26.09.2024

Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit

Die Jungen Liberalen setzen sich für die Aufnahme, der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Sozialen Arbeit in die geschützten Berufsgruppen des § 53 Abs. 1 StPO ein.

Sozialarbeiter leisten einen wichtigen Dienst in der Gesellschaft. Sie arbeiten in vielen Fällen mit Menschen zusammen, welche Straftaten begangen haben, oder welche begehen. Sozialarbeiter können allerdings erst richtig helfen, wenn sie ein vertrauensvolles Umfeld für Klienten schaffen können. Ohne Zeugnisverweigerungsrecht besteht dieses Umfeld so nicht. Oftmals bilden Sozialarbeiter ein Bindeglied zwischen Gruppierungen und dem Staat. Hierbei sollten die Sozialarbeiter neutral bleiben können und ihre Klienten nicht beschuldigen müssen.

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