03.09.2010

Verjährung verlängern – aber clever!

Die Jungen Liberalen fordern eine Verlängerung der Verjährungsgrenzen für strafrechtliche Missbrauchstatbestände an Minderjährigen, damit auch Opfer, die traumatisiert sind oder verdrängt haben, die Möglichkeit zur Anzeige haben. Allerdings sehen wir auch, dass minderjährige Opfer insbesondere von Missbrauch häufig nach vielen Jahren kein Interesse mehr am „Aufwühlen“ ihrer Vergangenheit haben. Entsprechend fordern wir eine generelle Verjährungsfrist von 20 Jahren ab dem 18. Geburtstag  für Missbrauchstatbestände an Minderjährigen, und ein Strafantragserfordernis für diese Vergehen in leichten Fällen ab 5 Jahren nach dem 18. Geburtstag und in schwereren Fällen ab 10 Jahren nach dem 18. Geburtstag des Opfers.

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