Die frühestmögliche Hilfe für entwicklungsverzögerte, entwicklungsgefährdete, behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder im Vorschulalter ist die Frühförderung. Hierbei steht die Entwicklung des Kindes unter Berücksichtigung seines individuellen Förderbedarfs im Mittelpunkt. Wir Junge Liberale wollen jedem Kind die Flügel heben und bestmögliche Chancen für sein Leben ermöglichen.
Hierzu möchten wir die Eltern und Leistungserbringer der Frühförderung mit praxistauglichen Regelungen unterstützen.
Konkret fordern wir:
- Regelungen in § 98 SGB IX unbürokratischer konstruieren: Das bestehende Herkunftsprinzip soll abgeschafft und damit bei Umzügen in andere Landkreise bzw. kreisfreie Städte und Bundesländer ebenso die örtliche Zuständigkeit des Trägers der Eingliederungshilfe wechseln.
- Leistungszeitraum nach § 46 SGB IX praxistauglich gestalten: Die Maßnahmen der Komplexleistung sollen nicht mehr automatisch mit der Einschulung des Kindes enden. Stattdessen soll ein unterstützender Übergang im Rahmen der Frühförderung ermöglicht werden.