01.04.2006

RFID-Chips: Nutzung ermöglichen – Missbrauch verhindern

Die Jungen Liberalen stehen der Entwicklung zukunftsweisender Technologien ausdrücklich positiv gegenüber. Sie unterstützen die wirtschaftliche Nutzung von neuen Technologien, auch von RFID. Allerdings darf dies nicht unkontrolliert geschehen, die gesellschaftlichen Folgen sind zwingend zu berücksichtigen.

Aus liberaler Sicht ist es notwendig eine gesunde Balance zwischen den Chancen, die sich bieten und den Risiken, die sich aus der Nutzung von RFID-Systemen ergeben können, zu finden.

In Anbetracht der Tatsache, dass mit Hilfe von Transpondern personalisierte Verhaltens-, Konsum- und Bewegungsprofile erstellt werden können, sehen die Jungen Liberalen das Recht des Individuums z.B. darauf nicht verfolgt zu werden als gefährdet an, wenn Transponder in Güter, wie Kleidung oder Autoschlüssel integriert sind.

Die mit der Nutzung der Transponder möglichen Datenerhebungen sind aber bereits heute gemäß § 86 TKG (Telekommunikationsgesetz) unzulässig, sofern die Inhalte nicht ausdrücklich für den Empfänger bestimmt sind.
Um das Missbrauchspotenzial von RFID-Tags für die Bürger und die Gesellschaft auf ein Minimum zu reduzieren, fordern die Jungen Liberalen die Einhaltung bereits bestehender Datenschutzregelungen durch alle Nutzer der RFID-Technologie. Der Missbrauch von persönlichen Daten steht in weiten Teilen schon jetzt unter Strafe, RFID-Chips bieten aber die Möglichkeit, Daten noch schneller und einfacher auslesen zu können.

Über den bereits bestehenden Datenschutz hinausgehend sind daher für die Nutzung der RFID-Technologie einige wenige Einschränkungen nötig:

  • Das Datenschutzrecht ist in Bezug auf den Einsatz von RFID-Systemen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Eine Sachverständigenkommission soll auf notwendig werdende gesetzliche Regelungen prüfen. Die Grundsätze der Vermeidung des Personenbezugs, der Erforderlichkeit und der Zweckbindung von Datenerhebungen müssen zur Anwendung kommen.

  • Ein gesetzliches Verbot der Anwendungen von RFID-Systemen zur Verfolgung von Personen auch indirekt darf dies nicht möglich sein (Kleidung, Autos).

  • Das Recht auf Auskunft über die eigenen Daten darf sich nicht auf die in RFID-Chips gespeicherten Daten beschränken, sondern muss auch auf die Daten im BackEnd (z.B. in Servern der RFID-System-Betreiber) Anwendung finden.

  • Um eine detailliertere Betrachtung durchzuführen ist es zweckmäßig, zwei Gebiete, in denen RFID zum Einsatz kommen kann, voneinander zu trennen:
    Der private Einsatz von RFID

Hier ist den Bürgern und Unternehmen weitestgehende Autonomie in ihrer Entscheidung über den Einsatz von RFID und dessen Umfang einzuräumen. Heute werden RFID-Systeme bereits massenhaft in Einzelhandelsgeschäften (und darüber hinaus) eingesetzt um z.B. Waren gegen Diebstahl zu sichern. Dieser Einsatz wird seit mehreren Jahrzehnten praktiziert und ist bisher nicht negativ aufgefallen.

Durch die Verwendung von RFID-Chips im privaten Bereich ergeben sich für die Nutzer Chancen, Vorteile und nutzbare Synergieeffekte. Beispielsweise ist in der Zukunft ein mit getaggten Waren bestückter Kühlschrank in der Lage den Inhalt zu erfassen und ein Inventarverzeichnis zu führen. Diese Möglichkeiten der Weiterverwendung von RFID-Tags darf man nicht im Keim ersticken. Würde man dem Verkäufer beispielsweise vorschreiben die Tags generell zerstören zu müssen, sowie diese an den Endverbraucher übergeben wurden, würde man ungewollt weitere Innovation verhindern.

Risiken bergen RFID-Tags sobald Daten im Transponder gespeichert oder ihm eindeutig zuordenbar sind. Dies wirft ein Mißbrauchspotenzial im Bereich der informationellen Selbstbestimmung auf, wenn der Bürger nicht die Möglichkeit erhält selbst zu entscheiden ob er die RFID-Tags nach dem Erwerb mit dem Produkt, welches er gekauft hat, weiterhin behalten oder sich ihrer entledigen möchte. Der Staat schreibt daher dem Verkäufer vor, dem Kunden die Möglichkeit der Befreiung von RFID-Tags anbieten zu müssen.
Die notwendigen technischen Voraussetzungen sind heute bereits geschaffen, z.B. über die Implementierung eines Kill-Befehls im RFID-Chip, welcher diesen dann dauerhaft und irreparabel deaktiviert.

Es ist technisch auch möglich, jedem RFID-Chip einer bestimmten Warenkategorie dieselbe ID zuzuordnen. Auf diese Weise würden die Vorteile des Endverbrauchers weiterhin erhalten bleiben und der Handel hat dennoch ein eindeutiges Merkmal pro Warengruppe, welches er dafür benötigt, seine logistischen und kaufmännischen Prozesse zu optimieren. In diesem Rahmen wären RFID-Chips mit dem heutigen Barcode vergleichbar, mit dem einen Unterschied, dass kein Sichtkontakt mehr zwischen z.B. einer Supermarktkasse und dem Produkt bzw. einem Kühlschrank und dem Produkt vorliegen muss.

Es muss gewährleistet sein, dass die Informationen über die Einkäufe nicht mit personenbezogenen Daten, beispielsweise einer Kreditkartennummer, verknüpft werden und somit ein persönliches Profil erstellt werden kann, sofern der Kunde dies nicht ausdrücklich wünscht.

Die Jungen Liberalen fordern daher:

  • Pflicht zur Bekanntgabe/Hinweis auf ggf. erhobene und gespeicherte Daten im privaten Bereich

  • Optische Kennzeichnung von mit Transpondern versehener Waren.

  • Schreib- und Leseprozesse eines Transponders müssen klar zu erkennen sein, der Verwendung der aufgenommenen Daten muss von Seiten des Konsumenten ausdrücklich zugestimmt worden sein.

  • Anspruch des Käufers auf Entfernung, Deaktivierung, Teilabschaltung oder Zerstörung der Transponder durch den Verkäufer, sofern der Käufer dies wünscht dadurch dürfen für den Käufer keine zusätzlichen Kosten oder Unbequemlichkeiten sowie Nachteile insbesondre bei Garantiansprüchen entstehen. Als Kompromisslösung darf sich der KILL-Befehl auch nur auf den eineindeutigen Teil des RFID-Chips beziehen, so dass eine Unterscheidung der Warengruppen oder Zusatzinformationen wie Waschtemperatur bei Kleidung erhalten bleiben.

  • Anspruch auf vollständige Löschung der gespeicherten Daten, sowohl auf dem RFID-Chip als auch im BackEnd

  • Bereiche, in denen stationäre RFID-Lesegeräte Etiketten auslesen, müssen optisch gekennzeichnet werden ähnlich, wie dies bei der Videoüberwachung der Fall ist.

    Der Einsatz von RFID im staatlichen/öffentlich-rechtlichen Bereich

Der Einsatz von RFID durch den Staat ist von anderer Qualität, als der, der im privaten Sektor stattfindet. Hier hat der Bürger keine Möglichkeit dem Einsatz zu entgehen, sofern RFID-Tags beispielsweise in Personalausweisen implementiert würden. Hier entstehen Missbrauchspotenziale im Bereich der Datensicherheit, insbesondere durch Tracking (Erstellen von Bewegungsprofilen).

  • Die JuLis lehnen daher jegliche Speicherung von digitalen Daten auf Personalausweisen als unnötig und unerwünscht ab.

  • Weiter sind Vorschriften und Gesetze notwendig, die der aktiven Partei (dem Staat und den öffentlich rechtlichen Körperschaften) eine missbräuchliche Verwendung der Daten untersagt.

  • Die Jungen Liberalen lehnen den Einsatz von RFID auf Banknoten oder in Münzen ab.

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