27.07.2008

Effizienzsteigerung durch Wettbewerb – Mit Top-Runner zum Top-Performer

Effizienzsteigerung durch Wettbewerb Mit Top-Runner zum Top-Performer

Die Jungen Liberalen fordern die Bundesregierung auf, das Top-Runner-Programm für elektrische Geräte in Deutschland einzuführen.

Damit soll die Energieeffizienz bestimmter energieintensiver Produkte sukzessive verbessert werden. Es zielt auf die hundertprozentige Marktdurchdringung der effizientesten Technik ab. Dieses legt die maximal erreichte Energieeffizienz innerhalb einer Produktgruppe als Mindeststandard für alle vergleichbaren Geräte desselben Bereichs für die darauf folgende Top-Runner-Periode fest. Die Vorgabe gilt in gleicher Weise für importierte Geräte.

Dieses dynamische Modell soll statischen Verboten als Alternative vorgezogen werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) bestimmt hierfür die Anzahl und Ausgestaltung der einzelnen Produktgruppe. Die Dauer der Perioden wird vom BMWi gruppenspezifisch geregelt und ist sinnvoll,jedoch möglichst kurz zu wählen. Diese Regelung betrifft nur Unternehmen, deren Marktanteil an dieser Produktgruppe nur 1% übersteigt.

Weitere Beschlüsse

21.11.2025

Aufschwung statt Abwrackprämie, Reformen statt Regulierung – helfen wir der Automobilbranche aus der Krise!

Die Automobilbranche ist eine der tragenden Säulen der deutschen Wirtschaft. Siesteht jedoch aktuell vor enormen Herausforderungen: Lieferengpässe, politischeÜberregulierung, hohe Energiekosten...
21.11.2025

Wettbewerb statt Werftenrettung – Mit Marktwirtschaft in eine bessere Zukunft

Privat…  Dem Zeitgeist der Industriepolitik und politisch motivierten Investitionen oder gar Einstiegen in Unternehmen setzen wir die Vision eines attraktiven Wirtschaftsstandortes Deutschland...
21.11.2025

Keine Sabotage der Kabotage – Kabotageverbot im Luftverkehr abschaffen, klimaschädliche Markthindernisse beseitigen!

 Die Jungen Liberalen fordern die deutsche Bundesregierung auf, sich bei der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) für eine Aufhebung von Artikel 7, Satz 1...