Policy Paper der Jungen Liberalen: 04.06.2026
Grundhaltung: Ein sozialer Staat ist ein schlanker Staat
Das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes ist eine tragende Säule unserer Verfassung. Diese Säule ist in den letzten Jahrzehnten falsch interpretiert und zu einem undurchsichtigen Bürokratiemonstrum entfremdet worden. Aus einem Staat, der die Menschen eigenverantwortlich handeln lässt, Startchancen ermöglicht und in Härtefällen die Existenz sichert, ist ein Transfersystem geworden, das die Bürger strukturell vom Staat abhängig macht. Wir Junge Liberale fordern die Abkehr vom Leviathan. Es braucht Sozialversicherungen, die ihren Namen auch verdienen. Nirgends zeigt sich dieses Versagen deutlicher als bei der Rente. Angesichts der demographischen Entwicklung ist das umlagefinanzierte System mittelfristig nicht mehr tragfähig. Schon heute ist absehbar, dass die bestehenden Leistungsversprechen ohne erhebliche Mehrbelastung der jüngeren Generationen nicht zu halten sind. Unser Anspruch ist ein anderer: Wir wollen, dass jeder Mensch reich in Rente gehen und in Würde altern kann. Wir stehen für eine Reichtumsrente statt einer Armutsumlage.
Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission
Am 23. Juni 2026 hat die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission (ASK) ihre 33 Empfehlungen an Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas übergeben. Der Kanzler kündigte umgehend an, alle Vorschläge als Paket umsetzen zu wollen. Im Kern stehen drei Hebel: ein höheres Renteneintrittsalter, die Einbeziehung weiterer Gruppen in die gesetzliche Rentenversicherung und der Einstieg in eine kapitalgedeckte Komponente, die sogenannte Kapitalrente. Diese soll voraussichtlich ab 2028 einen Teil des Beitrags am Kapitalmarkt investieren, beginnend mit 0,5 Prozent des beitragspflichtigen Entgelts und ansteigend bis auf zwei Prozent im Jahr 2031. Die Jungen Liberalen erkennen an, dass die Kommission nach Jahren reiner Leistungsversprechen erstmals wieder die demografische Realität benennt. Doch der entscheidende Konstruktionsfehler bleibt: Anders als unser ursprüngliches Konzept, das einen Teil des regulären Rentenbeitrags umwidmen wollte, sollen die Beiträge zur Kapitalrente zusätzlich erhoben werden. Die Kapitaldeckung muss entlastend wirken und nicht die Beitragszahler weiter belasten.
Die Liberale Kritik: Drei strukturelle Fehler der ASK-Forderungen
1.: Einseitige Lastenverteilung. Bis auf die marginale Anhebung des Verteilungsparameters α („Nachhaltigkeitsfaktor“) tragen die heutigen Rentner praktisch keine Last. Die demographische Verantwortung liegt bei den Rentnerkohorten selbst – die Reformlast aber wird vollständig auf Beitragszahler und künftige Generationen abgewälzt. Es ist ungerecht wenn eine Generation die Regeln macht und die nächste die Rechnung zahlt. Das ist mit dem Prinzip der Generationengerechtigkeit unvereinbar.
2.: Die Kapitalrente als Doppelbelastung. Weil die Kapitaldeckung über einen zusätzlichen Beitrag von zwei Prozent finanziert wird, zahlen die Beitragszahler doppelt: die laufende Umlage und die Aufbauphase der Kapitalsäule. Hinzu kommt der steuerfinanzierte Übergangsfaktor, der auch künftige Rentner begünstigt, die kaum zur Kapitaldeckung beigetragen haben – und dessen Steuermittel letztlich ebenfalls aus der Wertschöpfung der Arbeitnehmer stammen. Wer eine Reform mit dem Verweis auf die Jüngeren begründet und sie dann doppelt zur Kasse bittet, betreibt Etikettenschwindel.
3.: Zwangseingliederung als Symbolpolitik. Die verpflichtende Eingliederung von Selbstständigen und Mini-Jobbern in die gesetzliche Rentenversicherung belastet beide Gruppen erheblich, ohne langfristig systemischen Mehrwert zu schaffen. Bei realistischen Renditeannahmen ist die eigenverantwortliche Kapitalvorsorge überlegen. Diese Maßnahme schafft kurzfristig Beitragszahler, schadet aber der individuellen Altersvorsorge – Symbolpolitik auf Kosten der Betroffenen. Selbstständige dürfen nicht wie Unselbstständige behandelt werden.
Unsere Forderungen: In drei Schritten zur Reichtums-Rente
Wir wollen keine Reform der Reparaturen, sondern einen echten Systemwechsel. Den gehen wir verantwortungsvoll an: kurzfristig wird die Umlage stabilisiert und die Last gerecht verteilt, mittelfristig wird auf individuelle Kapitaldeckung umgestellt, langfristig wird der Wechsel vollendet.
Kurzfristig: Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung
Es sind sofortige Maßnahmen erforderlich, um die Finanzierungsbasis zu stabilisieren und die Dynamik der Beitragssätze zu begrenzen. Wir fordern:
1. Anhebung des Verteilungsparameters α („Nachhaltigkeitsfaktor“) auf mindestens 0,5. Die demografische Last wird damit hälftig zwischen Beitragszahlern und Rentnern geteilt – kein Maximalziel, sondern der Mindeststandard der Generationengerechtigkeit.
2. Begrenzung der Bestandsrenten auf reinen Inflationsausgleich. Produktivitätsgewinne verbleiben bei den Arbeitnehmern, die sie erwirtschaften.
3. Abschaffung des Übergangsfaktors der Kapitalrente, mindestens jedoch strikte Beschränkung auf zukünftige Kohorten. Keine Quersubventionierung von Rentnern, die nichts zur Kapitaldeckung beigetragen haben.
4. Kopplung des Renteneintrittsalters an das Verhältnis von durchschnittlicher Beitragsdauer zu durchschnittlicher Rentenbezugsdauer nach dem Maßstab der 1980er Jahre – nicht nach dem schwächeren 2:1-Verhältnis der ASK. Diese Kopplung passt sich künftig automatisch an die steigende Lebenserwartung an und ist versicherungsmathematisch fundierter.
5. Aufgabe der einseitigen Haltelinie. Das Rentenniveau lässt sich nicht dauerhaft politisch garantieren, ohne die Beitragszahler unverhältnismäßig zu belasten.
6. Abschaffung versicherungsfremder Leistungen als Finanzierungsquelle des Systemübergangs. Beitragslose Rentenansprüche, Sonderregelungen für besonders langjährig Versicherte, die Rente mit 63 sowie die Mütterrente sind keine Versicherungsleistung, sondern Wahlgeschenke.
7. Abschaffung des Altersteilzeitgesetzes. In einer Gesellschaft mit akutem Fachkräftemangel ist staatlich subventionierter Vorruhestand ein Anachronismus.
8. Integration der Frühstart-Rente in individuelle Kapitalkonten nach dem Vorbild von 401(k) und Roth IRA. Aus einem staatlichen Sparbuch wird echtes, übertragbares Eigentum am Kapitalmarkt. Im Gegensatz zur sog. „Kapitalrente“ soll es echtes Eigentum für die Menschen werden.
9. Wiedereinführung der Spekulationsfrist von zwölf Monaten und Anhebung des Sparerpauschbetrags auf 10.000 Euro. Wer privat fürs Alter vorsorgt, darf nicht durch die Besteuerung von Kursgewinnen bestraft werden. Parallel soll ein staatlicher Kapitalstock nach dem Prinzip des Generationenkapitals aufgebaut werden, der über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren aus Haushaltsmitteln gespeist und kapitalmarktbasiert investiert wird. Ziel ist es, die Bundeszuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung perspektivisch durch die Erträge dieses Stocks vollständig zu ersetzen. Etwaige Überschüsse verbleiben zweckgebunden im Rentensystem und entlasten die Beitragszahler.
Mittelfristig (bis 2035): Einführung der individuellen Aktienrente
Ein staatlicher Rentenfonds nach skandinavischem Vorbild stabilisiert das System, löst aber das Grundproblem der demographischen Instabilität der Umlage nicht. Daher fordern wir den Einstieg in die vollständige Kapitaldeckung:
10. Individuelles Altersvorsorgedepot für jeden Deutschen, das an die Steuer-ID gebunden ist und ab der Geburt automatisch eröffnet wird. Statt Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen, wird ein Mindestanteil des Bruttogehalts oder Jahresgewinns in dieses Depot eingezahlt – wahlweise in den staatlichen Rentenfonds oder private Kapitalmarktprodukte.
11. Kostenübernahme durch den Bund. Die Transaktions- und Betriebskosten trägt der Bund; die Gebühren des staatlichen Rentenfonds sind nach dem Vorbild des schwedischen AP7 möglichst gering zu halten.
12. Steuerliche Förderung der Vorsorge. Beiträge sind vollständig steuerlich absetzbar, Kapitalerträge im Depot bleiben steuerfrei. Ziel ist eine deutlich höhere Rendite als im Umlagesystem.
13. Flexible Auszahlung mit Missbrauchsschutz. Nach mindestens 30 Beitragsjahren, spätestens zum 65. Lebensjahr, kann jeder Depotinhaber das angesparte Kapital schrittweise oder vollständig liquidieren. Wer sich vollständig auszahlen lässt, verwirkt dauerhaft den Anspruch auf Leistungen der negativen Einkommensteuer im Alter, bzw. fällt auf das verfassungsrechtliche Minimum zurück. So gehen individuelle Vorsorgeentscheidungen nicht zulasten der Allgemeinheit, und es entsteht kein Anreiz, Vermögen frühzeitig aufzubrauchen, um anschließend staatliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
14. Generationenkapital als Übergangsvehikel. Es dient als zeitlich befristetes Instrument mit strikter Zweckbindung. Bestandsrentner sind als Begünstigte ausgeschlossen und neue Zugangsrentner exakt proportional zur vorherigen Einzahlungsleistung zu berücksichtigen.
Langfristig: Vollendung des Systemwechsels
15. Vollständige Substituierung der Umlage durch die individuelle Aktienrente. Die Deutsche Rentenversicherung prüft gemeinsam mit dem Bundesrechnungshof, in welchen Alterskohorten die schrittweise Umstellung sinnvoll organisiert und finanziert werden kann und inwiefern bestehende Ansprüche in Form von Rentenpunkten in die Aktienrente umgewidmet werden können.
16. Integration der Versorgungskassen von Beamten, Richtern und Soldaten sowie langfristig privater Ersatzkassen in das kapitalgedeckte System. Ein Alterssicherungssystem für alle – ohne privilegierte Sonderwege auf Kosten der Steuerzahler.
17. Verfassungsrechtlich verankerte Beitragssatz-Haltelinie bei maximal 20 Prozent, perspektivisch abgesenkt durch Kapitalerträge – statt eines Anstiegs Richtung 22 Prozent und darüber im Regierungsszenario.
18. Auflösung der Deutschen Rentenversicherung. Nach abgeschlossener Systemumstellung wird sie aufgelöst und das Generationenkapital in die Hand der Bürger veräußert.
Fazit
Das Paket der Bundesregierung greift die richtige Idee – die Aktienrente – auf und verkehrt sie ins Gegenteil: aus Substitution wird Aufschlag, aus Entlastung wird Doppelbelastung, aus Generationengerechtigkeit wird die nächste Lastenverschiebung auf die Jungen. Die Jungen Liberalen lehnen diesen Etikettenschwindel ab. Wir wollen ein System, das jeden Euro Vorsorge zu echtem Eigentum macht, die demographische Last fair zwischen den Generationen teilt und den Übergang in die Kapitaldeckung endlich konsequent vollendet, statt ihn auf ewig zu vertagen. Reichtumsrente statt Armutsumlage – das ist unser Anspruch an eine Altersvorsorge, die den Namen verdient.