30.08.2023

Vom Kaufmann lernen: Doppik für den Staat

Ordentliche Staatsfinanzen sind eine wichtige Grundlage für die Ausrichtung aller Politikfelder. Sozialpolitik gestalten, Staatsausgaben in der Wirtschaft finanzieren, Bildung vorantreiben. All diese wichtigen Aufgaben müssen hinreichend und nachhaltig finanziert werden.

Das jetzige System der Haushaltspolitik stößt aber mit den kurzfristigen Kalkulationen der Kameralistik an ihre Grenzen, so führt diese zu Intransparenz bei Zukunftsbelastungen – bspw. bei der sog. impliziten Staatsverschuldung – und macht es sogar laut der Bundesbank nahezu unmöglich den exakten Schuldenstand des Staates zu bestimmen.

Mit anderen Worten baut die Bundesrepublik mit Ihrem Staat einen Wolkenkratzer auf instabiles und unsicheres Fundament. Des Weiteren werden für zukünftige Belastungen, wie die der Beamtenpensionen oder Mütter- und Grundrente, keine Rückstellungen gebildet. Somit sind die „langfristigen“ bzw. „wahren“ Kosten auch nicht Teil der gesellschaftlichen Debatte oder der Berichterstattung, so argumentieren Ökonomen.

Deshalb werden konkret folgende Maßnahmen gefordert: Der Staat soll in Zukunft ergänzend das System der doppelten Buchführung in Konten („Doppik“), angelehnt an die Richtlinien des Handelsgesetzbuches (HGB) unter der Berücksichtigung von Unterschieden zwischen Privat- und Staatshaushalten, für die Bundesebene einführen. Voraussetzung ist darüber hinaus eine technische Umsetzung, welche die parlamentarischen Rechte für die Haushaltsaufstellung bewahrt, insbesondere der einfache Zugriff auf die entsprechenden System für Parlamentarier und parlamentarische Gremien. Die Schuldenbremse bleibt als Garant einer generationengerechten Haushaltspolitik erhalten. Konkret soll der Staat zu folgender Rechnungslegung verpflichtet werden:
• Bilanz, nach Richtlinien vergleichbar mit denen des §266 ff. HGB,
• Ergebnisrechnung als Pendant zur Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nach den einschlägigen Richtlinien des §275 ff. HGB und• Finanzplan, analog zum dem des NKF, der die Investitionstätigkeit transparent darlegt.

Darüberhinaus fordern wir die Bundesregierung dazu auf, die europäischen Richtlinien zur Rechnungslegung von Staaten „EPSAS“ (European Public Sector Accounting Systems) umzusetzen, die bereits einige der o.g. Forderungen beinhaltet. Teil dieser Rechnungslegung müssen ebenfalls Ansätze und Erläuterungen zu „Schattenhaushalten“ des Bundes sein. Als Beispiele seien hier die der Deutschen Rentenversicherung und die einiger gesetzlichen Krankenversicherer gegeben.

Die doppische Buchführung der öffentliche Haushalte soll außerdem die Grundlage bilden, um das zusätzliche Berichtswesen der öffentlichen Zahlungsflüsse auszuweiten. Insbesondere sollen abstraktere gesamtwirtschaftliche Auswirkungen transparenter abgebildet werden um bspw. Investitions- und Wachstumseffekte (wie bspw. bei Bildungsausgaben) erfassen, welche durch die Bilanz selbst nicht direkt dargestellt werden können.

Bei der Einführung der DOPPIK soll auf möglichst viel Synergieeffekte zwischen den föderalen Ebenen gesetzt werden, um die Kosten möglichst gering zu halten. Darüberhinaus sind wir überzeugt, dass nur eine ordentliche Rechnungslegung des Staates, Zwecks besserer Transparenz, zu generationengerechten und wirklich nachhaltigen Staatsfinanzen führen kann.

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