Staatstrojaner schlägt dem Fass den Boden aus

Wir Jungen Liberalen halten die im Deutschen Bundestag debattierte Gesetzesänderung, nach der Strafverfolgungsbehörden künftig weitgehend auf so genannte Staatstrojaner zurück greifen dürfen um private Kommunikation zu überwachen, für einen unzulässigen Eingriff die Grundrechte. Unser Bundesvorsitzender Konstantin erklärt dazu:

„Nach der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung und dem BND-Gesetz beendet die große Koalition ihre Regierungsperiode mit einer letzten großen Einschränkung der Privatsphäre der Bürger. Indem Union und SPD dem Staat die Lizenz zum Hacken verschaffen wollen, missachten sie nicht nur die Grundrechte von Millionen Staatsbürgern, sondern sie widersetzen sich auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Danach hat jeder Einzelne einen Anspruch auf die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Anders als etwa bei der Telefonüberwachung wird mit der Installation eines Trojaners ein permanenter Zugang zu privater Kommunikation geschaffen, der nach Belieben verwendet werden kann.“


„indem union und spd dem staat die lizenz zum hacken verschaffen wollen, missachten sie die grundrechte von millionen staatsbürgern.“

Konstantin in der Pressemitteilung


„Die Tatsache, dass Koalitionsfraktionen und Bundesregierung eine solche Änderung wenige Monate vor der Bundestagswahl klammheimlich in einem anderen Gesetzgebungsverfahren verstecken, wirft Fragen auf. Wollen sich die Verantwortlichen bei Union und SPD im Wahlkampf vor der Debatte drücken?“


„Dass Koalitionsfraktionen und bundesregierung eine solche änderung wenige monate vor der bundestagswahl klammheimlich in einem anderen gesetzgebungsverfahren verstecken, wirft fragen auf.“

Konstantin in der Pressemitteilung


„Die jüngsten terroristischen Ereignisse in Europa können für diesen Schritt keine Begründung sein. Schließlich waren die Täter den Sicherheitsbehörden bereits bekannt. Wir setzen uns weiter dafür ein, dass Polizei und Strafverfolgungsbehörden in solchen Fällen alle bestehenden Möglichkeiten ausnutzen und zudem vernünftig ausgestattet werden. Dann braucht es keine Schnellschüsse gegen die Bürgerrechte“, so Konstantin abschließend.