Brexit

Unsere Position

Wir JuLis fordern, dass auch nach dem Brexit weiterhin enge Beziehungen zum Vereinigten Königreich gepflegt werden, die deutlich über dem Kooperationsgrad der Welthandelsorganisation liegen.

Das Vereinigte Königreich soll auch in Zukunft voll am europäischen Wirtschaftsraum partizipieren können, der Ex- und Import von der EU nach Großbritannien auch weiterhin nicht durch Zölle beeinträchtigt werden. Auch mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen soll es in Zukunft nicht geben.

Voraussetzung dafür ist aber die Übernahme sämtlicher Verpflichtungen aus dem EWR-Abkommen, einschließlich der Gewährleistung der Arbeitnehmerfreizügigkeit.  Vor allem hier soll die EU, ähnlich wie bei der Aufnahme der osteuropäischen Staaten 2004, eine harte Haltung einnehmen.

Möchte das Vereinigte Königreich auch in Zukunft Zugang zum europäischen Binnenmarkt haben, dann müssen die Rechte von EU-Ausländern in Großbritannien gewahrt werden.

Wir fordern zusammengefasst:

  • Die Möglichkeit Großbritanniens auch weiterhin Zugang zum EU-Binnenmarkt zu behalten bzw. ihn wieder zu erlangen
  • Die Einhaltung der vier Grundfreiheiten, speziell der Arbeitnehmerfreizügigkeit, durch Großbritannien als Voraussetzung für den Zugang zum EU-Binnenmarkt
  • Die Verteidigung der Rechte von EU-Ausländern in Großbritannien durch die EU

Hier gehts zum Beschluss: https://julis.de/beschlusssammlung/den-brexit-geordnet-umsetzen/

Unsere Argumentation

Es ist im Interesse sowohl Großbritanniens als auch der EU, einen Kooperationsgrad deutlich oberhalb der WTO zu erreichen. Die wirtschaftlichen Folgen eines sogenannten „harten Brexits“, also des Verlustes des Zuganges Großbritanniens zum EU-Binnenmarkt, wären für beide Seiten verheerend.

Das Prinzip gleicher Rechte und gleicher Pflichten muss jedoch auch weiterhin ausnahmslos gelten. Es muss klar sein, dass es nicht möglich ist, von den Annehmlichkeiten der EU zu profitieren und sich gleichzeitig deren Freizügigkeit zu verschließen.

Die vier Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarktes, der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital, bilden das Fundament seines Erfolges. Gleichzeitig sind sie aber auch die Grundvoraussetzung für den Zugang zum europäischen Binnenmarkt. Um die Vorteile des größten Binnenmarktes der Welt in Anspruch nehmen zu können, müssen Staaten auch dessen Regeln erfüllen. Dazu gehört auch die Arbeitnehmerfreizügigkeit, die nach dem Brexit-Votum durch die britische Regierung in Frage gestellt wird

Die Frage der Arbeitnehmerfreizügigkeit ist für die EU während den Brexit-Verhandlungen von zentraler Bedeutung. In Großbritannien leben derzeit mehr als drei Millionen EU-Ausländer. Ihre Rechte sollen auch nach dem Brexit weiterhin gewahrt bleiben.

Zahlen, Daten, Fakten

Wirtschaftliche Beziehungen zu Großbritannien

  • Handel von Waren und Dienstleistungen zwischen Deutschland und Großbritannien im Wert von insgesamt 183 Milliarden Euro im Jahr 2015
  • Mehr als 40% des britischen Exports von Waren und Dienstleistungen gehen in die EU
  • Mehr als 50% der britischen Importe stammen aus der EU
  • Höhere Preise durch Anfall von Zöllen nach Brexit

Option „harter Brexit“

  • Kein Zugang zum EU-Binnenmarkt für Großbritannien
  • Handel zwischen EU und Großbritannien auf Grundlage von WTO-Regeln
  • Erwarteter Rückgang von Importen und Exporten um bis zu 29% bis 2030

Option „weicher Brexit“

  • Weiterhin Zugang zum EU-Binnenmarkt für Großbritannien
  • Handelsabkommen zwischen EU und Großbritannien, entweder auf Grundlage der Regeln des Europäischen Wirtschaftsraums oder bilateraler Abkommen
  • Steigung der Kosten für Importe nach Großbritannien um bis zu 16%, für Exporte um bis zu 11-17% (Modell Norwegen)
  • Steigung der Kosten für Importe nach Großbritannien um bis zu 17%, für Exporte um bis zu 18% (Modell Schweiz)

Rechtliche Grundlagen

  • Vier Grundfreiheiten (freier Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital) als Basis des EU-Binnenmarktes
  • Vier Freiheiten gelten auch im Europäischen Wirtschaftsraum
  • Arbeitnehmer-, Personen- und Niederlassungsfreizügigkeit von EU-Bürgern in allen Mitgliedstaaten
  • Über drei Millionen EU-Bürger leben derzeit in Großbritannien und können dort noch frei arbeiten und investieren

Gegenargumente

„Man sollte die Briten nicht für ihre Entscheidung die EU zu verlassen bestrafen! Ein Exempel zur Mahnung an die übrigen EU-Mitgliedstaaten ist der falsche Weg!“

  • Es wird keine Strafmaßnahmen gegen Großbritannien geben. Die Konsequenzen eines EU-Austritts waren allerdings auch schon vor dem Brexit-Votum bekannt.
  • Es darf jedoch keine Sonderbehandlung Großbritanniens geben. Sie werden behandelt werden wie jedes andere Nicht-EU-Mitglied.
  • Um erneut Zugang zur EU und zum EU-Binnenmarkt zu erhalten bzw. diesen zu bewahren, muss sich Großbritannien wie jedes andere Land auch an dessen Regeln halten.

„Brexit heißt Brexit! Wir sollten den Briten keine Zugeständnisse machen, damit sie die ganzen Folgen eines Austritts aus der EU zu spüren bekommen und andere EU-Mitgliedstaaten vor einem Austritt gewarnt sind!“

  • Ein weiterhin partnerschaftliches Verhältnis zwischen der EU und Großbritannien ist im beiderseitigen Interesse.
  • Großbritannien ist und bleib ein wichtiger Handelspartner für viele EU-Staaten. Der wirtschaftliche Schaden eines „harten Brexits“ wäre verheerend.
  • Als westliche Demokratie bleibt Großbritannien auch weiterhin ein wichtiger Verbündeter im Kampf für Grund- und Menschenrechte, sowie gegen den internationalen Terrorismus.

„Großbritannien sollte unter allen Umständen seinen Zugang zum EU-Binnenmarkt behalten, auch wenn die EU dafür Kompromisse machen muss! Der wirtschaftliche Schaden wäre sonst zu enorm!“

  • Ja, es liegt im beiderseitigen Interesse, dass Großbritannien weiterhin Teil der europäischen Freihandelszone bleibt. Allerdings wäre der wirtschaftliche Schaden für Großbritannien höher als für die EU, wenn die Briten den Zugang zum EU-Binnenmarkt verlieren würden. Die EU-Staaten bilden zusammen einen weitaus größeren Absatzmarkt für britische Produkte als es andersrum der Fall ist. Die EU sitzt also am längeren Hebel, da sie allein durch ihre Wirtschaftskraft und Größe über stärkere Druckmittel für mögliche Verhandlungen über Handelsabkommen verfügt.
  • Die EU sollte deshalb zwar durchaus offen für Kompromisse sein, bei bestimmten Prinzipien aber hart und konsequent bleiben. Die Einhaltung der vier Freiheiten bleibt Voraussetzung für den Zugang zum EU-Binnenmarkt. Dazu gehört auch die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Diese ist nicht verhandelbar. Großbritannien wird keine Sonderbehandlung bekommen.