12.10.2019

Upskirting unter Strafe stellen!

Als Upskirting bezeichnet man das unerlaubte und heimliche Fotografieren unter den Rock oder unter das Kleid einer Person, in der Regel einer Frau, im öffentlichen Raum. Die Aufnahmen werden oftmals anschließend herumgereicht, weiterverschickt oder auf Onlineplattformen und Pornoseiten hochgeladen. Dieses Vorgehen wird rechtlich und oft auch gesellschaftlich bagatellisiert. Dabei handelt es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre und die sexuelle Selbstbestimmung der betroffenen Person, der bleibende Schäden hinterlassen kann. Dennoch ist in Deutschland lediglich das Verbreiten der Bilder und nicht das Fotografieren an sich strafbar. Die Jungen Liberalen fordern, Opfer von Upskirting nicht länger alleine zu lassen und das unbefugte Fotografieren oder Filmen in intime Bereiche unter Strafe zu stellen. Außerdem fordern wir Hilfsstellen finanziell und personell zu stärken, das Personal für Opfer von Upskirting zu schulen und die Hilfsangebote stärker zu bewerben. Darüber hinaus müssen die Plattformen, auf denen die Bilder hochgeladen werden, verpflichtet werden, die Bilder bei Kontaktaufnahme des Opfers sofort unwiderruflich zu löschen.

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