Die Corona-Pandemie hat das gesellschaftliche Leben zum Erliegen gebracht. Seit dem zweiten Weltkrieg hat es noch nie solche scharfen Einschränkungen der Grundrechte gegeben. Zwecks der Wahrung der öffentlichen Gesundheit erscheint die Mehrzahl der staatlich verfügten Einschränkungen zumindest auf den ersten Blick sinnvoll, jedoch kann darüber jetzt noch kein fachliches Urteil getroffen werden. Nach der Krise muss hier eine kritische Evaluation der Maßnahmen erfolgen. Allerdings leidet die Wirtschaft massiv unter den Auswirkungen der Pandemie und den momentan notwendigen staatlichen Einschränkungen. Das bedeutet Folgen wie sowohl makro- als auch mikroökonomischen Wohlstandsverlust, den Verlust von Arbeitsplätzen, ausbleibende Umsätze – kurzum das Erliegen der deutschen Wirtschaft und damit die Bedrohung von Millionen von Existenzen. Spätestens seit dem Einbruch der internationalen Finanzmärkte nach dem 20. Februar 2020, dessen starker Absturz bereits als Schwarzer Montag bekannt wurde und den schärfsten Kursrutsch nach der Finanzkrise von 2008 darstellt, ist das Ausmaß der Lage deutlich geworden.
Wir Junge Liberale stehen staatlichen Eingriffen in die Wirtschaft stets kritisch gegenüber, da weitgehende Freiheitseingriffe immer die Gefahr einer staatlichen Interventionsspirale darstellen, was mittelfristig nicht nur zu schlechterem Wirtschaften, sondern auch zu einem nachhaltigen Verlust von Freiheit führt. Dementsprechend müssen die nun ergriffenen Maßnahmen der Bundesregierung kritisch betrachtet werden. Jedoch hat der Staat mit den notwendigen Einschränkungen des öffentlichen Lebens die wirtschaftliche Krise herbeigeführt und dementsprechend ist es auch folgerichtig, dass er Maßnahmen ergreift, um die Auswirkungen für die Wirtschaft abzufedern, die diese Krise nicht aus Eigenverschulden verursacht hat. Der Staat ist nun in der Verantwortung, die Bevölkerung zu schützen und die Auswirkungen der Krise einzudämmen.
MaSSNahmen für die deutsche Volkswirtschaft
Grundsätzlich sind die ergriffenen Maßnahmen der Bundesregierung zur Überbrückung der wirtschaftlichen Krise durch die Corona-Pandemie zu begrüßen. Wichtig ist allerdings, dass die Durchseuchung der Gesellschaft, so weit es noch möglich ist, zu verhindern, anstatt vor dem Virus zu kapitulieren, damit das wirtschaftliche Leben so zeitnahe wie möglich wieder in die Normalität zurückkehren kann.
Allerdings sollte die Bundesregierung davon absehen, großflächige fiskalpolitische Programme zur Nachfragestimulierung zu ergreifen, da schlicht kein Nachfragedefizit in der gegenwärtigen Lage vorliegt, sondern vielmehr ein Angebotsmangel, vor allem durch den Ausfall der Arbeitskräfte bedingt, die sich nun in Quarantäne befinden. In diesem Zusammenhang stellen weitere Maßnahmen einer nachfrageorientierten Konjunkturpolitik sogar eine kontraproduktive Gefahr dar, indem Nachfragestimulierung ungewollten Zulauf in die Geschäfte erzeugen könnte, was dem Sinn des Kontaktverbotes entgegensteht und die Polizei nicht die Kapazitäten hätte, entsprechende Bewegungen großflächig einzudämmen.
Daher sind angebotsorientierte Maßnahmen das angebrachte Mittel, um der Krise zu begegnen. Das Kurzarbeitergeld ist ein bewährtes Mittel und während der Krise die günstigste und beste Methode, rasch Arbeitgeber mit Geldern dabei zu unterstützen, ihren Angestellten schnell Kurzarbeit zu ermöglichen, was somit Arbeitsplätze schützt, anstatt diese abbauen zu müssen.
Allerdings ist ebenfalls wichtig, dass Solo-Selbständigen, gerade in der Kreativwirtschaft, schnell und unbürokratisch Hilfe zukommt. Die entsprechenden Maßnahmen der Bundesregierung, Gelder für Sofortmaßnahmen zur Verfügung zu stellen, sind begrüßenswert, aber eine ausreichende Finanzierung dieser Mittel muss sichergestellt werden sowie die rasche und möglichst digitale Bearbeitung von entsprechenden Anträgen durch die zuständigen Landesförderbanken.
Weiterhin müssen die deutschen Unternehmen in dieser Krise vor finanziellen Engpässen oder gar der Insolvenz geschützt werden. Daher sind die 50 Mrd. € an Soforthilfen für kleine Unternehmen über die Landesförderbanken eine wichtige und richtige Maßnahme. Die Zuständigkeit für Unternehmen im Mittelstand liegen bei den Geschäftsbanken, die entsprechende Mittelzuweisungen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bekommen sollen. Hier muss sichergestellt werden, dass die Unternehmen im Mittelstand auch tatsächlich Zugang zu den Überbrückungskrediten bekommen. Hierfür ist das Entfallen der Bonitätsprüfung für Kredite unter 3 Millionen € eine sinnvolle Lockerung der Kreditvergabekriterien. Diese Maßnahmen der Bundesregierung müssen aber auch den Unternehmen im Mittelstand mit mehr als zehn aber weniger als 249 Mitarbeitern zugutekommen, da die Vergabemechanismen der KfW an und für sich zu langsam ablaufen. Zuletzt sollen mit dem Maßnahmepaket der Bundesregierung auch große Unternehmen vor wirtschaftlichen Ausfällen geschützt werden. Hierzu sollen Gelder in Höhe von 100 Mrd. € über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds ausgeschüttet werden. Wichtig hierbei ist, dass diese Mittel vor allem den stark betroffenen Branchen zugutekommen. Die Jungen Liberalen lehnen allerdings staatliche Unternehmensbeteiligungen als Rettungsmaßnahme auch in dieser Situation als einen wettbewerbsverzerrenden Wirtschaftseingriff strikt ab.
Gerade in Zeiten der wirtschaftlichen Krise sind Steuerentlastungen ein zentrales Instrument, um nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Arbeitnehmer zu entlasten. Bisher sollen Steuerstundungen nur bei Bedarf und auf Antrag beim Finanzamt im Rahmen der Krise möglich sein. Da diese Antragsverfahren meist viel zu träge und unbefriedigend verlaufen, sollen Steuerstundungen der Einkommens- und Unternehmenssteuern bis zum 01. Juni 2020 grundsätzlich möglich sein. Langfristig muss die Bundesregierung im Rahmen dieser Krise eine umfassende Unternehmenssteuerreform umsetzen. Die Stundung soll analog zur Stundung der Mieten bis zum 30. Juni 2022 laufen. Entsprechende Haushaltsdefizite muss die Bundesregierung mit einer neuen Priorisierung in der Haushaltspolitik kompensieren. Eine Neuverschuldung ist in dem Fall nach den Artikeln 109 und 115 GG nicht zulässig.
Die oben genannten Mietstundungen für Mieter sind allerdings ein großer Eingriff in die wirtschaftliche Freiheit und berücksichtigen in keiner Weise die Perspektive insbesondere vieler kleiner Vermieter, die auf die Mietzahlungen selbst angewiesen sind. Während das Kündigungsverbot für Mieter, bei Mietausfällen zunächst bis September 2020 nicht gekündigt werden zu können, einen notwendigen Schutz der Mieter in prekären Verhältnissen darstellt, lehnen die Jungen Liberalen die Mietstundungen als unverhältnismäßige Maßnahme ab, die großflächige Mietausfälle provozieren wird.
Parallel zu den Rettungsmaßnahmen in der Wirtschaftskrise müssen auch die staatlichen Investitionen in den gesundheitlichen Sektor erweitert werden, damit die Kapazitäten der Krankenhäuser in Deutschland nicht überlastet werden. Es ist zu prüfen, inwiefern behelfsmäßige und provisorische Krankenhäuser schnell errichtet werden können, um bestehende Krankenhäuser zu entlasten. Darüber hinaus muss die Versorgung mit wichtigen medizinischen Gütern sichergestellt und die Forschung nach Therapien für CoVid-19 sowie die Erstellung eines Impfstoffes für das Coronavirus SARS-CoV-2 vorangetrieben werden.
Die zusätzlichen Belastungen für den Bundeshaushalt verbunden mit niedrigeren Steuereinnahmen infolge der Corona-Krise machen eine Neuverschuldung des Bundes unumgänglich. Der für Naturkatastrophen in Artikel 115 GG vorgesehene Rahmen für die Schuldenaufnahme ist dabei strikt zu beachten. Keinesfalls dürfen mehr Kredite als unbedingt notwendig aufgenommen werden. Ein ausreichender Puffer für zusätzliche Kredite muss stets eingeplant werden, da noch nicht absehbar ist, wann mit einem Ende der Krise zu rechnen ist. Jede Neuverschuldung muss mit einem verbindlichen Tilgungsplan verbunden werden. Forderungen nach einer auch nur temporären Aussetzung der Schuldenbremse erteilen wir dagegen eine klare Absage.
Die umstrittene Rücklagenbildung der Bundesregierung hat sich als sinnvolle Maßnahme herausgestellt. Die Corona-Pandemie zeigt allerdings erneut, dass dringend eine neue Priorisierung in der Zusammenstellung des Bundeshaushaltes nötig ist, indem der Staat sich auf seine Kernaufgaben fokussiert und eine verantwortungsbewusste und generationengerechte Haushaltspolitik verfolgt.
In diesem Kontext halten die Jungen Liberalen es für untragbar, die Auszahlung der allgemeinen Rücklage der Bundesregierung nicht für die Überwindung der Krise, sondern für die Finanzierung der Zusatzrente vorzusehen. Gerade im Hinblick auf die Generationengerechtigkeit ist nun nicht die Zeit für teure Wahlgeschenke. Ebenfalls unstatthaft ist die Verschiebung des Schuldenabbaus in die nächste Legislaturperiode sowie die Streckung der Rückzahlung in das Jahr 2043. Diesbezüglich unterstützen die Jungen Liberalen die Erklärung der Abgeordneten der FDP-Fraktion aus der Bundestagssitzung des März 2020 zur Bundestagdrucksache 19/18108.
Maßnahmen der Europäischen Zentralbank
Das Hauptproblem der Politik der Europäischen Zentralbank entpuppt sich in der Krise sehr deutlich. Die EZB hat ihr Instrumentarium bereits vollends ausgeschöpft und letztlich bleibt nur die Einführung von Negativzinsen übrig. Dies wäre allerdings vor dem Hintergrund einer Liquiditätsflutung der Märkte, die allenfalls kurzfristige Abhilfe für die Finanzmärkte schaffen würde, eine Verschärfung der strukturellen Probleme der Niedrigzinspolitik seit der Eurokrise. Hinzu kommt die potenzielle Provokation eines Bargeld-Runs, der nicht nur aus wirtschaftlicher, sondern auch aus Sicht der öffentlichen Gesundheit verheerende Auswirkungen hätte. Dementsprechend ist zu begrüßen, dass die EZB zunächst auf die Senkung des Hauptrefinanzierungssatzes verzichtet hat.
Die Quantitative-Easing-Maßnahmen in Höhe von 750 Mrd. € im Rahmen des „Pandemie-Notfall-Kaufprogramms“ sind dementsprechend das Mittel, zu dem sich die EZB durch ihre Vorgaben gezwungen sieht, wobei die Gefahr eines starken Inflationsanstiegs besteht, sobald die Krise ausläuft und entsprechende fiskalpolitische Maßnahmen zur Stimulierung nicht zurückgefahren werden.
Allerdings ist es auch in Zeiten der wirtschaftlichen Krise wichtig, dass die selbstauferlegten Kriterien für den Kauf von Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt eingehalten werden, damit der Neuverschuldung nicht solventer Staaten wie Griechenland durch die Hintertür vorgebeugt wird. Allerdings ist der großflächige Kauf von staatlichen und privaten Anleihen keine Langzeitlösung und sollte mittelfristig eingestellt werden. Langfristig muss den potenziellen Folgen einer weiteren Eurokrise vorgebeugt werden, wie der Abschaffung des Annahmezwangs im Artikel 128 Abs. 1. AEUV.
Letztlich hat die Corona-Pandemie und die von der EZB über Jahre erzeugte Blase zum Platzen gebracht. Mittelfristig ist es für die Bundesregierung von oberster Priorität, die Vergemeinschaftung von Staatsschulden und Haftungsrisiken durch die EZB zu verhindern und auf eine Neuverhandlung der Staatsverträge bezüglich der Rolle der Europäischen Zentralbank hinzuwirken und das Instrumentarium der Zentralbank stärker zu regulieren. Dabei muss die Fokussierung auf das so genannte 2-Prozent-Ziel der Inflationsrate geprüft werden sowie der Kauf von Staatsanleihen aus hochverschuldeten Staaten zum Staatsschuldenabbau unterlassen werden. Stattdessen sind Regelungen einer schärfer implementierten Schuldenbremse denkbar.