29.08.2014

Thesen zur Rolle der Geheimdienste in Deutschland

Die jüngsten Vorfälle um die deutschen Geheimdienste verdeutlichen den Handlungsbedarf bei Struktur, Arbeit und Kontrolle der Behörden. Die Jungen Liberalen erkennen an, dass funktionierende Geheimdienste sowohl für die Sicherheit als auch für die außenpolitische Rolle Deutschlands von großer Bedeutung sind; nicht zuletzt, um nicht vollständig von unseren Partnerländern abhängig zu sein. Trotzdem müssen sich alle Sicherheits- und Geheimhaltungsinteressen an den Grundsätzen des Grundgesetzes, Datenschutzes und der Verhältnismäßigkeit messen lassen. Jedem Geheimdienstmitarbeiter muss klar sein, dass institutioneller Missbrauch der außerordentlichen Befugnisse sich nicht mehr so einfach verbergen lässt.

 

Internationale Kooperationen

1.       Die nachrichtendienstliche Kooperation, ob bilateral oder innerhalb internationaler Organisationen ist ein wichtiges Instrument der gemeinsamen Gefahrenabwehr. Nur wer gewonnene Erkenntnisse teilt kann Bedrohungen wirksam bekämpfen. Wir wollen die Partnerschaften weiter vertiefen, lassen uns aber auch nicht alles gefallen. Fälle von massiver Datenausspähung unter Freunden werden wir nicht akzeptieren. Das Ziel muss eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe sein.

2.       Bei der internationalen Zusammenarbeit der Geheimdienste darf es nur anlassbezogene Weitergabe von Ergebnissen, nicht aber das ungefilterte Weiterleiten von Rohdaten geben. Darauf bezogene Verwaltungsvereinbarungen müssen deshalb sorgfältig unter Abwägung der verschiedenen grundrechtlichen und staatlichen Interessen überprüft werden.

3.       Die Vernetzung europäischer Geheimdienste muss transparenter erfolgen. Die Aufgaben und Befugnisse des EU-Geheimdienstkoordinators müssen klar gefasst werden.

4.       Auf europäischer Ebene muss die Geheimdienst-Kontrolle durch das Europäische Parlament intensiviert werden. Zudem muss ein fester Austausch-Rahmen für die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollgremien in den Mitgliedsstaaten geschaffen werden.

5.       Wir wollen mit unseren Partnerstaaten eine Vereinbarung, die beim Abhören von Ausländern die gleiche Prüfung der Notwendigkeit und Angemessenheit (möglichst durch einen Richter) wie bei Inländern sicherstellt. Dafür muss sichergestellt sein, dass die Nachrichtendienste durch die jeweilige nationale Gesetzgebung gebunden werden.

 
Strukturreformen bei den Geheimdiensten

6.       Im Rahmen einer Strukturreform sollen die Landesämter für den Verfassungsschutz aufgelöst werden, frei werdende Ressourcen und die bisherigen Aufgaben sind auf das reformierte Bundesamt für Verfassungsschutz zu verlagern.

7.       Das Amt für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) ist abzuschaffen. Die bisher vom MAD übernommenen Aufgaben im Bereich der Spionage- und Sabotageabwehr sowie der Extremismus- und Terrorismusabwehr werden vom Verfassungsschutz in einer eigens für die Bundeswehr zuständigen Abteilung übernommen.

 
Wirksame Kontrolle der Geheimdienste

8.       Die personelle und finanzielle Ausstattung der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) ist zu verbessern. Das PKGr soll eine eigene Geschäftsstelle mit Mitarbeitern erhalten. Die Geheimhaltungspflicht der Abgeordneten gegenüber ihren Mitarbeitern bei entsprechender Sicherheitsüberprüfung und den zuständigen Mitgliedern der G10-Kommission und des Gremiums nach Art. 13 Abs. 6 GG.

9.       Das PGKr kann mit 2/3-Mehrheit der Mitglieder die Veröffentlichung vertraulicher Unterlagen beschließen, sofern hierdurch die Sicherheit und lebenswichtigen Interessen der Bundesrepublik, seiner Verbündeten, der NATO, EU und insbesondere von Einzelpersonen nicht gefährdet wird.

10.   Um Geheimdienste auch präventiv zu kontrollieren, soll die Stelle eines Geheimdienstbeauftragten des Deutschen Bundestages geschaffen werden, der über laufende Inlandstätigkeiten der Geheimdienste umfassend informiert wird. Zudem hat er das Recht den Dienst frei von aktuellen Anlässen zu prüfen und fungiert als vertraulicher Ansprechpartner für Geheimdienstmitarbeiter. Ihm steht die Geschäftsstelle des PGKr sowie eigenes Personal zur Verfügung.

11.   Entsprechend der Regelung in Art. 45a GG für den Verteidigungsausschuss muss das Parlamentarische Kontrollgremium mit einigen Rechten eines Untersuchungsausschusses, insbesondere im Bereich der Unterlagenanforderung, ausgestattet werden. Diese Rechte müssen durch ein Viertel der Mitglieder des Gremiums geltend gemacht werden können.

12.   Ein wirksamer Schutz der Mitglieder der legislativen Kontrollgremium vor Ausspähung durch die Geheimdienste muss sichergestellt sein

Schutz der Bürgerrechte

13.   Die anlasslose, massenhafte Überwachung, wie sie durch NSA oder GCHQ durchgeführt wurden lehnen wir im In- wie Ausland entschieden ab. Deutschland hat gute Erfahrungen mit gezielter Informationsgewinnung gemacht, die für die Gefahrenabwehr und Interessenwahrnehmung völlig ausreichend ist. Nicht alles technisch Machbare ist gleichzeitig auch operativ sinnvoll und politisch wünschenswert.

14.   BND und Verfassungsschutz müssen die Fähigkeiten der Spionageabwehr bzw. Gegenspionage entsprechend der technologischen Möglichkeiten entwickeln. Künftig müssen Programme zur Kommunikationsüberwachung wie TEMPORA oder PRISM nicht erst durch „Whistleblower“ aufgedeckt sondern bereits im Vorfeld abgewehrt werden können. Spionageabwehr darf nicht nur als Abwehr physischer oder ökonomischer Gefahren verstanden werden. In Zukunft müssen auch die Grundrechte Privater Schutzgut der Spionageabwehr sein. 

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