16.07.2016

Gezähmte Kampfdrohnen

Die Jungen Liberalen befürworten die Anschaffung und den militärischen Betrieb bewaffneter Drohnen in einem klaren, gesetzlich geregelten rechtstaatlichen Rahmen. In den letzten Jahren haben sich unbemannte Fahrzeuge (Drohnen) zu einem wesentlichen Bestandteil der Ausstattung moderner Streitkräfte entwickelt. Insbesondere beim Einsatz in asymmetrischen Szenarien haben sich fliegende Drohnen als Aufklärungs- und Kampfunterstützungsmittel bewährt. Sie helfen dabei Soldatenleben zu schützen und zivile Opfer zu vermeiden. Die Fähigkeit über lange Zeit im Einsatzraum zu verbleiben, dabei hochauflösende Aufklärungsergebnisse in Echtzeit zu liefern und im Bedarfsfall hochgenaue Luftschläge durchzuführen machen sie herkömmlichen Kampfflugzeugen gegenüber in bestimmten Szenarien überlegen. Deutschland, mit seinem Anspruch mehr Verantwortung in der Welt übernehmen und die Bundeswehr modern ausstatten zu wollen, darf sich in dieser Schlüsseltechnologie nicht abhängen lassen. Daher fordern die Jungen Liberalen die Anschaffung und den militärischen Betrieb auch von bewaffneten Kampfdrohnen als Ergänzung der bisherigen Aufklärungskomponente. Neben fliegenden Drohnen, soll auch die Erprobung und Beschaffung von maritimen und landgestützten unbemannten Fahrzeugen vorangetrieben werden.
Die exzessive Nutzung von Drohnen für gezielte Tötungen verbunden mit hohen, gerade auch zivilen Opferzahlen und regelmäßigen Brüchen des Völkerrechts hat gezeigt, dass eine solche Technologie ein striktes Regelwerk braucht. Für die Jungen Liberalen steht fest, dass Drohnen ob bewaffnet oder unbewaffnet nur im gesetzlich und völkerrechtlich erlaubten Rahmen eingesetzt und rechtsstaatliche Mechanismen nicht ausgehebelt werden dürfen. Daher fordern die Jungen Liberalen:
  • Die uneingeschränkte Wirksamkeit von Völkerrecht, Grundgesetz und nationalem Recht – insb. auch des Parlamentbeteiligungsgesetzes – bei allen Drohneneinsätzen. Außerdem die Sicherstellung eines transparenten und rechtsstaatlich einwandfreien Verfahrens in der Entscheidungsfindung zum und beim Waffeneinsatz selbst.
  • Ein Verbot von gezielten Tötungen außerhalb des Anwendungsbereiches des humanitären Völkerrechts.
  • Den ausschließlichen Einsatz im Rahmen der Überwachung und Begleitung von Einsätzen und Operationen der Bundeswehr im Ausland.
  • Das Verbot der automatisierten Waffenauslösung. Die Entscheidung zum Waffeneinsatz muss stets nachvollziehbar belegt und von einem Menschen verantwortet werden.
Das Beschaffungsprojekt "Globalhawk" hat einmal mehr eklatante Schwächen im Beschaffungssystem des Bundesministeriums der Verteidigung offengelegt. Bei der Auswahl und Beschaffung von unbemannten Systemen muss wie in allen anderen Bereichen auch, eine kostengünstige und ergebnisorientierte Lösung gefunden und umgesetzt werden. Eigenentwicklung, Fremdkauf und Leasing-Modelle müssen ergebnisoffen abgewogen und eine sinnvolle Entscheidung unter Beteiligung der zuständigen Stellen in der Bundeswehr und des Bundestages gefunden werden.

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