05.07.2009

Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt

Innerhalb der vergangenen Jahre ist das Thema Gewalt gegen Frauen und Mädchen der deutschen Politik und Öffentlichkeit zunehmend bewusst geworden. Gerade innerhalb der Familie, die sich naturgemäß dem Zugriff der Behörden weitgehend entzieht, sind Frauen häufig Opfer von verbaler, psychischer und auch physischer Gewalt; bis hin zu Mordfällen, die teilweise zu trauriger Berühmtheit gelangen.

Betroffen sind Frauen und Mädchen aus allen gesellschaftlichen Schichten und mit jeglichem familiären Hintergrund. Bei Frauen mit Migrationshintergrund kommen jedoch oft weitere Schwierigkeiten hinzu: sie können sich schlechter selbst helfen, wenn sie die deutsche Staatsbürgerschaft nicht besitzen, finanziell abhängig sind, schlechte Sprachkenntnisse haben, oder über kein starkes soziales Netzwerk außerhalb ihrer Familie verfügen. Natürlich sind auch Männer gelegentlich von häuslicher Gewalt betroffen, für die die nachfolgenden Vorschläge deswegen ebenso gelten sollen.

Die Jungen Liberalen anerkennen die bisherigen Versuche, Frauen und Mädchen in Not zu helfen. Dies geschieht beispielsweise durch die Bereitstellung von Zufluchtsmöglichkeiten in Frauenhäusern oder durch beratend tätige Vereine und Behörden. Dennoch sehen wir in diesem Bereich noch konkreten Handlungsbedarf.
Die rechtliche Beratung und psychologische Betreuung von in Not geratenen Frauen soll unabhängig von Alter, Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsstatus flächendeckend gesichert sein. Hierzu bedarf es unabhängiger Beratungsstellen mindestens in allen größeren Städten. Die Beratungsstellen müssen den Behörden, sowie auch den Schulen und Krankenhäusern bekannt sein. Eine zumindest teilweise staatliche Finanzierung ist nicht zu umgehen und muss jeweils auf Jahre hinaus gesichert sein, um Planungen vernünftig zu ermöglichen.

Frauenhäuser müssen in allen größeren Städten und Gemeinden weiterhin vorhanden sein, ihre Finanzierung muss gesichert sein.
Die Zuständigkeit der Jugendämter ist auszuweiten auf verheiratete Minderjährige, sofern diese der Gewalt im häuslichen Umfeld ausgesetzt sind.

Es sollen Fortbildungsangebote für Lehrer und Ärzte bereitgestellt werden, deren Inhalt die Möglichkeiten, Betroffenen zu helfen sein soll. Es soll Wissen um Beratungsstellen, Flüchtlingsberatungen und spezifische Probleme von Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund in Deutschland vermittelt werden. Die Fortbildungen sind nicht verpflichtend, sondern sollen im Rahmen der ohnehin verpflichtenden Weiterbildungskurse als Angebote wahrgenommen werden können.

Neben diesen vor allem unterstützenden und beratenden Maßnahmen vor Ort sehen die Jungen Liberalen zusätzlich die Notwendigkeit, die rechtliche Situation von Menschen, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, zu stärken. Hierdurch soll es auch Frauen aus anderen Kulturkreisen, wenn sie von Zwangsheirat oder anderen Formen familiärer Gewalt betroffen sind, erleichtert werden, sich zur Wehr zu setzen.
Insbesondere ist das im §37 des Zuwanderungsgesetzes formulierte Rückkehrrecht von Menschen mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis in Deutschland nach einem länger als sechsmonatigen Aufenthalt im Ausland zu liberalisieren.

Konkret soll die Beschränkung der Anwendbarkeit auf Menschen zwischen 15 und 21 Jahren wegfallen.
Weiterhin soll die Voraussetzung eines gesicherten Lebensunterhalts gestrichen werden, da es sich in der Mehrzahl um sehr junge Menschen handelt, bei denen diese Forderung unrealistisch ist.

Weiterhin bestehen bleiben die folgenden Bedingungen: Das Rückkehrrecht soll für Menschen gelten, die mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt und mindestens für sechs Jahre eine deutsche Schule besucht haben. Es erlischt, wenn die betroffene Person sich länger als fünf Jahre im Ausland aufgehalten hat.
Perspektivisch ist die grundsätzliche Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft einzuführen, um Menschen, die in zwei Kulturen zu Hause sind und Bürger mehrere Staaten sein wollen, die Möglichkeit dazu auch zu geben.

 

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