Die Jungen Liberalen erkennen das Leid an, das zu Unrecht Verurteilten geschieht. Daher fordern wir die Anpassung des § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG). Die gegenwärtige Gesetzeslage sieht eine Entschädigung für Vermögensschäden und Nicht-Vermögensschäden vor. Die derzeitige Entschädigung von 25€ pro Tag für Nicht-Vermögensschäden wird einer ungerechtfertigten Freiheitsentziehung nicht gerecht. Die Haftentschädigung für unschuldig Verurteilte muss umgehend angehoben werden. Auch hat der Staat sich im Rahmen seiner Möglichkeiten daran zu beteiligen, etwaige Schäden an der Reputation der Verurteilten wiedergutzumachen. Zudem dürfen von der Entschädigung keine Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung abgezogen werden.