17.08.2012

Blutprobenentnahme – Nicht ohne richterliche Anordnung

Die Jungen Liberalen halten an dem Richtervorbehalt zur Entnahme einer Blutprobe fest, sofern einer freiwilligen Entnahme durch den Betroffenen nicht zugestimmt wird. Das Grundrecht eines Einzelnen auf körperliche Unversehrtheit darf nicht eingeschränkt werden, indem der Staatsanwaltschaft und Polizei gleichfalls das Recht eingeräumt wird, Blutprobenentnahmen zum Zwecke des Nachweises von Alkohol, Betäubungsmitteln oder Medikamenten anzuordnen. Nur wenn „Gefahr im Verzug“ vorliegt, dürfen Staatsanwaltschaft und Polizei eine Blutprobenentnahme anordnen.

Weitere Beschlüsse

21.11.2025

Aufschwung statt Abwrackprämie, Reformen statt Regulierung – helfen wir der Automobilbranche aus der Krise!

Die Automobilbranche ist eine der tragenden Säulen der deutschen Wirtschaft. Siesteht jedoch aktuell vor enormen Herausforderungen: Lieferengpässe, politischeÜberregulierung, hohe Energiekosten...
21.11.2025

Wettbewerb statt Werftenrettung – Mit Marktwirtschaft in eine bessere Zukunft

Privat…  Dem Zeitgeist der Industriepolitik und politisch motivierten Investitionen oder gar Einstiegen in Unternehmen setzen wir die Vision eines attraktiven Wirtschaftsstandortes Deutschland...
21.11.2025

Keine Sabotage der Kabotage – Kabotageverbot im Luftverkehr abschaffen, klimaschädliche Markthindernisse beseitigen!

 Die Jungen Liberalen fordern die deutsche Bundesregierung auf, sich bei der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) für eine Aufhebung von Artikel 7, Satz 1...
Kategorien:
Filter Beschluss Organ
Mehr anzeigen