Die Jungen Liberalen fordern die Bundesärztekammer auf, die auf dem Bundesärztetag beschlossene Änderung in der Musterberufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä) bezüglich telemedizinischer Behandlungsverfahren schnellstmöglich in die Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte (BO) aufzunehmen.
Weiterhin fordern wir, dass zukünftig auch ärztliche Verschreibungen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen via telemedizinischer Verfahren ausgestellt werden können, wenn die Erstdiagnose von einem real anwesenden Arzt getroffen wurde. Für die qualitative hochwertige Umsetzung von telemedizinischen Angeboten fordern die Jungen Liberalen:
1. Der Datenschutz muss gewährleistet sein. Dafür sollen einheitliche Verschlüsselungsstandards seitens Patienten, Apotheken, Ärzten, Krankenhäusern und medizinischen Dienstleistern eingesetzt werden.
2. Ärzte dürfen weiterhin anhand verbindlicher Kriterien darüber entscheiden, ob sie den Patienten einbestellen wollen, um eine Diagnose bei Anwesenheit zu erstellen. Ferner ist es dem Patienten gestattet, stets den Arzt persönlich aufsuchen zu können. Gleichzeitig sollen Leitlinien entwickelt werden, um Ärzten bei der Entscheidung für oder gegen eine reine digitale Konsultation zu unterstützen.
3. Der Gesetzgeber soll zeitnah einen Rechtsrahmen entwickeln für deutschlandweite Standards bei für die Telemedizin verwendeten Gerätschaften und Applikationen. Langfristig sollen europaweit einheitliche Standards angestrebt werden.
4. Der Gemeinsame Bewertungsmaßstab (EBM) soll erweitert werden, um die Vergütung der
Telemedizinischen Angebote sicherzustellen.
5. Die Ausnahme von bestimmten Medikamenten und Maßnahmen von Telemedizinischen Angeboten aufgrund besonders hoher Missbrauchsmöglichkeiten oder dem Bedarf besonderer Untersuchungsmöglichkeiten soll möglich sein. Die Auswahl dieser soll von einer Fachkommission geschehen.