21.03.2009

Zuverdienst für Kinder nichterwerbstätiger Eltern

Immer mehr Jugendliche und junge Erwachsene streben danach, eine Nebentätigkeit aufzunehmen, um einerseits ihre finanzielle Lage zu verbessern, andererseits unabhängiger zu werden und sich auf diese Weise in kleinen Schritten in das Arbeitsleben einzugliedern.

Doch nicht allen steht diese Möglichkeit zu. Jugendliche, deren Eltern erwerbstätig sind, sind berechtigt, ihren Zuverdienst in Höhe von 400 Euro ohne jegliche Abzüge zu behalten. Ganz anders sieht die Realität bei Jugendlichen aus den so genannten Hartz IV-Familien aus. Hier gilt das Prinzip der Anrechnung auf das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft.

Mehr als die Hälfte des ehrlich verdienten Einkommens wird abgezogen.

Wir als Liberale stehen für Gerechtigkeit, für gleiche und faire Chancen für alle:
Die Zuverdienstmöglichkeiten für Kinder in Hartz IV-Bedarfsgemeinschaften sollen auf 400 Euro angehoben werden. Das Ziel der Jungen Liberalen ist und bleibt die Einführung des Liberalen Bürgergelds

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