13.02.2026

Armut verhindern – Arbeit ermöglichen – Studenten Unterhalt gerecht regeln

In der Bundesrepublik Deutschland gilt eine Unterhaltspflicht für Eltern gegenüber ihren Nachkommen bis zur Beendigung der Erstausbildung, wozu auch das Studium gehört.
Im Jahre 2024 wird in dieser Unterhaltspflicht neben dem Unterhalt auch die Übernahme
der Studiengebühren und der Krankenversicherungsbeiträge einbegriffen, wobei das
Kindergeld den Eltern zusteht. Somit erhält ein Student der Vollunterhalt erhält im
Jahr 2024 1050 € pro Monat.

 Während dieses Geld in vielen Städten eine finanzielle Sicherheit bietet, die ein
 sorgenfreies Studium ermöglicht, gibt es in unserer Republik ebenso viele Städte in
 denen Mietpreise und höhere Lebenshaltungskosten Studenten in die Armut treiben.

 Im Gegensatz zu Bafög ist ein Zuverdienst bis zur Mini-Job-Grenze nicht ohne Abzüge
 möglich. Studenten, welche Unterhaltszahlungen der Eltern erhalten, bekommen jeden
 verdienten Euro vollständig vom Unterhalt abgezogen. Dadurch geht jeder Anreiz zur
 Erwerbstätigkeit verloren und es ist nicht möglich die Armutsgrenze von ca. 1250 €
 pro Monat zu übersteigen.

 Um diese Ungerechtigkeit auszugleichen, fordern wir daher das ein Freibetrag in Höhe
 der Mini-Job-Grenze eingeführt wird, damit Studenten durch ihre eigene Arbeit nicht
 in Armut leben müssen.

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