In einer Zeit, in der die Reproduktionsrechte von Frauen weltweit zunehmend bedroht
sind, ist es an der Zeit, einen entscheidenden Schritt zu unternehmen, um die Selbstbestimmung über den eigenen Körper zu schützen und zu stärken. Es ist unerlässlich, dass Frauen die Macht über ihre eigenen Körper haben und nicht vom Staat für die schwierige Entscheidung eines Schwangerschaftsabbruchs verurteilt werden. Der Zugang zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen ist eine grundlegende Voraussetzung für die Selbstbestimmung der Geschlechter und die Wahrung der reproduktiven Rechte.
Die Aufnahme des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch in das Grundgesetz wird die Rechtssicherheit für Frauen erhöhen und den Zugang zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen erleichtern. Neben das Recht auf Leben der Embryonen tritt so das Recht zum Schwangerschaftsabbruch. Die verfassungsrechtliche Verankerung eines Schwangerschaftsabbruchs sorgt für ein Gleichgewicht der verfassungsrechtlichen Positionen bei der Ausgestaltung einfachgesetzlicher Ausgestaltungen konkreter Folgeregelungen, wie etwa Fristenregelungen. Es wird auch dazu beitragen, die Stigmatisierung und Diskriminierung von Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, zu verringern und ihre gesellschaftliche Akzeptanz zu fördern.
Einen wichtigen Schritt bei dieser einfachgesetzlichen Ausgestaltung stellt das Ziel dar, Schwangerschaftsabbrüche innerhalb einer bestehenden Frist nicht mehr als rechtswidrig – und damit als Unrecht – einzustufen. Eine solche Vorverurteilung ist nicht mehr zeitgemäß und bedroht die Rechte der Frauen in mehrfacher Hinsicht: Neben der ständigen Angst, durch Komplikationen bei einem Schwangerschaftsabbruchs doch in den Bereich der Strafbarkeit zu rutschen, müssen sie den Eingriff meist auch auf eigene Kosten vornehmen zu lassen. Das ist ein massiver Einschnitt in die reproduktiven Rechte, die Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen muss ermöglicht werden.
Als Junge Liberale fordern wir daher ein grundgesetzliches Bekenntnis zur Freiheit:
Wir wollen das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch im Grundrechtskatalog des Grundgesetzes verankern und dass Schwangerschaftsabbrüche innerhalb der zulässigen Frist nicht mehr als Unrecht gelten.