Die Automobilbranche ist eine der tragenden Säulen der deutschen Wirtschaft. Sie
steht jedoch aktuell vor enormen Herausforderungen: Lieferengpässe, politische
Überregulierung, hohe Energiekosten sowie der globale Transformationsdruck hin zu
emissionsfreien Antrieben, aber auch selbstverschuldete, falsche Entscheidungen in
den letzten Jahren. Die bisher diskutierten politischen Maßnahmen, wie etwa die
Abwrackprämie, stellen lediglich kurzfristige, planwirtschaftliche Flicklösungen dar
und bieten keine nachhaltigen Antworten auf die strukturellen Probleme der Branche.
Statt auf Subventionen und kurzfristige Konjunkturprogramme zu setzen, brauchen wir
langfristige, marktgerechte Reformen. Eine nachhaltige Modernisierung der
Automobilindustrie sollte durch Deregulierung, den Abbau von Innovationshemmnissen
und gezielte Investitionen in zukunftsorientierte Technologien gefördert werden. Nur
durch diese Maßnahmen kann Deutschland seine Wettbewerbsfähigkeit erhalten und
zugleich den Wandel in Richtung einer CO₂-neutralen Mobilität aktiv mitgestalten.
- Verzicht auf ineffiziente Subventionen und Abwrackprämien:
Anstatt die Automobilbranche durch punktuelle, staatliche Kaufanreize künstlich
zu stützen, fordern wir, auf Subventionen wie die Abwrackprämie zu verzichten.
Solche Programme verzerren den Markt und schaffen keine langfristigen Lösungen
für die strukturellen Probleme der Branche. - Entbürokratisierung und Deregulierung:
Bürokratische Hürden und Regulierungen müssen abgebaut werden, um der
Automobilbranche die notwendigen Spielräume für innovative Entwicklung zu
eröffnen. Wir fordern eine umfassende Deregulierung, insbesondere in den
Bereichen Zulassungsverfahren für neue Technologien, Infrastrukturentwicklung
(z.B. Ladeinfrastruktur) und Bau- sowie Umweltvorschriften. Die europäischen
Flottengrenzwerte machen wir mit der Ausweitung des Emissionszertifikatehandel
auf den Verkehrssektor obsolet. - Bekenntnis zu fairen internationalen Handelsbeziehungen:
Deutschland als global führender Automobilstandort darf seine
Wettbewerbsfähigkeit nicht durch Handelshemmnisse wie Zölle verlieren. Wir
fordern eine handelspolitische Neuausrichtung, die den internationalen freien
Wettbewerb in den Fokus rückt und die Zusammenarbeit mit anderen
Industrieländern in Zukunftstechnologien verstärkt. Wir stehen für Freihandel
statt Protektionismus – das hilft vor allem der heimischen Wirtschaft. - Reform des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG):
Das EmoG sollte dahingehend reformiert werden, dass es nicht ausschließlich auf
Batterieelektrische Fahrzeuge setzt, sondern technologieoffen gestaltet
wird. Wasserstoff, synthetische Kraftstoffe und andere alternative Antriebsarten
müssen gleichberechtigt gefördert werden. Ein entsprechendes
„Technologieneutralitätsprinzip“ sollte in das EmoG aufgenommen werden. - Bekenntnis zu einem fairen und wettbewerbsfähigen Steuerrecht:
Die Automobilbranche leidet unter einer hohen Steuer- und Abgabenlast. Wir
fordern eine Reform der Unternehmensbesteuerung mit dem Ziel,
den Gewerbesteuerhebesatz für forschungsintensive Unternehmen zu senken. Dies
könnte im Rahmen einer Reform des Körperschaftssteuergesetzes(KStG) geschehen,
um gezielt Investitionen in Innovationen zu erleichtern. - Überarbeitung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG):
Das BEHG, das die CO₂-Bepreisung regelt, sollte dahingehend angepasst werden,
dass die Einnahmen aus dem Emissionshandel vermehrt in die Forschung und
Entwicklung klimaneutraler Technologien in der Automobilindustrie fließen.
Hierbei soll die Förderung auf technologieoffene Lösungen ausgerichtet sein, um
der Vielfalt an Möglichkeiten für eine klimafreundliche Mobilität Rechnung zu
tragen. - Anpassung der Straßenverkehrsordnung für neue Mobilitätskonzepte:
Auch auf nationaler Ebene müssen Regelungen angepasst werden.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) und das Straßenverkehrsgesetz (StVG) sollten
modernisiert werden, um innovative Mobilitätskonzepte wie autonome Fahrzeuge, E-
Scooter und Carsharing zu fördern. Der rechtliche Rahmen muss angepasst werden,
um neue Technologien effizienter zu integrieren und gleichzeitig den
Verkehrsfluss sowie die Sicherheit zu gewährleisten. Dies könnte durch
Modellprojekte in deutschen Städten erprobt und europaweit in Kooperation mit
den Mitgliedsstaaten ausgebaut werden. - Förderung beruflicher Weiterbildung und Umschulung durch ein
Transformationsfondsgesetz:
Der Wandel in der Automobilbranche erfordert nicht nur technologische
Neuerungen, sondern auch eine Anpassung der Qualifikationen der Beschäftigten.
Wir fordern die Einführung eines Transformationsfondsgesetzes, das Unternehmen
steuerliche Anreize für die Weiterbildung und Umschulung ihrer Mitarbeiter
bietet. Dies soll insbesondere in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für
Arbeit und nach dem Vorbild des Qualifizierungschancengesetzes umgesetzt werden. - 8. Harmonisierung der CO₂-Flottenziele auf europäischer Ebene:
Die derzeitigen europäischen CO₂-Flottenziele, wie in der Verordnung (EU)
2019/631 festgelegt, stellen eine Herausforderung für die Automobilhersteller
dar. Wir fordern, dass Deutschland sich in der EU kurzfristig dafür einsetzt,
die Ziele technologieoffener zu gestalten. Es sollte ermöglicht werden, dass
auch alternative Antriebsformen wie Wasserstoff und synthetische Kraftstoffe auf
die Flottenziele angerechnet werden. Darüber hinaus fordern wir eine Überprüfung
der derzeitigen Grenzwerte, um sicherzustellen, dass sie realistisch und
innovationsfördernd sind. Eine Steigung der Flottenziele lehnen wir ab. - Überarbeitung der EU-Typgenehmigung für Fahrzeuge:
Die EU-Typgenehmigungsverordnung muss reformiert werden, um die Zulassung
innovativer Fahrzeugtechnologien zu erleichtern. Die bestehenden
Genehmigungsverfahren sind langwierig und behindern Innovationen, insbesondere
im Bereich autonomer Fahrzeuge und neuer Antriebstechnologien. Deutschland
sollte sich in der EU für beschleunigte Genehmigungsverfahren und Pilotprojekte
einsetzen, die es den Herstellern ermöglichen, neue Technologien schneller auf
den Markt zu bringen. - Ausbau des europäischen Infrastrukturplans TEN-T (Transeuropäische Netze):
Der TEN-T Infrastrukturplan, der den Aufbau eines transeuropäischen
Verkehrsnetzes vorsieht, muss zukunftsgerichtet um den Ausbau der
Ladeinfrastruktur und Wasserstofftankstellen erweitert werden. Deutschland
sollte sich in der EU für eine stärkere Förderung der Mobilitätsinfrastruktur
einsetzen, die auch für alternative Antriebe nutzbar ist. Die Mittel aus
dem Connecting Europe Facility (CEF) sollten gezielt für diese
Infrastrukturprojekte bereitgestellt werden, um den Ausbau europaweit zu
beschleunigen. - Reform der europäischen Batterieverordnung:
Die aktuelle Batterieverordnung legt hohe Anforderungen an die Nachhaltigkeit
und das Recycling von Batterien fest. Während diese Ziele grundsätzlich
begrüßenswert sind, fordern wir, dass die Verordnung so angepasst wird, dass sie
Innovationen in der Batterietechnologie nicht behindert. Insbesondere sollten
KMU und Startups im Bereich der Batterietechnologie gezielt gefördert und von
übermäßigen bürokratischen Anforderungen entlastet werden. - Reform des EU-Zollrechts für Fahrzeugkomponenten:
Die Automobilbranche ist stark auf globale Lieferketten angewiesen.
Zollvorschriften können den Import und Export von Fahrzeugkomponenten unnötig
verkomplizieren. Wir fordern, dass Deutschland sich in der EU für eine
Vereinfachung der Zollvorschriften nach dem Unionszollkodex (UZK) einsetzt, um
den freien Handel von Fahrzeugteilen, insbesondere für neue Technologien wie
Batteriezellen und Halbleiter, zu erleichtern. Eine Reduzierung der Zölle auf
strategische Komponenten könnte die Produktionskosten senken und die
Innovationsfähigkeit der Branche stärken. - Förderung von Pilotprojekten im Bereich autonomes Fahren durch ein europäisches
Testfeldnetzwerk:
Autonomes Fahren ist eine der Schlüsseltechnologien der Zukunft. Wir fordern,
dass Deutschland in der EU für ein erweitertes europäisches Testfeldnetzwerk
eintritt, das es ermöglicht, autonomes Fahren grenzüberschreitend zu testen.
Hierbei sollten die bürokratischen Anforderungen gesenkt und vereinheitlichte
Genehmigungsverfahren auf europäischer Ebene entwickelt werden. Durch die
Schaffung solcher Testkorridore könnte Europa zu einem Vorreiter in der
Entwicklung autonomer Fahrzeuge werden. - Stärkere Förderung von Recycling und Kreislaufwirtschaft in der
Automobilbranche:
Auf europäischer Ebene ist die EU-Kreislaufwirtschaftsstrategie bereits ein
Schritt in die richtige Richtung. Wir fordern, dass Deutschland sich in der EU
dafür einsetzt, die Automobilindustrie stärker in die Kreislaufwirtschaft
einzubinden. Dies könnte durch Anreize für Recycling von Materialien wie
seltenen Erden, Batterien und Kunststoffen geschehen. Die Batterieverordnung und
die Altautoverordnung (Richtlinie 2000/53/EG) sollten dahingehend angepasst
werden, dass Unternehmen, die nachhaltige Recyclingmethoden anwenden,
steuerliche Erleichterungen oder Förderungen erhalten.