Flüchtlingspolitik

Unsere Position

Wir JuLis betrachten Asyl als Recht und nicht als Gnade. Die Aufnahme von Menschen, die vor Krieg oder politischer Verfolgung fliehen ist unsere humanitäre Pflicht. Spätestens seit dem Sommer 2015, muss jedoch allen Beteiligten klar sein, dass nationale Alleingänge der falsche Weg sind. Europa muss zu einer gemeinsamen Linie in der Flüchtlingspolitik finden und darf die Lasten für die Flüchtlingsaufnahme nicht mehr an die Staaten der EU-Außengrenzen delegieren

Unser Ziel ist die Etablierung einer Europäischen Flüchtlingspolitik, um die Lasten für die Aufnahme von Flüchtlingen gleichmäßig auf alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu verteilen. Schutzsuchenden wollen wir auf legalem Wege ermöglichen nach Europa zu gelangen, ohne dass diese sich in die Hände von Schleppern begeben müssen. Dies wollen wir folgendermaßen erreichen:

  • In den Europäischen Verträgen muss ein Grundrecht auf Schutz verankert werden
  • Das Dublin-Verfahren muss durch fairen und verbindlichen Verteilungsschlüssel für Schutzsuchende ersetzt werden
  • Der Verteilungsschlüssel hat sich anhand der Anzahl der Bewohner, des jeweiligen Staatshaushaltes sowie anhand des Flächenausmaßes zu bemessen, sowie Rücksicht auf eventuelle, bereits bestehende Familienverhältnisse und Sprachkenntnisse zu nehmen
  • Mitgliedstaaten, die sich der Aufnahme von Asylbewerbern verwehren, sollen in einen Fonds einzahlen müssen, welcher wiederum Aufnahmestaaten finanziell unterstützt
  • Schutzsuchende sollen bereits im außereuropäischen Ausland Schutz beantragen können, um sich nicht auf die lebensgefährliche Reise und in die Hand von Schleppern begeben zu müssen
  • Wer akut gefährdet ist, soll ein humanitäres Visum erhalten, um auf die Bearbeitung seines Schutzantrags in Sicherheit warten zu können
  • Staaten, die schon heute eine besondere Verantwortung bei der Aufnahme von Flüchtlingen übernehmen (Türkei, Libanon, Jordanien, etc.), wollen wir bei der Schaffung von Sonderwirtschaftszonen unterstützen, um die Situation der Flüchtlinge zu verbessern. Dort sollen Investitionen aus der EU vereinfacht werden und Handelshemmnisse für die Ausfuhr in die EU sofort abgeschafft werden. Gleichzeitig muss jedoch sichergestellt werden, dass dort internationale Menschen- und Arbeitsstandards eingehalten werden.
  • Eine Verbesserung der Situation in den Herkunfts- und Transitländern der Flüchtlinge kann durch eine Intensivierung der regulären Migration erreicht werden. Deutschland und die EU müssen die Anzahl an Arbeitsmarkt- und Ausbildungsvisa erhöhen. Dazu muss bereits in den betroffenen Staaten über Wege regulärer Migration aufgeklärt und geworben werden.
  • Wir setzen uns für die Einrichtung einer handlungsfähigen Europäischen Außensicherung ein, die Frontex ersetzen und auch die Hochsee-Notrettung auf dem Mittelmeer übernehmen muss (für weitere Details siehe Arguliner „Offene Grenzen im Innern, gemeinsamer Grenzschutz nach Außen“)

Hier geht’s zum Beschluss

Unsere Argumentation

In den Jahren 2015 bis 2016 haben ca. 2,5 Mio. Menschen in Europa Schutz gesucht. Sie flohen vor Krieg oder politischer Verfolgung. Sie alle ließen ihre Heimat hinter sich in der Hoffnung auf ein Leben in Freiheit und Würde. Diesen Menschen Schutz zu gewähren ist eine Frage der Menschlichkeit. Niemand kann wollen, dass ein Mensch Krieg, Folter und z.T. sogar Genozid ausgeliefert wird. Niemand kann verantworten, dass Menschen, die vor solchen Grausamkeiten fliehen, den langen und gefährlichen Weg über das Mittelmeer und bisweilen auch noch durch die Sahara aufnehmen müssen und dort der Willkür von Schleppern ausgeliefert sind. Europa ist reich und wohlhabend, wir können es uns leisten Menschen in Not beiseite zu stehen.

Natürlich bedeutet dies noch lange nicht, dass die vielen Schutzsuchenden die europäischen Länder nicht auch vor Herausforderungen stellen mit denen kein Land allein konfrontiert sein sollte. Mit der Verordnung (EU) Nr. 604/2013, besser bekannt als Dublin-III, geschieht jedoch genau das: Die Aufnahme von Schutzsuchenden wird zur alleinigen Aufgabe der Mitgliedstaaten an den Außengrenzen der Europäischen Union. In der Konsequenz wurden Länder wie Spanien und Italien allein gelassen. Im Jahr 2015 holten die Fehler des Dublin-III-Systems dann unter anderem auch Deutschland ein. Die griechischen Behörden waren mit den ankommenden Flüchtlingen aus dem bürgerkriegsgeplagten Syrien schlicht überfordert, also zogen diese weiter nach Mitteleuropa. Spätestens diese Geschehnisse sollten jedem vor Augen führen, dass die Delegation der Flüchtlingsproblematik an die Länder der EU-Außengrenzen schlichtweg nicht funktioniert.

Es ist an der Zeit eine Europäische Lösung zu finden. Anstatt der Überlastung einzelner Mitgliedstaaten, brauchen wir einen gemeinsamen Verteilungsschlüssel. Dieser hat sich an der Einwohneranzahl, der Haushaltslage sowie anhand des Flächenausmaßes des jeweiligen Landes zu bemessen und muss Rücksicht auf eventuelle, bereits bestehende Familienverhältnisse und Sprachkenntnisse zu nehmen. So garantieren wir, dass kein Mitgliedstaat überfordert wird und die Lasten im Zusammenhang mit der Aufnahme von Flüchtlingen fair und gleichmäßig verteilt sind.

Die Alternativen sind entweder eine Rückkehr zu Dublin-III, mit den bekannten Defiziten oder der Versuch sich vor dem Weltgeschehen abzuschotten und sich aus der Verantwortung zu stehlen. Für wen dies eine praktikable Alternative darstellt, dem müssen dann aber auch die Folgen bewusst sein. Die Flucht wird dadurch nicht gestoppt, sondern sie verlagert sich auf noch gefährlichere Routen, von dem Schicksal der Menschen in den Krisenländern ganz zu schweigen.

Eine weitere Unzumutbarkeit der gegenwärtigen Asylpolitik stellt die Flucht selbst dar. Schutzsuchende haben kaum eine andere Wahl, als sich in die Hände von Schleppern zu begeben und die gefährliche Reise über das Mittelmeer anzutreten. Allein im Jahr 2016 verloren über 5000 Flüchtlinge ihr Leben im Mittelmeer. Noch weit mehr Flüchtlinge sind Schätzungen zur Folge in der Sahara gestorben. In Europa angekommen erwartet die Schutzsuchenden erst einmal die Balkanrute. Im August 2015 starben 71 Flüchtlinge in einem Kühllastwagen, die auf dem Weg von Ungarn nach Österreich waren und sich dazu in die Hände von Schleppern begeben hatten. Solchen Geschehnissen können wir nicht tatenlos zusehen. Deshalb wollen wir Schutzsuchenden ermöglichen bereits im außereuropäischen Ausland Schutz beantragen zu können. Wer akut gefährdet ist, soll darüber hinaus ein humanitäres Visum erhalten, um auf die Bearbeitung seines Schutzantrags in Sicherheit warten zu können.

Zahlen, Daten, Fakten

Flucht weltweit:

  • Ende 2015 waren 65,3 Millionen Menschen auf der Flucht. Dies ist die höchste Zahl, die jemals vom Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) verzeichnet wurde.
  • Davon sind 40,8 Millionen als Binnenflüchtlinge innerhalb ihres eigenen Landes geflohen.
  • 2015 flohen im Durchschnitt pro Tag 34.000 Menschen.
  • 50 Prozent der Flüchtlinge weltweit sind Kinder.
  • 2015 stellten 98.400 unbegleitete Flüchtlingskinder Asylanträge.
  • 2015 konnten nur 201.400 Flüchtlinge in ihre Heimat zurückkehren.
  • 9 von 10 Flüchtlingen (86%) leben in Entwicklungsländern.
  • Die Türkei ist das Land, das weltweit die meisten Flüchtlinge (2,5 Millionen – Ende 2015) aufgenommen hat.

 Die sechs größten Herkunftsländer von Flüchtlingen (2015):

  • Syrien – 4,9 Millionen: Bürgerkrieg seit 2011
  • Afghanistan – 2,7 Millionen: Aktuell wird in 31 der 34 Provinzen gekämpft, die Taliban kontrollieren ganze Landstriche
  • Somalia – 1,12 Millionen: Große Teile des Landes stehen unter der Kontrolle lokaler Clans, Warlords oder islamistischer Milizen
  • Südsudan – 778.700: Bürgerkrieg seit 2013
  • Sudan – 628.800
  • Demokratische Republik Kongo – 541.500

ie sechs größten Aufnahmeländer von Flüchtlingen (2015):

  • Türkei – 2,5 Millionen
  • Pakistan – 1,6 Millionen
  • Libanon – 1,1 Millionen
  • Iran – 979.400
  • Äthiopien – 736.100
  • Jordanien –  664.100

Länder mit den meisten Binnenvertriebenen (2015):

  • Kolumbien – 6,9 Millionen
  • Syrien – 6,6 Millionen
  • Irak – 4,4 Millionen
  • Sudan – 3,2 Millionen
  • Jemen – 2,5 Millionen
  • Nigeria – 2,2 Millionen
  • Südsudan – 1,8 Millionen
  • Demokratische Republik Kongo – 1,6 Millionen
  • Afghanistan – 1,2 Millionen
  • Somalia – 1,1 Millionen
  • Pakistan – 1,1 Millionen

Flucht nach Europa:

  • 2014 wurden in der EU 560.000 Asylanträge gestellt, 2015 waren es 1,2 Millionen und in den ersten drei Quartalen des Jahres 2016 988.000 (Beachte: Zwischen der Registrierung eines Flüchtlings und der Stellung eines Asylantrags kann viel Zeit vergehen, oft erfolgt die Antragsstellung erst im Folgejahr)
  • In Deutschland wurden 2015 890.000 Asylsuchende registriert (die ursprüngliche Zahl von 1.091.894 kam durch Fehl- und Doppelerfassungen im EASY-System zustande)
  • Im Jahr 2016 wurden in Deutschland 321.371 Asylsuchende über das EASY-System registriert, aufgrund von Fehl- und Doppelerfassungen geht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge davon aus, dass es sich tatsächlich um ca. 280.000 gehandelt hat
  • 2016 kamen 181.000 Flüchtlinge über das Mittelmeer nach Italien

Fluchtrouten und Fluchtverlauf:

  • Zwischen 2014 und Juni 2017 sind insgesamt 14.457 Flüchtlinge bei der Überquerung des Mittelmeers ums Leben gekommen. Mit 5.143 Toten war 2016 dabei das verlustreichste Jahr.
  • Nach Schätzungen des Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sind in der Sahara weit mehr Flüchtlinge gestorben sind, als im Mittelmeer, gesicherte Zahlen gibt hierzu aber nicht.
  • Auch auf der Balkanrute kam es immer wieder zu Todesfällen. So starben im August 2015 71 Flüchtlinge in einem Kühllastwagen, auf dem Weg von Ungarn nach Österreich.

Das Verfahren nach Dublin III:

Nach der Dublin-III-Verordnung können EU-Staaten, Asylbewerber bereits an der Grenze zurückzuweisen, wenn diese aus einem sicheren Drittstaat (nicht zu verwechseln mit sicherem Herkunftsland) eingereist sind. Ein Flüchtling in Deutschland kann sich dann nicht mehr auf das Asylrecht nach Art. 16 a Abs. 1 GG berufen, schließlich, so die Argumentation, konnte der Betroffene ja bereits Schutz in dem entsprechenden Drittstaat erlangen. Sichere Drittstaaten sind die Mitgliedstaaten der EU, Norwegen und die Schweiz. Weitere Länder können zu sicheren Drittstaaten erklärt werden. Mindestanforderung dafür ist, dass die Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention sichergestellt ist.

Praktisch bedeutet dies, dass in der Regel der EU-Staat für das Asylverfahren zuständig ist, in welches der Schutzsuchende als erstes eingereist ist. Aus humanitären Gründen, gibt es aber immer die Möglichkeit des Selbsteintrittsrechts eines Staates. Deutschland könnte also einem Flüchtling erlauben, das Asylverfahren weiter in der Bundesrepublik zu durchlaufen (deshalb gab es auch nie einen „Rechtsbruch“).

Bisheriger Versuch der Verteilung von Flüchtlingen:

  • Im September 2015 beschloss der Europäische Rat 160.000 Asylsuchende aus Italien und Griechenland bis September 2017 innerhalb der EU umzuverteilen
  • Ungarn und die Slowakei reichten gegen den Beschluss Klage beim EuGH ein
  • Bis zum Juni 2017 wurden gerade einmal 20.869 Flüchtlinge verteilt
  • Im Juni 2017 eröffnete die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen, Ungarn und Tschechien, weil diese ihren Pflichten aus dem Beschluss nicht nachgekommen sind

Die Genfer Flüchtlingskonvention:

Die Genfer Flüchtlingskonvention legt fest, wer ein Flüchtling ist, und welchen rechtlichen Schutz, welche Hilfe und welche sozialen Rechte sie oder er von den Unterzeichnerstaaten erhalten sollte. Aber sie definiert auch die Pflichten, die ein Flüchtling dem Gastland gegenüber erfüllen muss und schließt bestimmte Gruppen – wie Kriegsverbrecher – vom Flüchtlingsstatus aus.

Gegenargumente

„Europa wird von Flüchtlingen überschwemmt, wir müssen uns abschotten!“

  • Von den 65 Millionen Menschen die 2015 weltweit auf der Flucht waren, beantragten lediglich 1,2 Millionen Asyl in Europa. Dagegen waren 40 Millionen sog. Binnenflüchtlinge, d.h. sie flohen innerhalb ihres eigenen Landes.
  • Ein großer Teil der 476.649 Asylantragssteller in Deutschland kamen 2015 aus Syrien (162.510), dem Irak (31.979) und Afghanistan (31.902). In all diesen Ländern herrscht Krieg. Bei Kriegsflüchtlingen gilt der Grundsatz, dass ihnen bis zum Ende des Konflikts in ihrem Heimatland Schutz gewährt wird, anschließend aber die Rückkehr in das Heimatland zu erfolgen hat (sofern kein Einwanderungsgesetz o.ä. greift).
  • Die Schließung der Balkanrute hat gezeigt, dass die Schließung von Fluchtruten nur dazu führt, dass sich die Flucht auf gefährlichere Routen, z.B. über das Mittelmeer verlagert. Damit stieg auch die Anzahl der Todesopfer im Mittelmeer von 3.784 (2015) auf 5.143 (2016) an.

 „Das sind doch alles Wirtschaftsflüchtlinge!“

  • Die Zahlen zeigen (s.o.), dass die übermäßige Zahl der Asylanträge die 2015 in Deutschland gestellt wurden, aus Syrien, dem Irak und Afghanistan kamen. In Syrien tobt seit 2011 ein blutiger Bürgerkrieg der Schätzungen zufolge bereits 470.000 Menschen das Leben gekostet hat und in dem es bereits mehrfach zum Einsatz chemischer Waffen, sowohl seitens des Assad-Regimes, als auch des IS kam. Auch im Irak hält der IS, wie in Syrien, weite Landstriche besetzt. In Afghanistan kam es dagegen nach dem Ende des ISAF-Mandats 2014 (Ende der NATO-Einsatzes zur Befriedung des Landes, der gegenwärtige Einsatz „Resolute Support“ dient lediglich der Ausbildung der afghanischen Streitkräfte) zu einem Wiedererstarken der Taliban. Aktuell wird in 31 von 34 Provinzen des Landes gekämpft und es kommt immer wieder zu Anschlägen.
  • Weitere Länder aus denen Flüchtlinge nach Europa kommen sind u.a. der Iran, Eritrea und Nigeria. In Eritrea ist Pressefreiheit quasi nicht vorhanden, dafür gibt es zahlreiche Berichte über staatliche Folter und zwanghafter Verpflichtung zum Wehrdienst. In Nigerias Norden wütet dagegen die islamistische Terrorgruppe Boko Haram, die im April 2014 durch die Entführung von 276 Schülerinnen weltweit bekannt wurde. Der Iran dagegen hat u.a. die Todesstrafe für Homosexuelle und Konvertiten.

„Wie sollen wir die anderen EU-Staaten den zum Mitmachen bewegen?“

  • Die EU hat bereits heute gemäß Art. 78 AEUV die Zuständigkeit ein Europäisches Asylsystem zu entwickeln. Einstimmigkeit ist hierzu nicht erforderlich. Eine qualifizierte Mehrheit im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens genügt. So ist es z.B. möglich gewesen die Umverteilung von 160.000 Flüchtlingen aus Italien und Griechenland zu vereinbaren. Staaten, die sich nicht an EU-Beschlüsse halten, drohen ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH und damit hohe Geldbußen.
  • Die EU basiert letztlich auf einem Kompromiss und so wäre durchaus möglich osteuropäischen Ländern, die abgeneigt sind, im Gegenzug auf anderen Feldern z.B. der Verteidigungsunion zu helfen.
  • Sollte all dies nicht gelingen, bieten die EU-Verträge immer noch die Möglichkeit der Verstärkten Zusammenarbeit. Damit kann sich eine Gruppe von Mitgliedstaaten auf einem Politikfeld der Union zu einer gemeinsamen Vorgehensweise entschließen, die nur für die entsprechenden Staaten verbindlich. Andere Staaten können sich jederzeit anschließen.

„Wenn wir die Antragsstellung außerhalb der EU erlauben, dann kommen noch viel mehr Flüchtlinge!“

  • Durch eine Antragsstellung außerhalb der EU stellen wir sicher, dass überhaupt nur diejenigen nach Europa kommen können, die tatsächlich einen Anspruch auf Schutz haben. Gegenwärtig wird dies erst in Europa festgestellt und gerade Abschiebungen nach Subsahara-Afrika sind oftmals aufgrund fehlender Dokumente oder behördlicher Kooperation nicht möglich.
  • Dadurch, dass legale Möglichkeiten bestehen in die EU einzureisen, fällt Schleppern ein Großteil ihrer Geschäftsgrundlage weg. Ferner würden sich Schutzsuchende nicht mehr auf den gefährlichen Weg übers Mittelmeer oder die Sahara begeben müssen, infolgedessen würde die Zahl der Toten erheblich zurückgehen. Dazu ist anzumerken, dass zwar durchaus Möglichkeiten bestehen die Zahl der Toten im Mittelmeer mit entsprechendem Mehraufwand erheblich zu reduzieren, aber gerade in der Sahara ist dies praktisch unmöglich.
  • Die Antragsstellung im außereuropäischen Ausland ermöglicht mehr Kontrolle durch die Union darüber, wer genau und wie viele Menschen aus welchen Gründen nach Europa gelangen. Dies ist ein klarer Gegenentwurf zum unkontrollierten Chaos das bisweilen an den Europäischen Außengrenzen herrschte.

„Wir brauchen eine Obergrenze!“

  • Asyl ist ein Menschenrecht, Menschenrechte kennen keine Obergrenze. Wer trotzdem eine Obergrenze fordert, der muss erklären, wie er das bewerkstelligen will. Sollen Flüchtlinge etwa wie in Australien in Internierungslagern außerhalb der Europäischen Union untergebracht werden?