17.08.2012

Blutprobenentnahme – Nicht ohne richterliche Anordnung

Die Jungen Liberalen halten an dem Richtervorbehalt zur Entnahme einer Blutprobe fest, sofern einer freiwilligen Entnahme durch den Betroffenen nicht zugestimmt wird. Das Grundrecht eines Einzelnen auf körperliche Unversehrtheit darf nicht eingeschränkt werden, indem der Staatsanwaltschaft und Polizei gleichfalls das Recht eingeräumt wird, Blutprobenentnahmen zum Zwecke des Nachweises von Alkohol, Betäubungsmitteln oder Medikamenten anzuordnen. Nur wenn „Gefahr im Verzug“ vorliegt, dürfen Staatsanwaltschaft und Polizei eine Blutprobenentnahme anordnen.

Weitere Beschlüsse

13.02.2026

Olympischer Sport – Symbolbild einer Leistungsgesellschaft!

Wir Junge Liberale stehen uneingeschränkt zum Leistungsprinzip. Leistung muss sich lohnen – im Sport wie in allen Bereichen unserer Gesellschaft. Der...
13.02.2026

Armut verhindern – Arbeit ermöglichen – Studenten Unterhalt gerecht regeln

In der Bundesrepublik Deutschland gilt eine Unterhaltspflicht für Eltern gegenüber ihren Nachkommen bis zur Beendigung der Erstausbildung, wozu auch das Studium...
13.02.2026

Endlich ein Notfall: Wenn Trauma keine Diskussion mehr braucht

Vergewaltigung stellt eine schwere Menschenrechtsverletzung und einen massivenEingriff in die körperliche und seelische Integrität der Betroffenen dar. In einerderart akuten...
Kategorien:
Filter Beschluss Organ
Mehr anzeigen