Allzu oft wird das Surfverhalten privater Nutzer im Internet verfolgt und ausgewertet, die Gerätenutzung analysiert und diese Daten anschließend verkauft, ohne dass die Nutzer für diese Praktiken vorher ihr Einverständnis gegeben haben. Mündige Bürger wissen selbst am besten, wem sie ihre Daten für welchen Zweck zur Verfügung stellen. Wenn sie über die Nutzung jedoch nicht informiert werden, ist es mit Mündigkeit und im schlimmsten Fall mit der gewünschten Anonymität im Netz vorbei.
„Stell dir vor, andere wissen, was Du im letzten Jahr im Netz gemacht hast.“
Konstantin in unserer Pressemitteilung
Dies ist möglich, obwohl wir Europäer uns gerade erst ein neues Datenschutzrecht verordnet haben: Im Jahr 2018 wird die in der gesamten EU die so genannte Datenschutzgrundverordnung in Kraft treten. Danach müssen sich Unternehmen innerhalb und außerhalb der EU an unsere Spielregeln beim Datenschutz halten, wenn sie das Surfverhalten von Unionsbürgern beobachten. Tun sie dies nicht, drohen Sanktionen, beispielsweise Bußgelder.
Doch auch das beste Datenschutzrecht nützt nichts, wenn nicht auch dessen Einhaltung durchgesetzt wird. Bei den Staatsanwaltschaften haben Verstöße gegen Datenschutzrecht keine oberste Priorität und die wenigsten Bürger wissen, wie sie sich gegen solche Übergriffe wehren können. Kein Wunder: Bisher sind kaum Instrumente vorhanden. Denkbare neu einzuführende Mittel wären etwa das Instrument der Sammelklage von Bürgern gegen Datenschutzsrechtsverstöße. Denn je mehr Kläger auf die Einhaltung ihrer Grundrechte pochen, desto höher ist der Druck auf die zuständigen Behörden, dem möglichen Verstoß nachzugehen. Schließlich könnten auch Unternehmen und Plattformen, die Programme und Apps zur Verfügung stellen, rechtlich dazu verpflichtet werden, den Benutzer vor Zugriffen auf seine Daten durch einige dieser Programme oder Apps zu schützen oder zu warnen.
Im digitalen Zeitalter sind wir darauf angewiesen, dass unsere Daten geschützt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich nicht jedes Unternehmen ohne unser Einverständnis über die Details unseres Verhaltens im Netz informieren kann. Dies haben mittlerweile auch die Vereinten Nationen erkannt, die einen einen VN-Sonderberichterstatter für die internationale Beobachtung des Rechts auf Privatsphäre ernannt haben.
„Im digitalen Zeitalter sind wir darauf angewiesen, dass unsere Daten geschützt werden. Es muss sichergestellt sein, dass sich nicht jedes Unternehmen ohne unser Einverständnis über unser Verhalten im Netz informieren kann.“
Konstantin Kuhle in unserer Pressemitteilung16
„Für uns JuLis ist angesichts der fortschreitenden Digitalisierung klar, dass auch unser Datenschutz moderner und effektiver werden muss. Ausgehend von einem Zustand, in dem die Grundeinstellung sozialer Netzwerke dem Nutzer den höchstmöglichen Datenschutz und Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gewährleistet, muss der Nutzer mittels technischer Einstellungen selbst aktiv bestimmen können, wer seine Daten einsehen und darauf Zugriff nehmen darf. Ein solches Opt-In-Verfahren muss auch ein Verbot für den Betreiber einschließen, ungefragt auf E-Mail-Daten und Adressbücher seiner Nutzer Zugriff zu nehmen“, erklärte unser Bundesvorsitzender Konstantin abschließend.
Bei Fragen zu unserer Beschlusslage zum Thema Datenschutz steht Dir Phil (hackemann@julis.de) zur Verfügung. Mit Blick auf unsere Pressearbeit frag am besten Florian (ott@julis.de) oder James (zabel@julis.de).
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