01.11.2009

Vorschulen erlauben – Grundgesetz ändern

Früher galt die Vorschule ausschließlich der Vorbereitung auf das Gymnasium. Allerdings konnten nur wohlhabende Eltern ihren Kindern den Vorschulbesuch ermöglichen. Der Besuch war also nur einem privilegierten Bruchteil der Gesellschaft vorbehalten. Somit war zu jeder Zeit soziale Segmentierung intendiert. Um das für die Zukunft zu verhindern, wurde diese Idee der Vorschule in der Weimarer Republik abgeschafft. Dieses Verbot wurde auch in das Grundgesetz übernommen.

Heutzutage aber verstehen wie unter dem modernen Begriff der Vorschule etwas völlig anderes. Diese siedelt sich im Elementarbereich an und ist ein Garant für frühezeitigen und chancengerechten Bildungsweg. Die unterschiedlichen Vorschulansätze führen auch noch heute zu Verwirrung.
Dort, wo Vorschulklassen als Bindeglied zwischen Kindergarten und der Primarstufe fungieren, sind sie zwar Realität, müssten dem Namen nach qua Grundgesetz aber eigentlich verboten sein. Deswegen fordern die JuLis die Streichung des überholten Artikels 7, Absatz 6 GG mit dem Vorschulen aufgehoben werden.

 

Weitere Beschlüsse

25.09.2026

Für eine konsequente Meinungsfreiheit

Die Jungen Liberalen bekennen sich zur Meinungsfreiheit als dem konstituierenden Grundrecht einer freien und offenen Gesellschaft. Eine liberale Demokratie zeichnet...
25.09.2026

Ethnische Einheit als Vorwand – Chinas Assimilierungsgesetz stoppen, Tibet und Ostturkestan nicht alleinlassen

Am 12. März 2026 verabschiedete der Nationale Volkskongress der Volksrepublik China das „Gesetz zur Förderung der ethnischen Einheit und des...
25.09.2026

Erfolgreiche Start-Ups = erfolgreiche Zukunft

Vorwort Der Wirtschaftsstandort Deutschland steht unter enormem Druck: Erdrückende Bürokratie, mangelnde Digitalisierung, immense Energiekosten sowie eine, sich immer dramatischer zuspitzende...