26.09.2024

Zurück in die Zukunft: Bürgergeld reformieren

Mit der Bürgergeldreform kam es zu einigen Neuerungen und Bürgergeldempfänger erhalten nun deutlich mehr Unterstützung vom Staat. Das System und unser Arbeitsmarkt drohen dadurch jedoch in eine Schieflage zu geraten und das Leistungsprinzip ist
gefährdet. Dieser Schieflage wollen wir entschieden entgegentreten.

Wir fordern eine Reform des Bürgergeldes und sind der Meinung, dass Arbeit sich wieder lohnen muss. Dafür müssen kleinteilige und hochbürokratische Sozialleistungen (Aktuelles Bürgergeld, Kosten der Unterkunft, Kinderzuschlag, Wohngeld etc.) zu einer Leistung zusammengefasst werden. Aktuell lohnt es sich für viele Menschen in Teilzeit und einem geringen Lohn kaum, mehr Stunden zu arbeiten, da zusätzliche Leistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag so schnell reduziert werden, dass kaum mehr Netto vom Brutto bleibt. Es braucht daher dringend eine Reduzierung von Abgaben und indirekten Steuern, als eine bessere Hinzuverdienst- Regelung. 

Die Regelsätze für Bürgergeld müssen sich an den tatsächlichen Lebensrealitäten der deutschen Bevölkerung orientieren, ein Lohnabstand
vom Bürgergeldregelsatz zum durchschnittlichen Monatsverdienst bei Mindestlohn in Höhe von mindestens 20% abzüglich der durchschn. Wohnkosten muss daher dauerhaft gewährleistet sein. 
Die Erhöhung des Bürgergeldes und die Erhöhung
der Steuerfreibeträge sollen in gleichem Umfang jährlich an die Inflationsrate angepasst werden.
Mietobergrenzen sind konsequent umzusetzen. Wer in der Stadt keine Wohnung zur örtlichen Mietobergrenze findet, muss sich auch nach wie vor eine Wohnung in der Peripherie suchen. Hierzu ist es jedoch wichtig, auch den sozialen Wohnbau weiter zu fokussieren.
Nebenkosten sind in den Regelsatz durch Durchschnittswerte zu integrieren, eine pauschale Kostenübernahme lehnen wir ab.
Die gemeinsame Veranlagung der Bürgergeldempfänger soll weiterhin möglich sein. Die Anmeldung der Bedarfsgemeinschaft soll unbürokratisch erfolgen.
Eine pauschale Auszahlung eines Weiterbildungsgeldes oder Bürgergeldbonus lehnen wir ab. Vielmehr sollen mit dem Empfänger konkrete Maßnahmen getroffen werden, die den Betroffenen langfristig dabei unterstützen, zurück ins Arbeitsleben zu finden.
Sämtliche dabei anfallende Bildungsaufwände sind zu übernehmen.
Eine Erhöhung des Bürgergelds über die Höhe der Erhöhung des Mindestlohns in % p.a. lehnen wir grundsätzlich ab. Hierdurch soll die Wahrung des Lohnabstandsgebots auch langfristig gesichert werden.

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