KUHLE-Gastbeitrag zur Geheimdienstkontrolle für die „Frankfurter Rundschau“

Anlässlich der angekündigten Klage der G10-Kommission des Deutschen Bundestags gegen die Bundesregierung schrieb der Bundesvorsitzende der Jungen Liberalen (JuLis), Konstantin KUHLE, den folgenden Gastbeitrag für die Frankfurter Rundschau (http://www.fr-online.de/gastbeitraege/nsa-absolutes-minimum,29976308,32974102.html):

 

Absolutes Minimum

Die Geheimdienste sollten nicht abgeschafft, vielmehr muss ihre Arbeit koordiniert und transparent werden.

Die G10-Kommission des Deutschen Bundestags möchte beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage gegen die Bundesregierung erheben. Das Gremium verlangt Einblick in Unterlagen zur Tätigkeit des US-Geheimdienstes NSA in Deutschland. Es geht um eine Liste von Begriffen, nach denen Nachrichtendienste die Kommunikation im Internet durchsucht haben – die „Selektoren-Liste“.

Schon Mitte 2013 bestand der Verdacht, dass der NSA am weltweit größten Internetknotenpunkt in Frankfurt am Main deutsche Staatsbürger ausgespäht hatte. Doch es war der Bundesnachrichtendienst, der gegenüber den Geheimdienst-Kontrolleuren im Bundestag zugab, nicht die NSA, sondern er selbst hätte den Internetverkehr überwacht. Später stellte sich dieses Manöver als Täuschung heraus. Der BND hatte bei seiner Überwachung Teile der Selektoren der NSA verwendet und die Ergebnisse an die Amerikaner weitergeleitet.

Die Abgeordneten wollen nun folgende Fragen beantwortet wissen: In welchem Umfang hat der deutsche Auslandsgeheimdienst deutsche Staatsbürger im Inland ausspioniert und abgehört? Hat der BND dabei Suchkriterien der USA ungefiltert übernommen oder zumindest nicht hinreichend geprüft? Und inwiefern unterscheidet sich die gängige Praxis der Deutschen dann überhaupt noch vom viel gescholtenen Überwachungssystem der USA?

Diese Fragen klären zu wollen, ist das Recht der Kommission. Über die Beschränkung von Grundrechten wird nicht im Hinterzimmer des Kanzleramts entschieden, sondern im Parlament. Um die Arbeit der Geheimdienste nicht zu gefährden, kontrolliert nicht der ganze Bundestag den BND, sondern nur ein Gremium aus neun Abgeordneten, das so genannte Parlamentarische Kontrollgremium. Immer wenn es um Eingriffe in das Post- und Fernmeldegeheimnis durch die Nachrichtendienste geht, ist sogar nur eine Kommission aus vier Mitgliedern zuständig. Weil dieses Grundrecht in Artikel 10 des Grundgesetzes geregelt ist, tritt die Gruppe unter dem Namen „G10-Kommission“ zusammen.

Grundsätzlich entscheidet die Kommission über einzelne Überwachungsmaßnahmen bevor sie durchgeführt werden. Anders als bei Maßnahmen der Polizei wird eine Überwachungsmaßnahme der Geheimdienste den Betroffenen nicht mitgeteilt. Sie können sich vor keinem Gericht dagegen wehren. Nur in Ausnahmefällen darf eine Überwachung stattfinden, ohne dass die Kommission darüber befunden hat. Bei einer längerfristigen Kooperation von Nachrichtendiensten mit dem Austausch sensibler Informationen darf man erwarten, dass die G10-Kommission vorab einbezogen wird. Schließlich führten die verwendeten Selektoren in großem Stil zur Ausforschung von europäischen Partnerländern und deutschen Wirtschaftsunternehmen. Dies hat der Sonderermittler der Bundesregierung für die NSA-Affäre, Kurt Graulich, kürzlich bekannt gegeben.

Die demokratische und rechtsstaatliche Kontrolle der Nachrichtendienste ist schon heute auf ein Minimum reduziert. Wenn die Geheimdienste ihre Informationspflichten nicht einmal gegenüber dem kleinsten denkbaren Ausschnitt des Parlaments nachkommen, wie soll die breite Öffentlichkeit an eine wirksame Kontrolle der Nachrichtendienste glauben? Die Klage der G10-Kommission ist deshalb ein richtiger Schritt zu einer wirksameren Geheimdienstkontrolle. Schließlich hatte auch der BND mit dem Umzug der Behörde von bayerischen Pullach nach Berlin mehr Transparenz und Offenheit versprochen.

Selbst wenn das Kanzleramt die Selektoren-Listen doch noch zähneknirschend oder aufgrund eines Urteils vorlegen sollte, bedarf die Struktur der deutschen Geheimdienstkontrolle einer tiefgreifenden Überarbeitung. Das Parlamentarische Kontrollgremium muss in Zukunft mit den gleichen Rechten ausgestattet werden wie ein Untersuchungsausschuss. In der G10-Kommission sollte künftig ein Bürgeranwalt sicherstellen, dass neben dem Interesse der Nachrichtendienste auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt ist. Zudem muss der Bundestag einen Beauftragten für die Nachrichtendienste nach dem Vorbild des Wehrbeauftragten einführen, der auch als Ansprechpartner für die Mitarbeiter der Dienste fungiert und bei möglichen Missständen Öffentlichkeit herstellen kann.

Die Kooperation verschiedener Nachrichtendienste in einer globalisierten und digitalisierten Welt ist Realität. Neben dem Ausbau der nationalen Kontrollmechanismen müssen daher auch auf europäischer Ebene neue Wege beschritten werden, um die Privatsphäre unbescholtener Bürger gegen Massenüberwachung zu sichern. Auch das Europäische Parlament sollte daher entsprechende Strukturen schaffen. Vorkommnisse wie die Überwachung französischer Regierungsmitglieder durch den BND könnten bei einer europäischen Abstimmung in Zukunft vermieden werden.

Die Bürger haben den Eindruck, dass internationale Überwachungs- und Geheimdienst-Skandale in jüngst dramatisch zugenommen haben. Dazu treten nationale Affären wie das Versagen des Verfassungsschutzes bei der Aufklärung der Morde der Terrororganisation Nationalsozialistischer Untergrund. Aus diesen Problemen nähren sich Stimmen, die nach einer kompletten Abschaffung aller Nachrichtendienste rufen. Das kann man angesichts einer zunehmenden internationalen Bedrohungslage nicht ernsthaft wollen. Die Nachrichtendienste wären allerdings gut beraten, nicht ständig durch Intransparenz und Vertuschungsversuche gute Argumente für die eigene Entmachtung zu liefern.