Die Jungen Liberalen fordern, dass den Erben der Zugriff auf den Online-Account des Verstorbenen grundsätzlich gewährt wird, außer, wenn dieser widerspricht. Dazu soll das Datenschutzrecht entsprechend geändert werden (das Erbrecht bleibt unberührt). In der Praxis ließe sich dies umsetzen, indem eine Checkbox in den Einstellungen des Online-Accounts angeboten wird. Auch entsprechende Erklärungen in einer Verfügung von Todes wegen oder dezidierten Willenserklärung (analog zur Patientenverfügung) sind nach Datenschutzrecht zu berücksichtigen. Persönliche Kommunikation darf nicht weitergegeben werden.