01.11.2009

Vorschulen erlauben – Grundgesetz ändern

Früher galt die Vorschule ausschließlich der Vorbereitung auf das Gymnasium. Allerdings konnten nur wohlhabende Eltern ihren Kindern den Vorschulbesuch ermöglichen. Der Besuch war also nur einem privilegierten Bruchteil der Gesellschaft vorbehalten. Somit war zu jeder Zeit soziale Segmentierung intendiert. Um das für die Zukunft zu verhindern, wurde diese Idee der Vorschule in der Weimarer Republik abgeschafft. Dieses Verbot wurde auch in das Grundgesetz übernommen.

Heutzutage aber verstehen wie unter dem modernen Begriff der Vorschule etwas völlig anderes. Diese siedelt sich im Elementarbereich an und ist ein Garant für frühezeitigen und chancengerechten Bildungsweg. Die unterschiedlichen Vorschulansätze führen auch noch heute zu Verwirrung.
Dort, wo Vorschulklassen als Bindeglied zwischen Kindergarten und der Primarstufe fungieren, sind sie zwar Realität, müssten dem Namen nach qua Grundgesetz aber eigentlich verboten sein. Deswegen fordern die JuLis die Streichung des überholten Artikels 7, Absatz 6 GG mit dem Vorschulen aufgehoben werden.

 

Weitere Beschlüsse

05.01.2026

Venezuela Será Libre! Freiheit und Gerechtigkeit für das venezolanische Volk

Seit 1999 leidet das venezolanische Volk unter einem autoritären sozialistischen Regime. Was Hugo Chávez begründete, setzte Nicolás Maduro ab 2013...
21.11.2025

Aufschwung statt Abwrackprämie, Reformen statt Regulierung – helfen wir der Automobilbranche aus der Krise!

Die Automobilbranche ist eine der tragenden Säulen der deutschen Wirtschaft. Siesteht jedoch aktuell vor enormen Herausforderungen: Lieferengpässe, politischeÜberregulierung, hohe Energiekosten...
21.11.2025

Wettbewerb statt Werftenrettung – Mit Marktwirtschaft in eine bessere Zukunft

Privat…  Dem Zeitgeist der Industriepolitik und politisch motivierten Investitionen oder gar Einstiegen in Unternehmen setzen wir die Vision eines attraktiven Wirtschaftsstandortes Deutschland...