26.04.2023

Smoke and drive

Die Jungen Liberalen fordern die Gleichsetzung eines Grenzwertes von 3,8 ng/ml THC der Blutserumkonzentration zu einer 0,5g/l Blutalkoholkonzentration. Eine eine Änderung des § 24a StVG. Absatz 1 ist foldendermaßen zu ergänzen: „Außerdem handelt ordnungswidrig, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 3,8 ng/ml oder mehr THC im Blut hat“. Außerdem ist aus der Anlage zu § 24a StVG zu streichen „Cannabis Tetrahydrocannabinol (THC)“. Die bisherige Rechtsprechung zur Fahrerlaubnis soll wissenschaftlich evaluiert und ggf. (in reformierter Fassung) gesetzlich kodifiziert werden. Wertungswidersprüche im Vergleich zur Behandlung von Alkoholmissbrauch im Straßenverkehr sind auszuschließen. Das gilt insbesondere mit Blick auf die bisherige Rechtsprechung des Eignungsausschlusses der Fahrerlaubnis. Außerdem sollte aktiv im Bereich der Testung von Cannabis impaired Driving geforscht werden, um Intoxikation besser zu erkennen und die Grenzwerte ggf. anzupassen.

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