09.05.2026

Eine Zeitenwende in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

Unser Gesundheits- und Pflegesystem steht vor gravierenden strukturellen und finanziellen Herausforderungen. Schon heute ist das Umlagesystem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgrund einer deutlichen Finanzierungslücke nur durch massive Steuerzuschüsse finanzierbar. Diese im Wesentlichen über Schulden finanzierten Zuschüsse belasten zukünftige Generationen durch die notwendigen Tilgungen und die Zinszahlungen nachhaltig. Eine weitere Dynamisierung der Bundeszuschüsse oder eine weitere Beitragserhöhung zu Lasten der nächsten Generationen wäre unverantwortlich und unsolidarisch. Auch die soziale Pflegeversicherung (SPV) hat den Kipppunkt bereits deutlich überschritten und wird aktuell nur mit Darlehen aus Bundesmitteln über Wasser gehalten. Durch den demographischen Wandel und weitere gesellschaftliche Herausforderungen wie eine steigende Lebenserwartung, eine wachsende Zahl chronisch Kranker und immer mehr Pflegebedürftige stößt die Umlagefinanzierung an ihre Grenzen. Ohne zeitnahe Reformen wird die junge Generation die Hauptlast eines Systems tragen, dessen demografische Basis erodiert und dessen Strukturen durch immer neue Leistungsversprechen ausgeweitet worden sind, ohne dass eine entsprechende Finanzierung geschaffen wurde. Aus dem Verständnis heraus, dass unsere Loyalität den jungen Leistungsträgern dieser Gesellschaft gilt, müssen wir dies ändern. Eine grundlegende Reformagenda für eine generationengerechte Ausgestaltung der Versicherungssysteme ist überfällig.

Wir Jungen Liberalen wollen ein System schaffen, das nachhaltig in der Finanzierung und gleichzeitig effizient in der Versorgung ist. Es soll die Wahlfreiheit und Eigenverantwortung in den Mittelpunkt rücken sowie gezielt auf Wettbewerb und Anreize setzen. Um dieses Ziel zu erreichen, sind sowohl kurzfristige Stabilisierungsschritte als auch grundlegende strukturelle Reformen notwendig.

Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung

Angesichts der defizitären Finanzsituation der GKV müssen zur Stabilisierung kurzfristige Maßnahmen vor allem auf der Ausgabenseite zur Finanzstabilisierung ergriffen werden. Die Verhinderung von Mehrbelastung muss hohe Priorität haben, sodass die Einzelmaßnahmen in einem Umfang vollzogen werden müssen, der allgemeine Beitragssteigerungen verhindert und ab 2030 die Beitragshöhe auf einen Pfad der Absenkungen bringen kann.

Zur kurzfristigen Stabilisierung der GKV fordern wir:

  • Die Abschaffung der Versicherungspflichtgrenze, sodass die Angebote von PKV und GKV in einen offenen Wettbewerb treten können. Versicherte sollen in freier Entscheidung in die private Krankenversicherung wechseln können. Die geltenden Einschränkungen zum Wechsel aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung sollen bestehen bleiben, um einen Missbrauch des Solidarsystems zu verhindern. Kontrahierungszwänge und unflexible Zwangsmitgliedschaften je nach Berufsform, Sozialversicherungsstatus oder Alter sind unverzüglich abzuschaffen.
  • Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern ohne bzw. mit nur geringem eigenen Einkommen ist durch einen reduzierten Beitragssatz auf das niedrigere Einkommen der Ehepartner zu ersetzen. Die kostenlose Mitversicherung von Kindern soll hingegen innerhalb der GKV erhalten bleiben und aus Steuermitteln durch den Bund getragen werden.
  • Die Eigenverantwortung der Versicherten durch mehr Selbstbeteiligung auszuweiten. Hierfür wollen wir die heute geltende Belastungsobergrenze für Selbstbeteiligungen von 2 % auf 5 % der jährlichen Bruttoeinnahmen anheben, wobei Vorsorgeleistungen davon ausgenommen sein sollen. Die Belastungsobergrenze für chronisch Kranke soll maßvoll von 1 % auf 2 % angehoben werden. Eine Ausweitung der Sozialversicherungspflicht auf Kapitaleinkommen lehnen wir ab. Wir fordern in diesem Zuge, auch bei freiwillig Versicherten (vor allem selbstständig, aber auch angestellt) Kapitalerträge beitragsfrei zu stellen – dies darf kein Privileg von abhängig beschäftigten Pflichtversicherten sein. Um die Überlastung des Gesundheitssystems entgegenzuwirken, fordern wir die Wiedereinführung einer Praxisgebühr sowie die Einführung einer No-Show-Gebühr für nicht-wahrgenommene Arzttermine. Um Bürokratie zu vermeiden, soll die Abrechnung jedoch durch die Krankenkassen und nicht durch die Praxen selbst erfolgen.
  • Versicherungsfremde Leistungen vollständig aus der Beitragsfinanzierung zu entfernen. Dahingehend müssen die Ausgaben für die Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsempfängern (ehemals Bürgergeldempfängern) dauerhaft vollständig aus Steuermitteln des Bundes erstattet werden. Darüber hinaus sind die bereits entstandenen Kosten der GKV-Versicherten für die letzten fünf Kalenderjahre rückwirkend zu erstatten. Auch die pandemiebedingten Kostenübernahmen der GKV, die dem gesamtgesellschaftlichen Gesundheitsauftrag zuzuordnen sind, müssen einmalig aus Steuermitteln ausgeglichen werden.
  • Ausschließlich evidenzbasierte Leistungen aus Beitragsmitteln zu finanzieren. Dies soll auch für Satzungsleistungen gelten. Beitragsmittel für Leistungen wie Homöopathie sind auszuschließen.
  • Die Schaffung einer Teil-Krankschreibung im Arbeitsrecht und die Einführung von Karenztagen. Da manche Symptome es zulassen, mit weniger Stunden zu arbeiten oder nur eine Einschränkung der Tätigkeit erfordern, soll ein Arzt künftig eine teilweise Krankschreibung bescheinigen können. Hiermit würde der Arbeitnehmer für die geleistete Arbeit anteilig entlohnt werden und für die nicht geleistete Zeit einen Anspruch auf Lohnfortzahlung erhalten. Bei vollständiger Krankschreibung besteht der Anspruch auf Lohnfortzahlung erst ab dem zweiten Tag.
  • Reform des SGB V, sodass kassenartenübergreifende Fusionen gesetzlicher Krankenkassen wieder möglich werden (Wiedereinführung von § 171a SGB V), Fusionsverfahren beschleunigt und Hürden im Aufsichtsrecht abgebaut werden. Verbindliche offene IT-Schnittstellen sollen Wettbewerb erleichtern und Doppelstrukturen reduzieren. Die Insolvenzfähigkeit der Kassen muss als marktwirtschaftliches Korrektiv erhalten bleiben.

Grundlegende Reform der Krankenversicherung

Neben diesen kurzfristigen Maßnahmen braucht es grundlegende Strukturreformen des Krankenversicherungssystems. Ziel ist ein System, in dem Wettbewerb zwischen Versicherern Effizienz und Innovationen fördert und gleichzeitig eine verlässliche Grundversorgung für alle gewährleistet bleibt. Wir wollen, dass die Krankenkassen untereinander in einen Wettbewerb um die beste medizinische Versorgung treten können, um so viele Innovationen wie möglich anzubieten. Nur so kann aus unserer Sicht das Gesundheitswesen mit dem medizinischen und technischen Fortschritt Schritt halten.

Nach Schweizer Vorbild soll der deutsche Versicherungszwang durch eine allgemeine Pflicht zur Versicherung im Rahmen einer Grundversicherung ersetzt werden. Die deutsche Doppelstruktur von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen soll durch ein einheitliches privatrechtliches System ohne Einkommensschranken ersetzt werden, sodass alle Anbieter in einen echten Wettbewerb eintreten können. Die Grundversicherung soll ein allgemeines Versorgungsniveau mit einheitlichem Leistungskatalog gewährleisten und dem Kontrahierungszwang für alle Versicherten unterliegen, sodass der Zugang zur Gesundheitsversorgung für alle Bürger garantiert ist.

Darüber hinaus soll die Modularisierung durch individuelle Zusatzversicherungen ausgeweitet werden, damit die Versicherten individuell stärker zwischen Beitragszahlungen und Versicherungsleistungen abwägen können, die unausweichliche Belastung jedoch verringert werden kann. Die Scheinrechnung der Aufteilung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil soll abgeschafft werden, sodass Versicherte den Beitrag direkt an die Versicherung zahlen, wobei die Einführung verlustfrei für Arbeitnehmer umzusetzen ist. Der Wettbewerb findet über Beitragshöhe, Servicequalität, Vertragsgestaltung sowie zusätzlicher Angebote mit Leistungserbringern statt.

Zur Umsetzung dieser systemischen Reform fordern wir:

  • Die Beiträge für die Grundversicherung sollen künftig auf einer günstigen Kopfpauschale in Abhängigkeit eines flexiblen Selbstkostenbetrags basieren. Die Beitragsstaffelung für die Grundversicherung muss versicherungsabhängig einheitlich für alle Versicherten sein, sodass bereits bei der Grundversicherung ein kostenbezogener Wettbewerb entsteht. Zusätzlich soll ein begrenzter individueller Risikoaufschlag eingeführt werden, der sich nach Alter und verhaltensabhängigen Gesundheitsrisiken bemessen darf, sofern Letztere nicht durch andere Mechanismen berücksichtigt werden. Die gesundheitlichen Auswirkungen individuellen Verhaltens des einzelnen Versicherten sollen neben dem Solidarmechanismus eine spürbare Berücksichtigung finden. Für Menschen mit geringem Einkommen soll die Kopfpauschale bis zur Höhe des günstigsten Anbieters aus dem Bundeshaushalt progressiv teilweise übernommen werden. Teurere Versicherungsoptionen und der Risikoaufschlag werden nicht ausgeglichen. Die privaten Zusatzversicherungen unterliegen der freien Preis- und Leistungsgestaltung der Versicherungsanbieter.
  • Um Risikoselektion der Versicherten zu vermeiden, soll der bestehende morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich durch einen Risikoausgleichsfonds ähnlich zum Schweizer Risikostrukturausgleich ersetzt werden. Damit sollen Unterschiede in den Risikostrukturen der unterschiedlichen Versichertenpools prospektiv ausgeglichen werden. Dadurch soll sich an den statistischen Risiken und nicht den tatsächlichen Kosten orientiert werden, um auch hier Wettbewerbsanreize für eine effiziente Gesundheitsversorgung zu ermöglichen. Einnahmen aus der Drogenabgabe werden ebenfalls über den Risikoausgleichsfonds verteilt.
  • Wir befürworten individuelle Vorsorge eines jeden Menschen für das Alter. Dabei spielen nicht nur die eigene Altersrente, sondern auch die Vorsorge für mögliche höhere Gesundheitsausgaben im Alter eine Rolle. Daher fordern wir die Möglichkeit der Ergänzung individueller Altersvorsorgedepots um ein Gesundheitsvorsorgedepot. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass Versicherte insbesondere im Alter mehr Eigenmittel zur Verfügung haben, um die zu erwartenden höheren Kosten zuverlässig tragen zu können, ohne diese Mehrkosten der Gesamtgesellschaft aufzubürden. Die jährlichen Einzahlungen sollen mindestens 1 % und höchstens 2,5 % des Jahresarbeitsentgeltes betragen und steuerbefreit werden. Es soll keine Beschränkung der gesamten Vorsorgesumme geben. Wie beim Altersvorsorgedepot sollen Wertsteigerungen und Liquidierungen im Gesundheitsvorsorgedepot bis zur Entnahme steuerfrei gestellt sein. Versicherungsnehmern soll freigestellt werden, ob sie eine kontrollierte und getrennte Auszahlung aus dem Gesundheitsvorsorgedepot vornehmen lassen wollen oder ihr angespartes Vermögen unmittelbar liquidieren, wobei im letzteren Fall der Anspruch auf Sozialhilfe bis zum Tod auf das verfassungsmäßige Minimum bei Härtefällen beziehungsweise auf Null reduziert wird, solange und soweit das Vermögen nicht zurückgezahlt wird.

Schluss mit dem Behördenwirrwarr – Das IQWiG als zentraler Ansprechpartner

Eine freiheitliche Gesundheitsordnung braucht klare Verantwortlichkeiten, wissenschaftliche Evidenz und fairen Wettbewerb statt politischer Detailsteuerung und korporatistischer Blockaden. Heute entscheiden zu viele Gremien mit vermischten Interessen darüber, welche Leistungen Patienten erhalten, welche Qualität gilt und wie Versorgung geplant wird. Das macht Entscheidungen langsam, intransparent und anfällig für Besitzstandswahrung. Ziel liberaler Gesundheitspolitik muss daher sein, den Leistungskatalog konsequent am nachgewiesenen Nutzen auszurichten, Versorgungssicherheit unabhängig zu überwachen und Vergütung sowie Angebotsstrukturen stärker durch Wettbewerb, Vertragsfreiheit und Patienteninteressen zu bestimmen. Staatliche Preiskontrollen und Quotierungen lehnen wir grundsätzlich ab. Daher soll das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) als zentraler unabhängiger Ansprechpartner gestärkt werden.

Daher fordern wir:

  • Kurzfristig, den Gemeinsamen Bundesausschuss aufzulösen und seine evidenzbasierten Aufgaben auf ein weisungsfreies, mit bindender Entscheidungskompetenz ausgestattetes IQWiG zu übertragen. Dieses soll künftig eigenständig über den Leistungskatalog, die Zulassung neuer Behandlungsmethoden, die Nutzenbewertung von Arzneimitteln im Rahmen des bestehenden AMNOG-Verfahrens und Qualitätsstandards entscheiden. Eine Leistung, deren Nutzen das IQWiG ablehnt, soll nicht in den Katalog aufgenommen werden können. Empfohlene Leistungen sollen aufgenommen werden, sofern der Bundestag nicht innerhalb von sechs Monaten mit einfacher Mehrheit widerspricht. Die Leitung des IQWiG soll durch den Bundestag ernannt werden und keinen Weisungen der Bundesregierung oder der Standesvertretungen unterliegen. Patientenvertreter sollen Stimmrecht erhalten. Vergütungsverhandlungen sollen direkt zwischen Versicherern und Leistungserbringern stattfinden. Die bestehenden getrennten Gebührenordnungen (EBM und GOÄ) sollen durch einen einheitlichen Gebührenkatalog des IQWiG ersetzt werden. Versicherer können auf Basis dieses Katalogs eigenständig Vergütungsvereinbarungen mit Leistungserbringern treffen.
  • Langfristig, dass das IQWiG nach der Reform der Krankenversicherung sich um die Definition des Basistarifs, das Setzen von Mindeststandards für medizinische Behandlungen, die Nutzenbewertung von Arzneimitteln und die Ziffernordnung im Katalog von Gesundheitsdienstleistungen kümmern soll. Innerhalb der Mindeststandards sind Präventionsmaßnahmen im Bereich Impfungen, Sport, Ernährung und Gesundheit zu berücksichtigen, um langfristig höhere Kosten einzusparen. Durch Prävention können grundsätzlich sowohl die individuelle Gesundheit erhalten sowie Kosten für Folgebehandlungen eingespart werden.
  • Den Schutz der GKV und SPV vor staatlichen Eingriffen. Kranken- und Pflegekassen sollen die Möglichkeit erhalten, die Rechte ihrer Mitglieder gegenüber der staatlichen Ebene auch auf dem Rechtsweg durch Klagerechte vertreten zu können, insbesondere wenn Mittel der Beitragszahlenden zweckentfremdet werden oder wenn der Bund, die Länder oder die Kommunen ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen. Hierzu wollen wir eine klare Regelung sowohl im Sozialgerichtsgesetz als auch im Bundesverfassungsgerichtsgesetz sowie eine Verankerung der institutionellen Unabhängigkeit des IQWiG im Grundgesetz, analog zur Unabhängigkeit der Deutschen Bundesbank.

Stabilisierung und graduelle Ablösung der sozialen Pflegeversicherung

Der würdevolle Umgang mit pflegebedürftigen Menschen ist eine zentrale Aufgabe eines liberalen Gesundheitssystems. Diejenigen, die auf Hilfe angewiesen sind, sei es aufgrund ihres Alters, einer Krankheit, einer Behinderung oder sogar einem Zusammenspiel von diesen Faktoren, benötigen eine gute Versorgung, die ihren individuellen Bedürfnissen gerecht wird. Jedoch steht die soziale Pflegeversicherung in Zeiten des demographischen Wandels unter erheblichem finanziellen Druck, sodass die langfristige nachhaltige Finanzierbarkeit konsequent angegangen werden muss.

Im Rahmen der grundlegenden Reform der Krankenversicherungen ist auch die Pflegeversicherung abzuwickeln und in dasselbe System sozial verträglich zu integrieren. Eine relevante Grundversorgung soll dabei über die Grundversicherung abgedeckt werden und weitergehende Pflegeleistungen können über Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. Damit vereinfachen wir den gesamten Versicherungskomplex und erleichtern dessen Verwaltung auf systemischer und individueller Ebene.

Zur kurzfristigen Stabilisierung vor der Ablösung der SPV fordern wir:

  • Das Festschreiben der Leistungen des SGB XI auf dem heutigen Niveau.
  • Die Dynamik bei den Ausgaben zur vollstationären Pflege zurückzufahren. Hierfür wollen wir die im § 43c SGB XI enthaltene Dynamik der Ausgaben entschärfen. Aus unserer Grundüberzeugung ist eine Rückkehr zum Teilleistungsprinzip der Sozialen Pflegeversicherung zwingend erforderlich.
  • Den Pflegegrad 1 konsequent auf Prävention auszurichten. Leistungen sollen auf Beratung, Pflegekurse, Hilfsmittel und Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes beschränkt werden, womit andere Ansprüche, wie der Anspruch auf den Entlastungsbetrag oder ein Zuschuss bei vollstationärer Pflege, entfallen würden.
  • Die Pflegeversicherung soll ausschließlich die Leistungen finanzieren, die für eine gute Pflege notwendig sind. Versicherungsfremde Leistungen wie Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen oder die Förderung von Angeboten des Ehrenamts und der Selbsthilfe gehören nicht dazu. Konkret sollen die pandemiebedingten Mehrausgaben vom Bund erstattet werden.

Planwirtschaftliche Mangelversorgung beenden – Reform der Struktur der Krankenhäuser und der Ambulanz

Die aktuelle Krankenhausstruktur ist aus liberaler Sicht ineffizient, weil sie knappe personelle und finanzielle Ressourcen zu oft in überholten Doppelstrukturen bindet, statt sie konsequent an Qualität, Spezialisierung und tatsächlichem Versorgungsbedarf auszurichten. Zu viele Standorte halten ähnliche Leistungen vor, obwohl nicht jedes Haus die notwendige Fallzahl, Ausstattung und Routine für komplexe Behandlungen gewährleisten kann. Das schwächt nicht nur die Wirtschaftlichkeit des Systems, sondern kann auch die Behandlungsqualität mindern: Wo Erfahrung, Spezialisierung und koordinierte Abläufe fehlen, steigen Risiken für Komplikationen, Fehlversorgung und vermeidbare Krankheitslast. Eine liberale Krankenhauspolitik setzt daher auf Wettbewerb um Qualität, transparente Ergebnisse und eine bedarfsgerechte Konzentration medizinischer Leistungen.

Wir fordern daher:

  • Die Umsetzung einer echten Krankenhausstrukturreform. Die planwirtschaftlichen Instrumente der Krankenhausplanung durch Bund und Länder, die 16 Landeskrankenhauspläne, staatliche Bedarfsprüfungen und politische Standortentscheidungen werden abgeschafft. Sie werden durch Marktmechanismen und unabhängige Aufsicht ersetzt. Wir wollen, dass die Krankenhausversorgung sich stringent am tatsächlichen Versorgungsbedarf der Bevölkerung ausrichtet. Es soll eine Steigerung der Effizienz der stationären Versorgung durch eine Spezialisierung der Krankenhäuser stattfinden. Die Meistbegünstigungsklausel soll gestrichen und die automatische Tarifrefinanzierung für ärztliches Personal gestoppt werden. Langfristig soll die duale Krankenhausfinanzierung durch eine monistische Finanzierung ersetzt werden, bei der Investitionskosten in die Vergütung eingepreist werden. Krankenhäuser sollten grundsätzlich privatrechtlich organisiert werden. Auch die strukturelle Privatisierung von Unikliniken nach dem Vorbild in Gießen und Marburg (UKGM) ist zu prüfen. Eine unabhängige Aufsicht für den Gesundheitsmarkt soll sicherstellen, dass der Zugang zu Versorgung gewährleistet ist.
  • Die Bremsen bei der Ambulantisierung zu lockern. Durch medizinisch-technischen Fortschritt kann mittlerweile ein wesentlicher Teil der bislang stationären Leistungen kostensparender und mit besseren Behandlungsergebnissen in ambulanten Strukturen erbracht werden. Eine wichtige Stellschraube hierfür ist auch die Vergütung, diese muss zukünftig sektorengleich erfolgen. Privatwirtschaftliche Hybridmodelle wie Retail-Clinics sollen ermöglicht werden.
  • Die Notfallversorgung und das Rettungswesen zu reformieren. Um Hilfesuchende in Deutschland schnell, effizient und bedarfsgerecht zu versorgen, muss die überfällige Notfallreform endlich umgesetzt werden. Hilfesuchende sollen bereits vor Inanspruchnahme einer medizinischen Leistung in die passende Versorgungsebene gesteuert werden, um Krankenhauskapazitäten zu entlasten. Der Rettungsdienst soll ein Leistungsbereich des SGB V mit bundeseinheitlichen Qualitätsanforderungen werden, wobei die Kostenbeteiligung der Länder zu regeln ist. Auch die private Organisation des Rettungswesens soll sinnvoll in das System integriert werden.

Strukturreformen für ein digitales, finanziell solides und transparentes Gesundheitswesen

Zur Realisierung eines effizienten und freien Gesundheitswesens sollen auch diverse Strukturanpassungen vorgenommen werden.

Konkret fordern die Jungen Liberalen folgende Maßnahmen:

  • Die Versicherten sollen bei Leistungsinanspruchnahme automatisch eine Aufstellung aller Leistungen und Kosten in übersichtlicher Form erhalten.
  • Der Bürokratieabbau und die Digitalisierung müssen konsequent vorangetrieben werden. Konkret soll die Datenerhebung auf das fachlich Notwendige reduziert werden und eine bundesweit zentrale digitale Daten- und Kommunikationsplattform Qualitätsprüfungen vereinfachen. Mit der Übernahme der Mehrheit der Gesellschafteranteile der Gematik durch den Bund wurden den Krankenkassen faktisch die Gestaltungsmöglichkeiten genommen, obwohl die Digitalisierung des Gesundheitswesens eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und folglich aus Steuermitteln finanziert werden sollte. Die Aufgaben der Gematik sollen deshalb auf Spezifikationen, Vorgaben, Zulassung und Aufsicht beschränkt werden.
  • Die Versicherungssteuer soll vollständig abgeschafft werden und stattdessen in einen niedrigen, einheitlichen Umsatzsteuertarif integriert werden. Der neue Basistarif der Krankenversicherung soll von der Umsatzsteuer befreit sein und die Beiträge zu 100 Prozent von der Einkommensteuer absetzbar sein. Individuelle Zusatzversicherungen sollen unter die Umsatzsteuer fallen und sind bis zu einer festzusetzenden jährlichen Höchstgrenze ebenfalls von der Einkommensteuer abzugsfähig. Bis zu einer Umsatzsteuerreform sollen Arznei- und Hilfsmittel unter den ermäßigten Umsatzsteuersatz fallen.
  • Als Liberale lehnen wir politische Lenkungsabsichten durch den Staat entschieden ab. Stattdessen setzen wir auf die individuelle Selbstbestimmung und Verantwortung, sodass die Verursacher von Kosten diese tragen sollen. Während einige Verhaltensfolgen durch den individuellen Risikoaufschlag abgewickelt werden können, ist es für die Folgen von Drogenkonsum einfacher, diese Kostenübernahme direkt beim Erwerb zu gewährleisten, um somit Missbrauch und Kostenabwälzung auf Dritte zu verhindern. Legaler Drogenkonsum (wie beispielsweise der Konsum von Alkohol oder Tabak) soll mit einer zweckgebundenen Gesundheitsabgabe belegt werden, die sämtliche Bagatell-, Lenkungs- und Sondersteuern auf diese Produkte ersetzen soll. Die Einnahmen dieser Abgabe sind zweckgebunden für das Gesundheitssystem und werden über den Risikoausgleichsfonds abgewickelt. Die Höhe bemisst sich allein nach den statistisch entstehenden Behandlungskosten; indirekte volkswirtschaftliche Kosten sowie politische Lenkungswillkür dürfen keine Berücksichtigung finden. Die Höhe ist in regelmäßigen Abständen anhand wissenschaftlicher Kostenanalysen, frei von politischer Einflussnahme, festzulegen. Damit internalisieren wir die Folgen individueller Entscheidungsfreiheit zielgerichtet an die Verursacher, reduzieren die Politisierung individueller Konsumentscheidungen und entziehen der Politik unberechtigte Steuereinnahmen.

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