02.10.2012

Nicht nur Anwälte sind Berufsgeheimnisträger

Die Jungen Liberalen fordern die Ausweitung des Schutzes von Berufsgeheimnisträgern auf alle nach § 53 StPO zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigten Gruppen, wie z.B. Steuerberater, Journalisten und Ärzte. Angehörigen dieser Vertrauensberufe ist aufgrund staatlicher Vorgaben die Weitergabe bestimmter Informationen untersagt. Daher ist nicht nachzuvollziehen, warum sie nicht genauso wie Anwälte vollen rechtsstaatlichen Schutz als Berufsgeheimnisträger genießen.

Weitere Beschlüsse

13.02.2026

Olympischer Sport – Symbolbild einer Leistungsgesellschaft!

Wir Junge Liberale stehen uneingeschränkt zum Leistungsprinzip. Leistung muss sich lohnen – im Sport wie in allen Bereichen unserer Gesellschaft. Der...
13.02.2026

Armut verhindern – Arbeit ermöglichen – Studenten Unterhalt gerecht regeln

In der Bundesrepublik Deutschland gilt eine Unterhaltspflicht für Eltern gegenüber ihren Nachkommen bis zur Beendigung der Erstausbildung, wozu auch das Studium...
13.02.2026

Endlich ein Notfall: Wenn Trauma keine Diskussion mehr braucht

Vergewaltigung stellt eine schwere Menschenrechtsverletzung und einen massivenEingriff in die körperliche und seelische Integrität der Betroffenen dar. In einerderart akuten...
Kategorien:
Filter Beschluss Organ
Mehr anzeigen