28.02.2016

Kammerzwang abschaffen

Der Zusammenschluss von Kaufleuten und Handwerkern in berufsständige Körperschaften, wie z.B. Handwerkskammern, lässt sich bis in das Mittelalter zurückverfolgen. Dabei galten vor allem die Aufteilung und Regulierung des Marktes und die Einhaltung bestimmter Normen zu den Kernanliegen dieser Körperschaften. Auch in der heutigen Zeit nehmen Kammern die Vertretung von Berufsständen wahr. Die Jungen Liberalen unterstützen ausdrücklich die Selbstverwaltung  der verkammerten und freien Berufe. Allerdings ist heute wie damals für die Ausübung des Berufes die Mitgliedschaft und damit verbunden die Zahlung von Beiträgen in den Kammern verpflichtend. Gerade für kleine und mittlere Betriebe decken sich die Kosten für die Kammermitgliedschaft aber bei weitem nicht mit dem Nutzen. Aktuell haben vor allem Großunternehmen einen maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidungen der Kammern. Um dieses althergebrachte System zu reformieren und an die Gegebenheiten der modernen sozialen Marktwirtschaft anzupassen fordern die Jungen Liberalen:

  • Die Aufhebung der kostenpflichtigen Pflichtmitgliedschaft in berufsständigen Körperschaften bei Beibehaltung der Pflichtmitgliedschaft in einer frei zu wählenden Kammer zu Zwecken der beruflichen Selbstverwaltung
  • Die Zulassung mehrerer konkurrierender berufsständiger Körperschaften für die jeweiligen Berufsstände
  • Den Zugang zu Sonder-, Ausbildungs- und Beratungsleistungen der berufsständigen Körperschaften nur für zahlende Mitglieder
  • Um Konflikte zwischen Mitgliedern von Kammern, oder auch konkurrierenden Kammern zu lösen soll eine übergeordnete Schlichtungsstelle eingerichtet werden
  • Die klare staatliche Definierung von Rahmenbedingung für Aus-, Fort- und Weiterbildung um auch bei konkurrierenden Kammern einen Standard zu wahren
  • Die Kammern sollen sich zukünftig vereinsrechtlich organisieren um eine stärkere innerverbandliche Demokratie und Transparenz zu gewährleisten. Dabei gelten die staatlichen Rahmenbedingungen und über Satzung, Zusatzangebote und Mitgliedsbeiträge wird nach vereinsrechtlichen Vorgaben entschieden.
  • Die Vertretung von volljährigen Auszubildenden und deren Versicherung gegenüber den Arbeitgebern muss folglich an die staatliche Arbeitsaufsicht übertragen werden, um einen effektiven Arbeitsschutz für alle Auszubildenden zu gewährleisten.

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