Die Jungen Liberalen sprechen sich dafür aus, die Benutzung von Radarwarngeräten in Kraftfahrzeugen zukünftig nicht mehr als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. § 24 StVG i.V.m. §§ 23 Ib, 49 I Nr. 22 StVO sind entsprechend anzupassen.
Zum Zwecke der Verkehrssicherheit sollen die zuständigen Straßenverkehrsbehörden mit geeigneten Mitteln auf bekannte Gefahrenstellen und Geschwindigkeitskontrollen hinweisen und in einer öffentlichen Datenbank zur Verfügung stellen, damit diese dann von Anbietern von Navigationssystemen verwendet werden können, um den Fahrer vor Gefahrenstellen zu warnen.