Bundesschiedsgericht


Unser Bundesschiedsgericht ist für alle rechtlich relevanten Streitigkeiten innerhalb des Bundesverbandes sowie in Landesverbänden zuständig, die über kein eigenes Schiedsgericht verfügen. Es ist in unserer Satzung verankert und besteht aus einem Vorsitzenden mit der Befähigung zum Richteramt sowie zwei Stellvertretern und zwei weiteren Mitgliedern. Sie werden für die Dauer von zwei Jahren von unserem Bundeskongress gewählt. Wer das Schiedsgericht anrufen kann und nach welchem Verfahren es verhandelt, ist in unserer Schiedsordnung festgeschrieben.


MITGLIEDER DES BUNDESSCHIEDSGERICHTS