Seit spätestens 2018 sind die Wälder in Deutschland durch Trockenheit und den Borkenkäfer massiv geschädigt. Aber auch die Waldbrandgefahr steigt in Deutschland. Im Jahr 2019 brannte beispielsweise im brandenburgischen Jüterbog eine Fläche von rund 800 Hektar. Gerade Nutzwälder zur Holzproduktion in Monokulturen sind anfällig für solche Ereignisse. Daher braucht es nachhaltige Strategien, um sich den klimatischen Veränderungen anzupassen. Es ist dabei wichtig zu betonen, dass die Holzindustrie mit einem Umsatz von 45,13 Milliarden Euro (2022) eine wichtige wirtschaftliche Säule unseres Landes darstellt. Somit ist es wichtig, einen Konsens zu erarbeiten, der die Holzwirtschaft auf der einen Seite bekräftigt und die Entwicklung und Bewirtschaftung klimaresilienter Mischwälder auf der anderen Seite attraktiv macht. Aus dieser Überlegung ergeben sich folgende Punkte und Forderungen:
1. Förderung klimaresilienter Mischwälder
Die deutschen Wälder haben in den vergangenen Dürrejahren teils deutliche Schäden davongetragen. Eine Erhebung des Deutschen Forstwirtschaftsrates beziffert die Schäden an deutschen Wäldern von 2018 bis 2020 auf rund 12,7 Milliarden Euro. Damit die Wälder den zunehmend trockeneren Phasen besser standhalten können, muss ein Umdenken bei der Waldbewirtschaftung stattfinden. Dafür müssen insbesondere klimaresiliente Mischwälder gefördert werden. Daraus ergeben sich folgende Punkte:
- Förderung geeigneter Baumarten: Die Aufforstung mit klimaresilienten Baumarten, wie zum Beispiel Eichen und Buchen, aber auch Arten aus anderen Vegetationszonen, erfüllt eine gesamtgesellschaftliche Funktion und soll daher logistisch und finanziell stärker unterstützt werden. Eine Förderung von klimaresilienten Mischwaldprojekten in ausgewählten Bereichen soll jedoch nur dort genehmigt werden, wo sie Ökosysteme nachweislich langfristig stabilisieren. Dabei sollen regionale Gegebenheiten Berücksichtigung finden.
- Schutz als Naturwaldreservate: Mit öffentlichen Mitteln geförderte klimaresiliente Mischwälder sollen als Naturwaldreservat gekennzeichnet werden, in dem die Entnahme von Holz und sonstige forstwirtschaftliche Nutzungen untersagt sind.
2. Entbürokratisierung und Stärkung der Eigentumsrechte
Mit der Bodenüberwachungsrichtlinie der EU-Kommission hat die EU sich leider erneut als Motor von Bürokratie erwiesen. Die Richtlinie basiert auf der EU-Bodenstrategie 2030 und verfolgt das Ziel, bis 2050 einen guten Bodenzustand zu erreichen. Dafür sollen Bodenanalysen deutlich ausgeweitet sowie strengere Berichtspflichten eingeführt werden. Für Deutschland würde das eine Verdreifachung der Probenahmepunkte von 5.900 auf bis zu 17.000 bedeuten. Dabei würden die regionalen Unterschiede der europäischen Böden und die entsprechende Heterogenität völlig außer Acht gelassen. Daher fordern wir folgende Anpassungen:
- Erweiterung des Bundeswaldgesetzes: Das Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz) soll erweitert werden. Ziel muss es sein, dass eine Entbürokratisierung der Bewirtschaftungsauflagen herbeigeführt wird, um Waldbesitzern mehr Entscheidungsfreiheit bei der Bewirtschaftung ihrer Flächen zu ermöglichen.
- Reduzierung von Dokumentationspflichten: Die Dokumentationspflichten bei Fördermaßnahmen müssen reduziert werden, um den Verwaltungsaufwand, insbesondere für Kleinstwaldbesitzer, zu minimieren.
- Praxisgerechte Umsetzung von EU-Recht: Nationale Regulierungen dürfen europäische Vorgaben nicht übertreffen und müssen den Betrieben ausreichend Spielraum bieten. Bestehende Regelungen sollen regelmäßig überprüft und, wo möglich, angepasst oder mit „Sunsetklauseln“ versehen werden.
- Der Schutz der Böden muss in der Verantwortung der europäischen Mitgliedstaaten bleiben, um regionale Besonderheiten zu berücksichtigen.
3. Anerkennende Steuerpolitik
Familienbetriebe in der Land- und Forstwirtschaft sind oft vermögensstark auf dem Papier, jedoch eher ertragsarm. Die steuerliche Belastung begrenzt ihre wirtschaftliche Grundlage bereits heute bedeutend. Um eine weitere De-Attraktivierung der Landwirtschaft zu vermeiden, fordern wir:
- Den Erhalt der erb- und schenkungssteuerlichen Verschonung: Land- und forstwirtschaftliche Flächen und Anlagen müssen generationsübergreifend steuerlich begünstigt bleiben, um die Fortführung der Betriebe zu sichern.
- Die Einführung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage: Betriebe müssen gegen klimabedingte Schäden und Marktschwankungen abgesichert werden, um unabhängig von staatlichen Hilfen zu bleiben.
4. Stärkung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse
Das Bundeswaldgesetz unterscheidet die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse in anerkannte Forstbetriebsgemeinschaften, Forstbetriebsverbände und anerkannte forstwirtschaftliche Vereinigungen. 98 Prozent der privaten Waldbesitzer in Deutschland besitzen weniger als 20 Hektar Wald. Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse (FWZ) sind daher essenziell, um kleine Waldflächen effizient und nachhaltig zu bewirtschaften. Sie sind Ansprechpartner für hunderttausende Waldbesitzer in Deutschland und bündeln Ressourcen, vermarkten Holz gemeinschaftlich und bieten ihren Mitgliedern Dienstleistungen, die von Aufforstung bis hin zur Nutzung von Waldrestholz für Bioenergie reichen. Um diese Strukturen zu stärken, fordern wir:
- Bürokratieabbau:Der Zugang zu Fördermitteln muss durch FWZ als zentrale Schnittstelle erleichtert werden, um kleine Waldbesitzer zu entlasten.
- Schulungen und Wissenstransfer:Die zuständige Forstverwaltung und regionale Fachstellen sollen regelmäßige Schulungen zu klimaresilienten Baumarten, Schädlingsbekämpfung und nachhaltigen Bewirtschaftungsstrategien anbieten, um Waldbesitzern praxisnahes Wissen zu vermitteln.
5. Pilotprojekte und Forschung fördern
Die langfristige Etablierung klimaresilienter Wälder erfordert eine solide wissenschaftliche Grundlage, praxisnahe Ansätze und die Einbindung der lokalen Waldbesitzer. Um nachhaltige Lösungen zu erarbeiten und die Anpassung unserer Wälder an klimatische Veränderungen zu optimieren, schlagen wir folgende Punkte vor:
- Regionale Pilotprojekte: Der Bund und die Länder sollen regionale Pilotprojekte stärker fördern. Urwaldprojekte zeigen, dass effiziente und klimaresiliente Aufforstung in den Naturwaldreservaten vor Ort beginnt.
- Duales Konzept: Von dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft soll ein duales Konzept erarbeitet werden, das Naturverjüngungsverfahren und Aufforstungsmaßnahmen miteinander kombiniert. Zudem soll mithilfe von digitalen Plattformen wie Monitoring-Systemen die Nachverfolgung von Wachstumsdaten, Klimaanpassung und Schädlingsbefall ermöglicht werden.