01.11.2009

TestierFREIHEIT statt Pflichtteilsrecht

Die Testierfreiheit ist die von unserem Erbrecht eingeräumte Möglichkeit, durch Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) frei über das eigene Vermögen zu bestimmen.

Die Testierfreiheit wird im deutschen Erbrecht durch das Pflichtteilsrecht beschränkt. Der Pflichtteil gewährt Abkömmlingen, Eltern, Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern eines Erblassers auch dann eine wirtschaftliche Teilhabe am Nachlass, wenn sie durch Verfügung von Todes wegen von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen worden sind.

Das Pflichtteilsrecht setzt so der Testierfreiheit im Interesse der Beteiligung von nächsten Angehörigen eine gesetzliche Grenze. Die Möglichkeiten der Pflichtteilsentziehung sind sehr begrenzt.

Die Jungen Liberalen beurteilen das Pflichtteilsrecht als überkommenes Rechtsinstitut, das den Wertvorstellungen einer modernen Gesellschaft nicht mehr gerecht wird.
Es widerspricht dem Vorstellungsbild der Jungen Liberalen, dass die Verfügungsbefugnis über das eigene Vermögen nach dem Tod limitiert sein soll. Jeder Mensch muss – im Sinne der Privatautonomie ohne Zwänge bestimmen dürfen, auf wen sein Vermögen nach seinem Tode übergehen soll. Deshalb fordern die Jungen Liberalen eine völlige Abschaffung des Pflichtteilsrechts im deutschen Erbrecht. Lediglich die Übertragung von Unterhaltsverpflichtungen auf den Erben muss gewährleistet sein.

 

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