aus den LESt. Der BESt soll im Verhältnis zum jetzigen Anteil des Bundes am Gesamtaufkommen der Lohn- und Einkommenssteuer niedriger, aber mindestens aufkommensneutral, ausgestaltet werden und gilt bundesweit einheitlich. Der BESt wird von den Finanzämtern direkt an den Bund abgeführt. Den Bundesländern steht es frei einen LESt zu erheben, ebenso wie die Gestaltung der Tarifstruktur. Der Art. 106 GG ist um eine Obergrenze der Steuer- und Abgabenlast von 50 Prozent (Halbteilungsgrundsatz) zu ergänzen. Die Gemeinden bekommen, entsprechend Art. 28 Abs. 2 GG, das Recht einen Hebesatz auf den LESt zu erheben, der ebenfalls gedeckelt sein soll.

 

  • Kapitalerträge: Die Kapitalertragsteuer (KapESt) soll als Erhebungsform von Einkommen- und Körperschaftsteuer nach der Einbehaltung durch das Kreditinstitut vollständig an die Länder gezahlt werden. Sie gilt damit im Rahmen der Steuergesetze der Länder als Erhebungsform des LESt.
  • Umsatzsteuer: Die Umsatzsteuer (USt) ist durch die Mehrwertsteuergesetzgebung der Europäischen Union und die damit verbundenen Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung als bundesweit einheitliche Steuer zu verstehen. In diesem Zusammenhang ist es nur folgerichtig die USt künftig auch als reine Bundessteuer zu verstehen und sie als solche zu erheben. Das Verfahren des Umsatzsteuervorwegausgleichs entfällt. Um spürbare Entlastungen zu realisieren, sollen die EU-Untergrenzen für die reguläre und ermäßigte USt in Deutschland ausgeschöpft werden. Langfristig setzen sich die Jungen Liberalen für die Senkung der Mehrwertsteueruntergrenze der EU von 15 Prozent ein und fordern die Einführung eines niedrigen, einheitlichen Umsatzsteuersatzes in Deutschland.

 

 

  • Körperschaftsteuer: Um den innerdeutschen Steuerwettbewerb zu ermöglichen und insbesondere strukturschwachen Regionen die Chance zu geben lukrative Unternehmensansiedlungen zu realisieren, sollen die Länder künftig über die Höhe der Körperschaftssteuer (KSt) entscheiden, denen auch die Einnahmen zustehen sollen. Im Übrigen übt der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates weiter die Gesetzgebung aus und bestimmt insbesondere eine einheitliche Bemessungsgrundlage und Regeln zur Verhinderung von Doppelbesteuerung. Die Gemeinden sollen analog zur Einkommensteuer ein gedeckeltes Hebesatzrecht auf die Körperschaftssteuer zu erhalten. Weiterhin soll zur Erreichung einer größeren Rechtsformneutralität bei Personen- und Kapitalgesellschaften grundsätzlich eine ähnliche Steuer- und Abgabenbelastung des ausgeschütteten Gewinns erfolgen sowie, zumindest auf Antrag, eine ähnliche Belastung des thesaurierten Gewinnes.

 

Das Grundgesetz wird entsprechend angepasst.

 

Bundessteuern

Über die bereits genannten Bundessteuern hinausgehende Steuern lehnen wir ab. Vielmehr muss der intransparente Dschungel an unterschiedlichsten Arten von Kleinst- und Bagatellsteuern abgeschafft werden. Die Jungen Liberalen fordern daher die Abschaffung folgender Steuern:

 

  • Sämtlicher Lenkungssteuern wie der:
    • Tabaksteuer
    • Kaffeesteuer
    • Alkoholsteuer
    • Alkopopsteuer
    • Schaumweinsteuer
    • Zwischenerzeugnissteuer
  • Kraftfahrzeugsteuer
  • Luftverkehrssteuer
  • Solidaritätszuschlag

Sowohl die Energie- als auch die Stromsteuer sind kurzfristig auf die Mindestmaße abzusenken, die nach EU-Richtlinien vorgegeben sind. Da Energieträger unterschiedlicher Art für wirtschaftliche Progression von herausragender Bedeutung sind, wollen wir die Europäische Vorgabe der Mindestbesteuerung für Energieträger abschaffen und den Verbrauch sodann ausschließlich der Umsatzbesteuerung unterziehen. Damit werden sowohl private Haushalte als auch kommerziellen Unternehmen deutlich entlastet und der Wirtschaftsstandort Deutschland insgesamt gestärkt.

Die Versicherungssteuer soll ebenfalls abgeschafft werden. Stattdessen sollen die darin enthaltenen Versicherungsdienstleistungen unter den ermäßigten Umsatzsteuersatz fallen. Ausnahme bleiben die Kranken-, Lebens- und Rentenversicherung, die grundsätzlich von der Umsatzsteuer ausgenommen sind. Darüber hinaus soll das Kernbrennstoffsteuergesetz gestrichen werden, da das Bundesverfassungsgericht die Erhebung der assoziierten Steuer bereits 2017 für verfassungswidrig erklärt hat.

 

Landessteuern

Die Länder erhalten mit der Einführung der Landeseinkommenssteuer ein transparentes und effektives Mittel, um die Finanzierung der öffentlichen Haushalte zu gewährleisten. Somit werden zahlreiche Steuern der Länder hinfällig und können abgeschafft werden. Die Jungen Liberalen fordern daher die Abschaffung folgender Steuern:

 

  • Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer
  • Grunderwerbssteuer
  • Rennwett- und Lotteriesteuer
  • Feuerschutzsteuer
  • Biersteuer

 

Ferner fordern wir die Abschaffung der Spielbankabgabe in allen Bundesländern sowie die endgültige Streichung der Vermögenssteuer, deren Erhebung gegenwärtig ausgesetzt ist.

 

Gemeindesteuern

Die Gemeinden bekommen mit dem gedeckelten Hebesatzrecht auf die Einkommens- und Körperschaftssteuern die Möglichkeit einen gerechten und transparenten Steuerwettbewerb in Deutschland zu organisieren und gleichzeitig eine ausreichende Finanzierung der öffentlichen Haushalte zu gewährleisten. Daher wird die Erhebung der Gewerbesteuer und der Grundsteuer hinfällig und ist demnach abzuschaffen. In diesem Zusammenhang fordern die Jungen Liberalen folgerichtig die Abschaffung aller Bagatell- und Lenkungssteuern der Gemeinden und Kommunen wie zum Beispiel der:

 

  • Vergnügungssteuer
  • Hundesteuer
  • Zweitwohnsitzsteuer
  • Spielautomatensteuer
  • Getränkesteuer
  • Jagd- und Fischereisteuer
  • Schankerlaubnis-Steuer

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