Die Jungen Liberalen sind der Ansicht, dass auch alleinstehenden Frauen und in gleichgeschlechtlichen Beziehungen lebenden Frauen Zugang zu künstlicher Befruchtung erhalten müssen.
Dieser ist derzeit verheirateten Paaren vorbehalten. Grundlage hierfür bilden §27a Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) und die daraus abgeleiteten Richtlinien über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen. Die JuLis fordern daher die Streichung von § 27a Abs. 1 Nr. 3 SGB V, sowie entsprechende Anpassungen in § 27a SGB V selbst und in den Richtlinien des Bundesauschusses der Ärzte und Krankenkassen.