Für uns Junge Liberale stellt die Konsumentenfreiheit das Leitprinzip unserer Drogenpolitik dar. Daraus leitet sich für uns ein kritischer Blick auf realitätsferne Regulierungen, beispielsweise bei der Abpackung oder der Besteuerung von Wasserpfeifentabak ab.
Konsumenten und Unternehmen werden im Moment massiv durch die neue Gewichts-Begrenzung bei der Abpackung von Shisha-Tabak auf 25 Gramm belastet.
Die Begrenzung soll den Schwarzmarkt mit Shisha-Tabak bekämpfen, wird aber tatsächlich den Schwarzmarkt stärken. Das liegt daran, dass die neu vorgegebene Menge von 25 Gramm nicht praktikabel ist und darüber hinaus ein insolvenzbedingter Ausfall großer Teile der inländischen Produktion zu erwarten ist, da viele Unternehmen ihre Produktionsabläufe nicht schnell genug auf die neue Regulierung anpassen konnten. Die Regulierung soll zwar insbesondere Shisha-Bars treffen, die nicht genug Steuern abführen. Sie trifft jedoch private Konsumenten viel stärker, da diese ungefähr 3/4 des Shisha-Tabak-Verbrauchs ausmachen. Insbesondere in diesem Markt wird die Einführung der Regelung zu einer drastischen Ausweitung des Schwarzmarkts führen.
Deshalb appellieren wir Junge Liberale an den Bundesminister der Finanzen, die maximale Abgabemenge von 25 Gramm per Erlass so schnell wie möglich aufzuheben. Mittelfristig setzen wir uns darüber hinaus dafür ein, das umweltschädliche und unpraktische Vereinzelungsverbot bei Wasserpfeifentabak aufzuheben, da dies nicht dem Konsumverhalten gerecht wird. Mittelfristig wollen wir stattdessen geeignete Instrumente entwickeln, um den Schwarzmarkt mit Wasserpfeifentabak zu bekämpfen.
Auch in der Besteuerung fordern wir Junge Liberale mehr Augenmaß. Die Regulierung der letzten Jahre hat gezeigt, dass eine zu starke Besteuerung und Regulierung auch zum drastischen Einbruch der Steuereinnahmen führen kann (Versteuerte Tonnen Wasserpfeifentabak: 2021, 6.914; 2022, 827, Stand Ende September). Durch das Tabaksteuermodernisierungsgesetz wurde der Tabaksteuersatz für Shisha-Tabak drastisch erhöht. Das hatte eine 25%-ige Preissteigerung zufolge und wird über die nächsten Jahre für weitere Preissteigerungen sorgen.
Diese Steuererhöhung stellt eine übermäßige Belastung für private Verbraucher sowie für Shisha-Bars und deren Kunden dar. Bis zur Abschaffung aller Lenkungsteuern setzen wir uns deswegen dafür ein, dass der Tabaksteuersatz für Wasserpfeifentabak wieder an den Steuersatz für den normalen Pfeifentabak angeglichen wird. und keine Zusatzsteuern auf Wasserpfeifentabak erhoben werden.