Chatkontrolle stoppen!

Die Europäische Kommission schlägt im Kampf gegen Kindesmissbrauchsdarstellungen und Grooming im Netz ein neues Überwachungsinstrument vor: die Chatkontrolle. Alle Nachrichten, Fotos und Videos, die Du über Messengerdienste wie WhatsApp, Telegram oder Signal, verschickst, sollen auf diese Inhalte unter Umgehung der Verschlüsselung gescannt werden.

Das ist der größte Angriff auf die Grundrechte im digitalen Raum. Alle Menschen werden unter Generalverdacht gestellt und überwacht. Mit europäischen Werten hat das nichts zu tun.

Deshalb kämpfen wir gegen die Chatkontrolle. Und Du kannst uns helfen! Dazu bieten wir Dir verschiedene Möglichkeiten.

“Die Chatkontrolle ist der größte Angriff auf unsere Bürgerrechte seit Jahrzehnten.” (Moritz Körner, MdEP)

Zusammen mit unserem JuLi-Abgeordneten im Europaparlament, Moritz Körner, haben wir eine Kampagne auf die Beine gestellt, um die Einführung der Chatkontrolle noch zu verhindern. Der Plan: Nutz’ Deine europäischen Kontakte aus: Völlig egal, ob Familie, Freunde aus dem Auslandssemester oder ein Tinder-Date.

Unsere Vorlagen kannst Du benutzen, um das Thema niedrigschwellig via WhatsApp, Facebook-Messenger oder Instagram zu verbreiten, Dein Umfeld dafür zu sensibilisieren und zum Handeln zu bewegen.

Außerdem nutzen wir Chat-GPT-3, um Dich mit E-Mails an Abgeordnete in allen EU-Staaten zu versorgen. Wir kämpfen also mit KI gegen die Chatkontrolle! Auf unserer Website kannst Du Dich jetzt dem Kampf anschließen.

Zur Kampagnenseite stopchatcontrol.eu

Neben einer Kampagne haben wir auch eine Petition gestartet, um uns gegen die Chatkontrolle zu Wehr zu setzen. Unterschrieb’ jetzt und sende so ein wichtiges Zeichen im Kampf für unsere Bürgerrechte!

Zur Petition

Wir haben uns viele Gedanken zur Chatkontrolle gemacht und diese hier für Dich aufgeschrieben. Neben den vielen Gefahren haben wir uns auch mit alternativen Ansätzen zur Bekämpfung von Kindesmissbrauchsdarstellungen im Internet beschäftigt.

Positionspapier downloaden

Mit unseren Vorlagen kannst Du Deine eigenen Posts in unserem Kampagnendesign aufsetzen. Dafür stehen Dir eine alleinestehende Positionskachel und ein Karussel zur Verfügung.

Positionskachel downloaden

Karussel downloaden

Unsere Argumente im Detail

Chatkontrolle heißt, dass die Anbieter von Messengerdiensten wie WhatsApp, Telegram oder Signal verpflichtet werden, alle Chats auf verdächtige Inhalte zu durchsuchen. Dies soll sich zum einen auf Kindesmissbrauchsdarstellungen beziehen. Zum anderen soll aber auch das sog. Cybergrooming umfasst werden. Cybergrooming liegt vor, wenn auf ein Kind durch einen Inhalt (Text, Bilder, Videos, Audios etc.) eingewirkt wird, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen oder die Herstellung oder Verschaffung von Kindesmissbrauchsdarstellungen zu ermöglichen (§ 176b StGB). Entscheidend ist, dass hier bereits die Vorbereitung solcher Straftaten kriminalisiert wird, und das bereits strafbare Einwirken nicht selbst durch sexuelle Inhalte geschehen muss. Auch objektiv völlig harmlose Inhalte sind erfasst,[1]  das Unrecht ergibt sich letztlich allein aus der Absicht des Täters. Das ist nicht falsch, erschwert aber die Erkennung solcher Straftaten durch den Algorithmus einer Chatkontrolle.

Die zur Chatkontrolle notwendige Technik soll nicht in der technologieneutralen Verordnung festgelegt werden. Chatkontrolle ist aber in jedem Falle nur möglich, wenn eine etwaige Verschlüsselung umgangen wird. Denkbar wäre hier entweder das Client-Side-Scanning, bei dem Inhalte bereits vor dem Versand auf dem Endgerät gescannt werden (umsetzbar durch App-Update), oder durch einen Bruch von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Beim Cybergrooming braucht es andere Maßnahmen, etwa die inhaltliche Durchsuchung von Textnachrichten mit Selektoren. Die strafrechtliche Unbestimmtheit des Cybergrooming findet ihre technische Entsprechung darin, dass hier eine Vielzahl von Wörtern in die Selektorenliste aufgenommen werden müsste.

Einen Rechtsschutz der Überwachten sieht der Entwurf der Verordnung nicht vor. Nur die Dienstbetreiber, nicht die einzelnen User würden von der Anordnung der Chatkontrolle erfahren.

  1. Die Chatkontrolle verhindert keine Missbrauchstat
    Die Chatkontrolle ist ein reines Überwachungsinstrument für die Kommunikation. Sie kann einen Kindesmissbrauch nicht verhindern. Soweit sie Kindesmissbrauchsdarstellungen betrifft, kommt sie stets zu spät, da der Missbrauch und die Herstellung der Missbrauchsdarstellung bereits stattgefunden haben. Auch soweit sie sich gegen Cybergrooming richtet, wird sie Missbrauch kaum verhindern. Denn durch die schiere Anzahl der gemeldeten verdächtigen Fälle (siehe Punkt 4.), werden die Sicherheitsbehörden so gut wie nie rechtzeitig einschreiten können.
  2. Die Chatkontrolle kann auch die Weitergabe von Missbrauchsdarstellungen kaum verhindern
    Der Großteil von Kindesmissbrauchsinhalten wird über Plattformen und Foren geteilt. Das Scannen privater Nachrichten ist „weder verhältnismäßig noch zielführend.“[2]
  1. Die Chatkontrolle trifft massenhaft Unschuldige
    Die Chatkontrolle erfolgt ohne jeden Verdacht. Sie trifft massenhaft Unschuldige und führt so zum Zugriff auf eine extrem große Menge persönlicher Daten. Damit entspricht sie in ihrer Logik ziemlich genau der Vorratsdatenspeicherung. Ein solcher Generalverdacht ist aber mit der Werteordnung des Grundgesetzes unvereinbar, nach der nicht die Bürgerinnen und Bürger, sondern der Staat sein Verhalten rechtfertigen muss und jeder Eingriff des Staates in die Freiheit und Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger eines guten Grundes bedarf.
  2. Die Chatkontrolle wird zu massenhaft Falschverdächtigungen führen
    Infolge des unbegrenzten Zugriffs und der jeder Software eigenen Fehleranfälligkeit ist auch mit einer sehr großen Menge an Falsch-Positivmeldungen zu rechnen.[3] Diesen nachzugehen, behindert die Strafverfolgungsbehörden jedoch in ihrer Arbeit, da sie die Kapazitäten der ermittelnden Personen bindet. Zudem setzt sie damit viele Menschen dem schrecklichen, zu oft irreparablen Reputationsverlusten führenden Verdacht des Kindesmissbrauchs aus. Eine solche Falschbeschuldigung kann zu Freiheitsentzug (Untersuchungshaft), aber auch zu massiven psychischen und physischen Schäden führen, nicht zuletzt auch durch die Gefahr einer „Lynchjustiz“.
  3. Die Chatkontrolle schafft vertrauliche Kommunikation ab
    Viele Menschen sind auf vertrauliche Kommunikationskanäle angewiesen. Hierzu gehören Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Ärztinnen und Ärzte und Psychologinnen und Psychologen, aber auch Oppositionelle, Dissidenten und Whistleblower. Diese und alle anderen, die auf vertrauliche Kommunikation angewiesen sind, werden durch die Chatkontrolle erheblichen Risiken ausgesetzt, die grundrechtlich nicht zu rechtfertigen sind“.[4]
  4. Die Chatkontrolle verletzt die Pressefreiheit
    Eine freie Presse ist darauf angewiesen, dass sowohl Journalistinnen und Journalisten als auch deren Informantinnen und Informanten sicher sein können, dass ihre digitale Kommunikation einschließlich Fotos und Videos weder überwacht noch ausgewertet wird. „Mit wem Journalisten in Ausübung ihres Berufs Nachrichten und Informationen austauschen, geht niemanden etwas an.“[5] Eine Software kann auch gar nicht erkennen, ob Bilder und Videos zeitgeschichtlich relevant sind.
  5. Die Chatkontrolle verletzt die Meinungsfreiheit
    Wenn niemand sicher sein kann, dass seine Unterhaltungen nicht mitgelesen werden, übt dies auf die gesamte Bevölkerung eine einschüchternde Wirkung aus. Zur Freiheitlichkeit des Gemeinwesens gehört, dass sich die Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich äußern können, ohne dabei beliebig staatlich registriert zu werden, hinsichtlich ihrer Rechtschaffenheit Rechenschaft ablegen zu müssen und dem Gefühl eines ständigen Überwachtwerdens ausgesetzt zu sein. Es gefährdet die Unbefangenheit der Nutzung und in der Folge die Qualität der Kommunikation einer Gesellschaft, wenn die Streubreite von Ermittlungsmaßnahmen dazu beiträgt, dass Risiken des Missbrauchs und ein Gefühl des Überwachtwerdens entstehen.[6] Ein solcher „chilling effect“ auf die Meinungsfreiheit ist nicht hinnehmbar.
  6. Die Chatkontrolle ist ein Geschenk für China und Russland.
    Wenn die Europäische Union als selbsternannter Leuchtturm für Menschenrechte solche Überwachungsinstrumente nutzt, dann lädt dies autoritäre und totalitäre Regime dazu ein, solche ebenfalls zu verwenden, da dies ja auch der Westen so mache.[7] Die Chatkontrolle ist daher nach den Worten des Bundesdatenschutzbeauftragten nicht vereinbar mit den europäischen Werten.[8]
  7. Die Chatkontrolle wird auch von den Geheimdiensten gefordert werden
    Es ist eine naive Vorstellung, ein einmal eingeführtes Instrument würde auf einen einzigen Zweck beschränkt bleiben. Terrorismus, Organisierte Kriminalität, Morde: Geheimdienste und Strafverfolgungsbehörden werden schnell Gründe finden, auch ihnen die Chatkontrolle zur Verfügung zu stellen.[9] Dass dies auch ein historisch begründetes Argument ist, zeigt die Geschichte anderer Überwachungsmaßnahmen wie der Online-Durchsuchung oder der Quellen-TKÜ, deren Straftatenkataloge stetig ausgeweitet wurden. Auch beispielsweise der Katalog der Straftaten, die nur noch geringe Anforderungen an die Anordnung der Untersuchungshaft haben, ist stetig ausgeweitet worden.
  8. Die Chatkontrolle lädt zum Missbrauch ein
    Die Chatkontrolle erleichtert es enorm, Menschen zu kompromittieren. In unserer Gesellschaft reicht bereits der Verdacht, Kindesmissbrauchsdarstellungen zu besitzen und zu verbreiten, um eine Person gesellschaftlich zu ruinieren („irgendetwas bleibt immer hängen“). Böswillige Akteure könnten einer Politikerin oder einem Politiker oder prominenten Person solches Material auf das Handy schicken. Aufgrund der vorgesehenen Filter wäre ein solcher Angriff leicht möglich, es bedürfte nur der Kenntnis von der Telefonnummer des Opfers. Die Kompromittierung kann zudem auch leicht zu einer Erpressung ausgenutzt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie sich selbst das Material besorgt haben oder es ihnen untergeschoben wurde.[10]
    Zum anderen besteht aber auch die Gefahr, dass legale, aber intime Dateien an Beamtinnen und Beamte oder andere Ermittlungsstellen geraten und dort zu Erpressung oder anderweitig missbraucht werden. Zu denken ist hier beispielsweise an Nacktbilder, die an Partner versendet wurden oder an im engsten Familien- oder Freundeskreis geteilte Informationen über die eigene Gesundheit.
  9. Die Chatkontrolle wäre nur der Anfang
    Die totalitäre Logik hinter der Chatkontrolle – die Preisgabe von Freiheit zugunsten einer vermeintlichen Sicherheit – wird schnell nach weiteren Instrumenten verlangen. Zu denken ist nicht nur an die Vorratsdatenspeicherung. Auch wird man darüber nachdenken, bereits die Betriebssysteme mit solcher Scan-Funktion auszustatten, wie Apple es zeitweise plante.[11] Denkbar erschiene auch, beispielsweise Babykameras oder andere Kameras an Handys und Computern so zu programmieren, dass diese automatisch aufnehmen und melden, wenn sie strafbares Verhalten bemerken. Der Ansatz aus dem Cybergrooming, die Durchsuchung von Textnachrichten nach verdächtigen Inhalten, lässt sich auf jeden denkbaren Zweck ausdehnen.[12]

Effektiver Kinderschutz setzt nicht erst bei der Strafverfolgung an. Ein umfassendes Kinderschutzkonzept stellt die Prävention von Kindesmissbrauch und Kindesmissbrauchsdarstellungen in den Vordergrund. Darüber hinaus bedarf es zielgerichteter Maßnahmen der Repression.

  1. Kein Täter werden!
    Viele Pädophile sind sich der Verwerflichkeit der von ihnen begehrten Handlungen bewusst. Trauen sie sich recht- und frühzeitig professioneller Hilfe an, ist ihnen oft ein straffreies Leben möglich. Demgegenüber verhindert die gesellschaftliche Stigmatisierung von Pädophilie und ihre Gleichsetzung mit Pädokriminalität oft, dass Betroffene sich jemals anderen anvertrauen oder gar Hilfsangebote in Anspruch nehmen.
    Betroffene müssen die Möglichkeit erhalten, sich niedrigschwellig über ihr Krankheitsbild und Hilfsangebote informieren zu können. Angebote wie „Kein Täter werden“[13] sind daher auszubauen. Dabei genießt die Diskretion bei allen Beteiligten höchste Priorität. Die Forschung an Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten dieser psychischen Erkrankung wollen wir aktiv fördern. Es darf nicht wieder Fälle geben, dass Landesregierungen aus ideologischen Gründen Forschung in diesem Bereich behindern.
  2. Umgang mit verurteilten Sexualstraftätern
    Resozialisierung ist die beste Prävention. Das gilt entgegen landläufiger Annahmen gerade auch für Sexualstraftaten.[14] Das bloße Absitzen von Strafe ist aber vom Standpunkt der Verhütung neuer Taten kurzsichtig und widerspricht dem Gedanken von Resozialisierung. Ein moderner Strafvollzug stellt die Resozialisierung in den Vordergrund. Besonders bei Pädokriminalität erfordert dies, Therapieangebote auszubauen. Auch im Vorfeld einer Entlassung und unmittelbar nach der Entlassung bedarf es ausreichender Betreuung und Unterstützung. Insbesondere sind Therapieangebote für entlassene Sexualstraftäter wie Forensische Ambulanzen vom Staat zu finanzieren.
    Entgegen landläufiger Annahmen sind Sexualstraftäter im Regelfall resozialisierbar und zu einer straffreien Lebensführung imstande. „Wegschließen, und zwar für immer“ ist in einem freiheitlichen Rechtsstaat nur die ultima ratio. Das KURS-Programm[15] zeigt, dass eine engmaschige Betreuung enorme Erfolge bei der Resozialisierung erzielen kann. Dieses und gleich gerichtete Programme wollen wir ausbauen und ausreichend finanzieren.
  3. Ansprechpersonen für Pädokriminalität schaffen
    Sexualstraftaten zulasten von Kindern können häufig nur durch Institutionen erkannt werden. Schulen, Kindergärten und ähnliche Einrichtungen haben standardmäßig Schutzkonzepte einzuführen. Wer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit den Verdacht von Pädokriminalität hat, fühlt sich oft überfordert. Für Institutionen sind deshalb eindeutige Ansprechpersonen zu schaffen, die den Erstkontakt mit der Institution sichern und weitere Behörden einschalten und eine Vermittlungsrolle innehaben. Dies betrifft insbesondere Krankenhäuser, in denen die jeweils zuständigen Ärtz:innen oft wechseln und auch durch den einmaligen, kurzfristigen Aufenthalt von Patient:innen Verdachtsmomenten oft nicht nachgegangen werden kann. Hier sind auch klinikintern Stellen nicht-ärztlichen Personals zu schaffen, welche sich der weiteren Bearbeitung solcher Fälle, insbesondere der Zusammenarbeit mit den Behörden, annehmen.
  4. Meldepflicht
    Plattformen im Internet sind für die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen oft ein entscheidendes Medium. Im Rahmen des notice-and-take-down-Verfahren sind rechtswidrige Inhalte zu sperren und zu löschen. Dies betrifft auch legale Pornografieplattformen. Im Falle von Missbrauchsdarstellungen soll darüber hinaus eine Meldepflicht an eine zu schaffende, zentrale Ermittlungsstelle eingeführt werden.
  5. CyperTipline
    Der Kampf gegen Missbrauchsdarstellungen an Kindern erfordert die Konzentration unserer Kräfte. Wir möchten uns deswegen dafür einsetzen, dass bestehende Opferschutzverbände besser ausgestattet werden und auf die Gründung eines zentralen Dachverbandes hingewirkt wird. Zusätzlich befürworten wir die Einrichtung einer CyberTipline, wie sie vom US-Kongress eingesetzt wurde. Die CyberTipline ermöglicht es künftig sowohl privaten als auch gewerblichen Internetnutzern, Berichte über Missbrauchshandlungen an Kindern zu erstatten.
  6. Quick freeze
    Bei dem dringenden Verdacht schwerer Straftaten soll eine zielgerichtete Speicherung von Verdächtigendaten erfolgen können. Auf Ersuchen der Strafverfolgungsbehörden muss ein Internet-Provider sofort die Verbindungsdaten eines Verdächtigen speichern. Der behördliche Zugriff darf dann erst mit einem richterlichen Beschluss erfolgen. Bleibt dieser aus, müssen die Daten unverzüglich wieder gelöscht werden.
  7. Änderungen im Jugendschutzrecht
    Um Kinder und Jugendliche besser vor sexueller Gewalt schützen zu können, sollen die Fristen für die Eintragung solcher Taten in das Erweiterte Führungszeugnis verlängert und die Tilgungsfristen ebenfalls verlängert werden. Auch kirchliche Träger und kirchliches Personal müssen uneingeschränkt dem Jugendschutzrecht unterworfen werden, insbesondere hinsichtlich der Vorlagepflicht erweiterter Führungszeugnisse.
  8. Sensible Strafrechtspflege
    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung erfordern eine besondere Aufmerksamkeit vonseiten der Justiz. Dies gilt umso mehr bei kindlichen Opfern. Nach Vorbild des Landgerichts Köln sollen Spezialkammern für Sexualdelikte eingerichtet werden. Justizpersonal ist regelmäßig und qualitativ hochwertig zu schulen. Defizite im Umgang mit Sexualstraftaten haben ihren Ursprung aber auch in der weitgehenden Tabuisierung in der rechtswissenschaftlichen Ausbildung. Teile des 13. Abschnitts des StGB sollen überblicksweise in den Pflichtfachstoff aufgenommen werden.
    Obwohl die Beweiswürdigung zum Kernbereich richterlicher Tätigkeit gehört, ist ihre Behandlung im Referendariat, aber auch der Richterfortbildung völlig unterkomplex und randständig. Diese soll zukünftig einen größeren Stellenwert in der Ausbildung bei der Strafstation einnehmen und auch von psychologischen Expertinnen und Experten nahegebracht werden. Dies gilt umso mehr für den Justizdienst. Für Justizpersonal, welches für Sexualdelikte und Delikte gegen Kinder zuständig ist, sind die entsprechenden Besonderheiten eingehend nahe zu bringen.
    Die anonyme Spurensicherung in Notfallambulanzen bauen wir aus, um Betroffenen, die sich erst nach längerer Zeit für eine Anzeige entscheiden, die Spurensicherung zu ermöglichen. Während der Untersuchung eines Opfers einer Sexualstraftat sollen Rechtsmedizinerinnen und -mediziner zur Beweissicherung live per Video zugeschaltet werden können.
  9. Psychologische Betreuung von Opfern
    Der Umgang mit Betroffenen kann nur gelingen, wenn ein hohes Maß an Fingerspitzengefühl vorhanden ist. Von der Erstberatung von Opfern über die psychologische Betreuung bis hin zur psychosozialen Prozessbegleitung ist eine qualitative Unterstützung sicherzustellen. Dies umschließt auch Unterstützung nach dem Abschluss des Strafverfahrens und den Übergang in die nicht-justizbezogene Betreuung, um hier Brüche in der Betreuung zu vermeiden. Auch die Vernehmungsräume und Zeugenwarteräume bei Polizei und Justiz sind auf die Bedürfnisse kindlicher Zeugen auszurichten.
  10. Bessere Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden
    Das Nadelöhr der Strafverfolgung sind die personellen und sachlichen Ressourcen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten. Hier bedarf es einer dauerhaften auskömmlichen Finanzierung. Die Ausstattung muss dem Stand der Technik entsprechen. Gut ausgebildete Ermittlerinnen und Ermittler sowie ausreichend viele IT-Fachkräfte müssen in Schwerpunktkommissariaten die Strafverfolgung koordinieren.

[1] BeckOK StGB/Ziegler, 52. Ed. 1.2.2022, StGB § 176b Rn. 4.

[2] Stellungnahme des deutschen Kinderschutzbundes, wiedergegeben bei https://netzpolitik.org/2022/massenueberwachung-vernichtende-kritik-fuer-die-chatkontrolle-aus-verbaenden-und-politik/

[3] Zu den technischen Problem siehe die Stellungnahme des DJV, https://www.djv.de/startseite/profil/der-djv/pressebereich-download/pressemitteilungen/detail/news-keine-massenueberwachung Gesellschaft für Freiheitsrechte, https://freiheitsrechte.org/ueber-die-gff/presse/pressemitteilungen-der-gesellschaft-fur-freiheitsrechte/pm-chatkontrolle

[4] Gesellschaft für Freiheitsrechte, https://freiheitsrechte.org/ueber-die-gff/presse/pressemitteilungen-der-gesellschaft-fur-freiheitsrechte/pm-chatkontrolle

[5] Stellungnahme des DJV, https://www.djv.de/startseite/profil/der-djv/pressebereich-download/pressemitteilungen/detail/news-keine-massenueberwachung

[6] Vgl. BVerfGE 150, 244 (268); BVerfGE 107, 299 (328).

[7] Siehe dazu auch die Kommentare des Kryptographen Matthew Green, https://twitter.com/matthew_d_green/status/1524115286382845954

[8] https://twitter.com/UlrichKelber/status/1524738280171913218

[9] Friedhelm Greis, https://www.golem.de/news/chatkontrolle-ein-totalitaerer-missbrauch-von-technik-2205-165278-2.html

[10] Hierzu insbesondere Friedhelm Greis, https://www.golem.de/news/chatkontrolle-ein-totalitaerer-missbrauch-von-technik-2205-165278-2.html

[11] Friedhelm Greis, https://www.golem.de/news/chatkontrolle-ein-totalitaerer-missbrauch-von-technik-2205-165278-2.html

[12] Matthew Green, https://twitter.com/matthew_d_green/status/1524107076498333700

[13] https://www.kein-taeter-werden.de/

[14] Siehe nur Renzikowski, in: MüKoStGB, 4. Aufl. 2021, Vorb. vor §§ 174 ff StGB Rn. 71.

[15] https://lka.polizei.nrw/artikel/kurs-nrw-konzeption-zum-umgang-mit-rueckfallgefaehrdeten-sexualstraftaetern-in-nordrhein-westfalen

Deine Ansprechpartner

Du hast Fragen zu unserem Einsatz gegen die Chatkontrolle? Dann wende Dich gerne an Paavo oder Max aus unserem Bundesvorstand.

Paavo Czwikla

Stv. Vorsitzender für Presse und Öffentlichkeitsarbeit

Student der Philosophie

Aufgaben

  • Presse & Öffentlichkeitsarbeit: Pressemitteilungen, Pressekontakte, Presseverteiler Landesverbände, Aktionen des Bundesverbands
  • Verantwortung für Ad-Budget, Betreuung und Freigabe J+L, Sitzungs-Newsletter „JuLis Inside“Unterstützung Agenda-Setting & Verbandskontakte
  • Projekte: Professionalisierungsseminar, CD-Update
  • Betreuungsverbände: Schleswig-Holstein und Thüringen

Maximilian Reiter

Beisitzer

Doktorand der Mathematik

Aufgaben

  • Unterstützung Programmatik: Unterstützung beim Schreiben der (Leit-)Anträge, Watchlist und Beschlusslagenverwaltung, Openslides und AMV, Digitale Grundlagenseminare, Programmatik IT-Tools, Programmatische Seminarunterstützung
  • Koordination Bundesarbeitskreise, BAK-Tag, Ausschreibungen für BAKs und BFAs
  • JuLi-Kontakt zu den Stipendiaten der FNF
  • Betreuungsverbände: Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen