22.11.2019

Auch Rechtsanwälten eine gemeinnützige Aktivität ermöglichen

In vielen Staaten ist es üblich, dass Anwälte Fälle pro bono übernehmen. In Deutschland ist es Anwälten untersagt, bereits bei Annahme eines Mandats den Verzicht auf ihr Honorar zu erklären. Dies kann laut § 49b Abs. 1 S. 2 Bundesrechtsanwaltsordnung erst nach der Erledigung des Auftrags geschehen. Das führt dazu, dass eine öffentlichkeitswirksame und rechtssichere Übernahme von pro-bono-Fällen nicht möglich ist. Eine liberale Gesellschaft sollte auch der gemeinnützigen Arbeit von Anwälten keine Steine in den Weg legen, sondern diese durch Rechtssicherheit unterstützen. Daher fordern wir die Streichung von „nach Erledigung des Auftrags“ in § 49b Abs. 1 S. 2 BRAO. Eine Verwässerung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und ein damit einhergehender Preiskampf zwischen Anwälten ist weiterhin ausgeschlossen, da der § 49b Abs. 1 BRAO die Ermäßigung oder den Erlass von Gebühren an strikte Bedingungen knüpft.

Weitere Beschlüsse

19.01.2025

Staat auf die Waage – Anzahl der Bundesministerien radikal verringern!

Staat auf die Waage – Anzahl der Bundesministerien radikal verringern!Deutschlands Staatsapparat wächst und wächst. Abzulesen ist das besonders gut an...
18.01.2025

Wachstumswende: Die Top Ten der Jungen Liberalen

Unser Land steht vor bedeutenden Herausforderungen. Die Wirtschaft stagniert, denn strukturelle Probleme wie der Fachkräftemangel, zu hohe Energiepreise und die...
14.12.2024

First Things First – Bundestagswahlprogramm 2025 der Jungen Liberalen

Das Programm gibt es jetzt auch zum Download!First Things First. – Denn eine starke Wirtschaft ist die Grundlage für alles....
Kategorien:
Filter Beschluss Organ
Mehr anzeigen