06.06.2013

Sonderrechte für kirchliche Arbeitnehmer abschaffen

Die christlichen Kirchen genießen als große Arbeitgeber in Deutschland weitreichende Erleichterungen im Vergleich zu weltlichen Arbeitgebern.
Dies verstößt gegen liberale Grund- und Gerechtigkeitsprinzipien. Wir Junge Liberale fordern deshalb eine Anpassung der Verfassung, um die Privilegien der Kirchen zu beseitigen.
Daher fordern die Jungen Liberalen die folgenden Punkte:
Ausweitung der Geltungsbereiche von Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsgesetz auf kirchliche Einrichtungen:
Aktuell werden kirchliche Einrichtungen explizit von den Regelungen dieser Gesetze zum Schutz von Arbeitnehmern ausgenommen. Es dürfen daher beispielsweise bei kirchlichen Arbeitgebern keine Betriebsräte gegründet werden.
Abschaffung der Sonderregelungen für Kirchen im Tarifvertragsrecht:
Kirchen haben sich mit dem sogenannten "Dritten Weg" ein eigenständiges kollektives Arbeitsrecht geschaffen, das abweichende Regelungen vom regulären Tarifvertragsrecht ermöglicht. Diese Regelungen können durch kirchliche Gremien festgelegt werden.
Streikrecht der Angestellten von kirchlichen Einrichtungen:
Durch den von den Kirchen geschaffenen "Dritten Weg" ist das Streikrecht für Angestellte strittig, bzw. teilweise haben Gerichte der Gewerkschaft Ver.di Streikaufrufe untersagt. Dieses Recht gilt es hier klar einzuräumen und durchzusetzen.

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