01.11.2009

Vorschulen erlauben – Grundgesetz ändern

Früher galt die Vorschule ausschließlich der Vorbereitung auf das Gymnasium. Allerdings konnten nur wohlhabende Eltern ihren Kindern den Vorschulbesuch ermöglichen. Der Besuch war also nur einem privilegierten Bruchteil der Gesellschaft vorbehalten. Somit war zu jeder Zeit soziale Segmentierung intendiert. Um das für die Zukunft zu verhindern, wurde diese Idee der Vorschule in der Weimarer Republik abgeschafft. Dieses Verbot wurde auch in das Grundgesetz übernommen.

Heutzutage aber verstehen wie unter dem modernen Begriff der Vorschule etwas völlig anderes. Diese siedelt sich im Elementarbereich an und ist ein Garant für frühezeitigen und chancengerechten Bildungsweg. Die unterschiedlichen Vorschulansätze führen auch noch heute zu Verwirrung.
Dort, wo Vorschulklassen als Bindeglied zwischen Kindergarten und der Primarstufe fungieren, sind sie zwar Realität, müssten dem Namen nach qua Grundgesetz aber eigentlich verboten sein. Deswegen fordern die JuLis die Streichung des überholten Artikels 7, Absatz 6 GG mit dem Vorschulen aufgehoben werden.

 

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