13.02.2026

Armut verhindern – Arbeit ermöglichen – Studenten Unterhalt gerecht regeln

In der Bundesrepublik Deutschland gilt eine Unterhaltspflicht für Eltern gegenüber ihren Nachkommen bis zur Beendigung der Erstausbildung, wozu auch das Studium gehört. Im Jahre 2024 wird in dieser Unterhaltspflicht neben dem Unterhalt auch die Übernahme der Studiengebühren und der Krankenversicherungsbeiträge einbegriffen, wobei das Kindergeld den Eltern zusteht. Somit erhält ein Student der Vollunterhalt erhält im Jahr 2026 1125 € pro Monat.

Während dieses Geld in vielen Städten eine finanzielle Sicherheit bietet, die ein sorgenfreies Studium ermöglicht, gibt es in unserer Republik ebenso viele Städte in denen Mietpreise und höhere Lebenshaltungskosten Studenten in die Armut treiben.

Im Gegensatz zu Bafög ist ein Zuverdienst bis zur Mini-Job-Grenze nicht ohne Abzüge möglich. Dadurch geht jeder Anreiz zur Erwerbstätigkeit verloren und es ist nicht möglich, die Armutsgrenze von ca. 1250 € Erwerbstätigkeit verloren und es ist nicht möglich die Armutsgrenze von ca. 1350 € pro Monat zu übersteigen.

Um diese Ungerechtigkeit auszugleichen, fordern wir daher, dass ein Freibetrag in Höhe der Mini-Job-Grenze eingeführt wird, damit Studenten durch ihre eigene Arbeit nicht in Armut leben müssen.

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