17.08.2012

Blutprobenentnahme – Nicht ohne richterliche Anordnung

Die Jungen Liberalen halten an dem Richtervorbehalt zur Entnahme einer Blutprobe fest, sofern einer freiwilligen Entnahme durch den Betroffenen nicht zugestimmt wird. Das Grundrecht eines Einzelnen auf körperliche Unversehrtheit darf nicht eingeschränkt werden, indem der Staatsanwaltschaft und Polizei gleichfalls das Recht eingeräumt wird, Blutprobenentnahmen zum Zwecke des Nachweises von Alkohol, Betäubungsmitteln oder Medikamenten anzuordnen. Nur wenn „Gefahr im Verzug“ vorliegt, dürfen Staatsanwaltschaft und Polizei eine Blutprobenentnahme anordnen.

Weitere Beschlüsse

04.06.2026

Opferschutz stärken und Kinder schützen – Retraumatisierung durchantiquiertes Familienrecht verhindern

Häusliche Gewalt endet für viele Betroffene – insbesondere Frauen – nicht mit der Trennung, sondern geht zeitlich darüber hinaus. Gerade...
04.06.2026

BAföG-Reform jetzt – aber richtig

Policy Paper der Jungen Liberalen: 04.06.2026 Aktuelle Lage: Der Koalitionsstreit um die BAföG-Erhöhung Der Streit um die BAföG-Reform in der...
04.06.2026

Ausreisegenehmigungen: Pistorius spielt mit Grundrechten junger Menschen

Policy Paper der Jungen Liberalen: 04.06.2026 Das neue Wehrdienstgesetz verpflichtet wehrfähige Männer, längere Auslandsaufenthalte genehmigen zu lassen. Als diese Regelung...