Die Förderung von Familien und die Unterstützung von Elternschaft stellt eine grundlegende Säule unserer Gesellschaft dar. Elterngeld und Elternzeit gelten dabei als wichtige sozialpolitische Instrumente zur Sicherung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Förderung frühkindlicher Entwicklung. Die Einsparungen beim Elterngeld durch die Familienministerin Lisa Paus wurden berechtigterweise vielfach kritisiert. Laut BMFSJ lautet das Ziel dieser Förderungen die tatsächliche Vereinbarkeit von Elternschaft, Familie und Beruf und die Existenzsicherung während der Erziehungszeiten. Die Ausgaben für diese Leistungen betrugen im Jahr 2022 8,3 Milliarden €. Verschiedene Studien seit Einführung dieser Leistungen 2007 zeigen jedoch die Ineffektivität dieser Leistungen sowie einen Mitnahmeeffekt. Durch ausbleibende Anpassungen der Auszahlungsbeträge ist die Existenzsicherung der beziehenden Person nicht länger gesichert.
Wir setzen uns nachdrücklich für eine umfassende Reform der Elternzeit und des Elterngeldes ein, die auf klaren und wichtigen Zielen basieren. Erstens, indem wir die Vollzeiterwerbstätigkeit von Müttern fördern, möchten wir ihre berufliche Integration und finanzielle Unabhängigkeit unterstützen. Zweitens ist es entscheidend, die Altersarmut bei Müttern zu bekämpfen, indem wir die finanzielle Absicherung während der Elternzeit verbessern. Drittens streben wir an, die tatsächliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf sicherzustellen, unabhängig vom Geschlecht der Elternteile. Viertens ist es von größter Bedeutung, die Existenzsicherung der beziehenden Person während des Verdienstausfalls während der Elternzeit zu gewährleisten. Weiterhin setzen wir uns für eine gerechte Aufteilung von Sorgearbeit und Kinderbetreuung zwischen beiden Elternteilen ein, um die Belastung gleichmäßig zu verteilen. Zudem ist es unser Ziel, Anreize für das sogenannte Ernährermodell zu verhindern und stattdessen eine gleichberechtigte Partnerschaft in der Familie zu fördern. Wir fordern außerdem eine effektive Durchsetzung des Mutterschutzes und setzen uns für selbstbestimmte Lebensplanung sowie Flexibilität in der Ausgestaltung der Elternschaft ein. Schließlich ist es unsere festgelegte Absicht, die Benachteiligung von Frauen im Beruf wirkungsvoll zu bekämpfen, um eine gerechtere und inklusivere Gesellschaft zu schaffen. Das Ehegattensplitting wollen wir durch ein Familiensplitting nach französischem Vorbild ablösen, wobei der Steuervorteil gleichmäßig auf die Ehegatten abgeführt werden soll.
Als konkrete Reformmaßnahmen fordern die jungen Liberalen:
- Nach einmaliger Erhöhung des Mindestbetrags und des Höchstbetrags des Elterngeldes zur Berücksichtigung der Inflation der vergangenen Jahre, soll künftig ein jährlicher automatischer Inflationsausgleich erfolgen.
- Die maximale Bezugsdauer des Elterngeldes muss den Zeitraum bis zum Kitaplatzanspruch überbrücken. Elternzeit soll auch weiterhin unabhängig vom Elterngeld beantragt werden können und grundsätzlich bis zu drei Jahre betragen. Die Dauer der Elternzeit soll ausnahmsweise länger sein, wenn trotz Rechtsanspruch kein Kitaplatz zur Verfügung steht. In diesem Bisherige Regelungen zur Ausweitung des Förderzeitraums und Teilzeitregelungen sollen beibehalten werden.
- Keine Kürzung des Elterngeldes bei Folgeansprüchen
- Der Anspruch auf die Leistungen soll an das Elternteil und nicht länger an das Kind gebunden sein. Die insgesamt maximale Bezugsdauer und Höhe kann zukünftig nur erreicht werden, wenn ein Elternteil jeweils 60 bis 40 % der Leistung im Verhältnis zum anderen Elternteil beansprucht. Bei einer Reform des Sorgerechts auf mehr als zwei Elternteile ist diese Regelung entsprechend anzupassen. Alleinerziehende sollen weiterhin die maximale Leistung beanspruchen dürfen, sollen aber zudem das Recht haben, einen Teil dieser Ansprüche, maximal jedoch 40% auf eine weitere, dem Kind nahestehende Person (beispielsweise berufstätige Großeltern oder andere Verwandte oder Freunde) zu übertragen.
- Analog zum schwedischen Modell soll ein Elternkonto eingerichtet werden, welches den Eltern ermöglicht, Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt abzurufen, spätestens aber bis zum 14. Geburtstag des betreffenden Kindes.
- Die Anrechnung der Rentenpunkte während des Leistungsbezuges soll automatisch erfolgen und sich bei jedem Elternteil anhand der tatsächlichen Bezugsdauer berechnen.
- Der Mutterschutz soll nicht länger auf die Elternzeit angerechnet werden.
- Berufstätige Elternteile, die keinen Anspruch auf Mutterschutz haben, sollen zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes einen Anspruch auf mindestens 14 Arbeitstage bezahlten Elternschaftsurlaub erhalten.
- Für Selbstständige müssen verlässliche Mindestbeträge ausgezahlt werden, die eine Weiterexistenz des Gewerbes während dieser Zeiten sicherstellen.
- Betriebliche Absicherung:
- Die Ausweitung der Ausgleichszahlungen für werdende Mütter auch an schwangere Selbständige in Berufen, in denen aufgrund der Arbeitsplatzbeschreibung das Beschäftigungsverbot für Angestellte greift.
- Angelehnt an dem Beispiel Österreichs ist für selbstständig erwerbstätige Frauen (Gewerbetreibende, Neue Selbstständige und Bäuerinnen) als Mutterschaftsleistung grundsätzlich Betriebshilfe vorgesehen, d.h. für den Betrieb wird eine Ersatzarbeitskraft zur Verfügung gestellt. Sollte dies nicht möglich sein, kann finanzielle Unterstützung bereitgestellt werden
- Einrichten von Notfalltöpfen für die finanziell gefährdeten Betriebe von Schwangeren Ebenfalls soll erprobt werden, inwieweit das steuerliche Absetzen von Kinderbetreuung außerhalb eines geregelten Kitabetriebs und nachweislich während der Arbeitszeit positive Auswirkungen haben kann.
- Das Muttergeld muss für die Zeit des gesetzlichen Mutterschutzes als 100%ige Lohnersatzleistung, auch für Selbstständige, gezahlt werden. Die bisherige Finanzierung dieser Leistung durch die Krankenkassen und den Arbeitgeber ist zu hinterfragen.